Bei der ersten Tagung als Mitglied des UNO-Menschenrechtsrats hat sich Österreich aktiv für
seine Prioritäten - Rechtsstaatlichkeit, Kinderrechte und Schutz von Minderheiten - und den weltweiten Menschenrechtsschutz
eingesetzt
Wien (bmeia) - Österreich engagierte sich in der ersten Tagung als Mitglied des UNO- Menschenrechtsrats
erfolgreich für seine Prioritäten: Rechtsstaatlichkeit, Kinderrechte und Schutz von Minderheiten. 70
Staaten aus allen Regionen unterstützten die von der österreichischen Delegation eingebrachte Resolution
zu Menschenrechten in der Justiz. Der Schwerpunkt dieser Initiative liegt auf den Rechten von Kindern im Konflikt
mit dem Gesetz sowie die Einhaltung rechtsstaatlicher Normen in Strafverfahren und Strafvollzug. „Dabei ist es
als besonderer Erfolg zu werten, dass der Resolutionstext UNO-Mitgliedsstaaten auffordert, keine Kinder unter 12
Jahren strafrechtlich zu verfolgen sowie Opfer von Kinderhandel nicht aufgrund ihres Status zu kriminalisieren“,
hob Vizekanzler und Außenminister Michael Spindelegger hervor.
Eine weitere Resolution brachte Österreich, gemeinsam mit insgesamt 66 Staaten, zum Schutz von Minderheiten
ein. Der Text fordert eine öffentliche Diskussion zum weltweiten Schutz von Minderheiten anlässlich des
im Jahr 2012 stattfindenden 20-jährigen Jubiläums der UNO-Deklaration. Dabei wird auch die weltweit problematische
Lage religiöser Minderheiten einen wesentlichen Aspekt einnehmen. „Österreich setzt sich auch im Menschenrechtsrat
konsequent für die Rechte von religiösen und anderen Minderheiten ein. Wir wollen das 20-jährige
Jubiläum der UNO-Erklärung über die Rechte von Minderheiten im kommenden Jahr dazu nützen,
um die Rechte bedrängter Minderheiten wieder stärker auf die internationale Agenda zu setzen", so
Spindelegger. Die Diskussion wird im Rahmen der 20. ordentlichen Sitzung des UNO-Menschenrechtsrats im März
2012 abgehalten werden.
Im Kampf gegen die Straflosigkeit, welchen Österreich auch als Mitglied des UNO-Sicherheitsrats zu seinen
Prioritäten machte, wurde durch die von Österreich gemeinsam mit Argentinien und der Schweiz eingebrachte
Resolution zu Errichtung eines Sonderberichterstatters zu Mechanismen der Vergangenheitsbewältigung nach schweren
Menschenrechtsverletzungen ein neues wichtiges Instrument geschaffen. „Mit dieser Initiative leistet Österreich
einen wesentlichen Beitrag zur Stärkung der Rechtsstaatlichkeit sowie der Gerechtigkeit für Opfer von
schweren Menschenrechtsverletzungen“, so der Außenminister. Die Errichtung der Position wurde von über
70 Staaten aus allen Regionen unterstützt und ist der erste Mechanismus des Menschenrechtsrats, der sich umfassend
mit dem Kampf gegen die Straflosigkeit beschäftigen wird.
Auch Staatssekretär Wolfgang Waldner, der im Rahmen der Tagung die erste österreichische Rede vor dem
UNO-Menschenrechtsrat hielt, unterstrich Österreichs Bemühungen um Beendigung der Straflosigkeit: „Verantwortliche
von schweren Menschenrechtsverletzungen müssen vor Gericht gestellt werden. Opfern und deren Familien steht
eine angemessene Entschädigung zu.“
Darüber hinaus initiierte und organisierte Österreich eine informelle Diskussion zum Thema "Hausangestellte"
mit besonderem Fokus auf die Problematik der Ausbeutung und Sklaverei. Neben Regierungsvertretern und Vertretern
internationaler Organisationen und Nichtregierungsorganisationen nahm an dieser Veranstaltung auch die Sonderberichterstatterin
gegen heutige Formen der Sklaverei, Gulnara Shahinian, teil. In einer Reihe von Verhandlungen zu anderen Initiativen
engagierte sich die österreichische Delegation, um österreichischen Anliegen Gehör zu verschaffen.
Unter anderem moderierte Österreichs Delegierter, Botschafter Christian Strohal eine Paneldiskussion zu Fragen
von Toleranz und Versöhnung aus Anlass der erstmaligen Begehung des internationalen Nelson Mandela Tages.
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