EU zur Durchsetzung der weltweiten Abschaffung entschlossen
Brüssel (ec.europa) - Der 10. Oktober ist gleichzeitig der Welttag und der Europäische
Tag gegen die Todesstrafe. Die weltweite Abschaffung der Todesstrafe ist nach wie vor eines der wichtigsten Ziele
der EU-Menschenrechtspolitik. Nach Auffassung der EU stellt die Todesstrafe eine unmenschliche Bestrafung und eine
Verletzung der Menschenwürde dar. Darüber hinaus bietet sie keine wirksame Abschreckung vor Gewaltverbrechen.
Jede Todesstrafe, die aufgrund eines Justizirrtums - vor dem kein Rechtssystem sicher ist - vollstreckt wird, führt
zum unwiderruflichen Verlust eines Menschenlebens.
„Wir begehen heute den Welttag und den Europäischen Tag gegen die Todesstrafe. Ich verspreche, dass sowohl
ich persönlich als auch die EU uns weiter für die Abschaffung dieser Strafe einsetzen werden, die in
der modernen Welt keinen Platz mehr hat“, erklärte die Hohe Vertreterin der EU für Außen- und Sicherheitspolitik
und Vizepräsidentin der EU-Kommission, Catherine Ashton.
Die EU spielt eine führende Rolle und ist der größte Geber, wenn es darum geht, zivilgesellschaftliche
Organisationen weltweit bei ihrem Engagement für die Abschaffung der Todesstrafe zu unterstützen. Sie
nutzt in der diplomatischen Arbeit und der Entwicklungszusammenarbeit alle verfügbaren Mittel, um auf die
Abschaffung der Todesstrafe hinzuwirken. Wo die Todesstrafe weiterhin gilt, ruft die EU dazu auf, ihre Verhängung
schrittweise einzuschränken, und drängt darauf, dass bei ihrer Anwendung die international vereinbarten
Mindeststandards eingehalten werden.
Die EU fördert die öffentliche Diskussion, indem sie die Öffentlichkeit in der Ablehnung der Todesstrafe
bestärkt und die noch an der Todesstrafe festhaltenden Länder nachdrücklich zur Abschaffung oder
– in einem ersten Schritt – zumindest zu einem Moratorium auffordert. Die EU tritt auch in multilateralen Foren
wie den Vereinten Nationen für die Abschaffung der Todesstrafe ein; diese Bemühungen erreichten ihren
Höhepunkt darin, dass die Generalversammlung der Vereinten Nationen eine Reihe von Resolutionen über
ein Moratorium für die Todesstrafe verabschiedet hat.
Im Juli 2011 wurde der 20. Jahrestag des Inkrafttretens des Zweiten Fakultativprotokolls zum Internationalen Pakt
über bürgerliche und politische Rechte begangen, das das wichtigste Völkerrechtsinstrument für
die Abschaffung der Todesstrafe darstellt. Die EU ermutigt alle Staaten, dieses Protokoll zu ratifizieren bzw.
ihm beizutreten.
Darüber hinaus ist die EU der erste regionale Zusammenschluss, der den Handel mit für die Vollstreckung
der Todesstrafe (sowie für Folter und Misshandlungen) verwendeten Gütern und die Bereitstellung technischer
Hilfe im Zusammenhang mit diesen Gütern verboten hat. Das politische Engagement der EU kommt in der umfangreichen
Finanzierung konkreter Projekte zu Ausdruck. |