U-Ausschüsse brauchen neue rechtliche Rahmenbedingungen   

erstellt am
14. 10. 11

NR-Präs. a.D. Khol und Abg. Moser zum Kontrollinstrument U-Ausschuss
Wien (pk) - Die gesetzlichen Rahmenbedingungen für die Untersuchungsausschüsse sind mangelhaft. Es fehlt vor allem an einem wirksamen Rechtsschutz und an Sanktionsmöglichkeiten bei Verstößen. Darin waren sich der ehemalige Präsident des Nationalrats, Andreas Khol, sowie Abgeordnete Gabriela Moser (G) anlässlich einer Podiumsdiskussion unter dem Titel "U-Ausschuss: Sinnvolles Instrument oder Tribunal?" einig.

Für Khol hängt das Wohl und Wehe eines Untersuchungsausschusses von der Person des Vorsitzenden ab. Er plädierte dafür, den Vorsitz einer oder einem pensionierten RichterIn anzuvertrauen.

Große Skepsis gab es hinsichtlich des enormen thematischen Umfangs des geplanten Untersuchungsausschusses. Das seien Bereiche, die sieben U-Ausschüsse beschäftigen, sagte Khol. Die einzelnen Untersuchungsfelder seien enorm und hätten miteinander nichts zu tun. Auch Abgeordnete Moser sah in der Themenvielfalt ein Problem. Sollte sie den Vorsitz übertragen bekommen, so würde sie darauf achten, dass der rote Faden nicht verloren geht, und sich bemühen, die Arbeit im Ausschuss auf die politische Verantwortung zu fokussieren. Bis zum Sommer nächsten Jahres würde der Ausschuss seine Arbeit nicht beenden können, zeigte sie sich überzeugt. Die Arbeit müsse dennoch zügig vorangehen, sonst reißt der Geduldfaden und es kommt zu Frustration, so der gemeinsame Tenor.

Das Gespräch fand im Rahmen der Reihe "Medien.Macht.Demokratie" statt, zu der Nationalratspräsidentin Barbara Prammer und die Vereinigung der Parlamentsredakteurinnen und -redakteure in das Pressezentrum des Parlaments eingeladen haben. Neben den beiden PolitikerInnen brachte Wolfgang Simonitsch von der Kleinen Zeitung seine Erfahrungen als beobachtender Journalist in die Thematik ein. Moderiert wurde die Veranstaltung von ORF-Redakteur Fritz Jungmayr.

Sowohl Andreas Khol als auch Gabriela Moser und Wolfgang Simonitsch äußerten ihr Bedauern darüber, dass es bislang nicht gelungen ist, eine Verfahrensreform herbeizuführen, obwohl die letzten Untersuchungsausschüsse die Schwachstellen deutlich gemacht hätten. Eine wesentliche Frage sei auch die der Verfassungskonformität des Mandats, sagte Khol. Es gelte, die politische Verantwortung für Akte der Vollziehung zu untersuchen, strafrechtliche Fragen müssten ausgeklammert werden.

Vehement plädierte Khol für eine bzw. einen RichterIn in der Vorsitzführung eines U-Ausschusses, um die Unabhängigkeit sicher zu stellen. "Wir haben versucht, so manches mit der Funktion eines Verfahrensanwalts zu korrigieren, manchmal ist dieser aber das Salzamt", bemerkte der ehemalige Nationalratspräsident pointiert. Das Verfahren im Ausschuss sei oft problematisch. Der Schutz der Persönlichkeitsrechte werde in der Praxis nicht immer gewahrt, es gebe Vorverurteilungen und eine gezielte Öffentlichkeitsarbeit. Die Zusammenarbeit mit der Staatsanwaltschaft und den Behörden habe sich aber verbessert. Der Untersuchungsausschuss nütze letztlich der oder dem Vorsitzenden.

Simonitsch wiederum konnte der Idee eines Richters oder einer Richterin im Vorsitz nichts abgewinnen. Auch dieser Person würde man über kurz oder lang Parteilichkeit unterstellen, der Vorsitz sollte daher weiter Parlamentsangelegenheit bleiben, meinte er. Er teilte aber die Kritik Khols im Hinblick auf das Fehlen einer Schiedsinstanz bei Streitfragen und kritisierte den willkürlichen Umgang mit der Aktenzustellung.

Eine zentrale Frage stellt für Moser die Geheimhaltung dar. Sie bedauerte das Fehlen jeglicher Sanktionsmöglichkeiten mehrmals dezidiert und drängte darauf, dass am Ende des Ausschusses jedenfalls eine Änderung der Geschäftsordnung stehen müsse. Sie wolle keinesfalls ein Tribunal veranstalten, versicherte sie.
     
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