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Zukunft von Krisen- und Pflegeelterndienst gesichert |
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LR Ragger: Land Kärnten schließt Dreijahres-Vertrag ab - Kindern in Not ein Zuhause
geben Klagenfurt (lpd) - Die Kärntner Landesregierung hat am 04.10. einen Dreijahres-Vertrag den Pflegeelterndienst betreffend mit dem Trägerverein SOS-Kinderdorf Moosburg beschlossen. "Um die Bereitschaft der Krisen- und Pflegeeltern zur Übernahme eines derart schwierigen Verantwortungsbereiches zu stärken, bedarf es nicht nur der notwendigen Rahmenbedingungen und Hilfestellungen sowie der Grundlagen für eine fundierte Ausbildung der Pflegeeltern, sondern auch der Verfügbarkeit über die erforderlichen Mitteln, um das Pflegekind gemäß seinen Anlagen zu fördern oder ihm eine besondere Betreuung zu ermöglichen", erklärt Sozialreferent LR Christian Ragger. Einige hundert Pflegekinder sind derzeit in Kärnten bei rund 250 Pflegefamilien untergebracht. Diese Kinder brauchen aufgrund ihrer zumeist belastenden Vorgeschichte besonders viel Liebe und Zuwendung. "Deshalb stehen Pflegeeltern vor der verantwortungsvollen Aufgabe, den Kindern Vertrauen, Sicherheit und Toleranz zu vermitteln", betont Ragger. Die Anforderungen an Pflegefamilien sind zweifelsfrei groß. Seitens der Sozialabteilung wird daher großer Wert auf die Unterstützung und Begleitung der Pflegeeltern gelegt. Der Pflegeelterndienst - Träger ist das SOS Kinderdorf Moosburg gemeinsam mit dem Land Kärnten - bietet aus diesem Grund Pflegeeltern aus ganz Kärnten die Möglichkeit, sich bei Fortbildungsveranstaltungen von Fachleuten beraten zu lassen. Zweimal jährlich finden diese statt. Neben fachlichen Inputs von Experten stehen auch Workshops am Programm. "Damit künftig mehr Kinder die Chance bekommen, in der Geborgenheit einer Familie statt im Heim aufzuwachsen, suchen wir möglichst viele Eltern, die bereit und in der Lage sind, fremden Kindern ein neues Zuhause zu geben", sagt Ragger. Der Soziallandesrat ruft Interessierte auf, sich direkt bei der Sozialabteilung zu melden: abt4.post@ktn.gv.at oder Tel.: 050 536 - 14605 (Andrea Hartlieb). Melden kann man sich auch bei der zuständigen Bezirkshauptmannschaft oder den Magistraten im jeweiligen Jugendamt. |
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