Konferenz der Österreichischen Umweltanwält/innen   

erstellt am
14. 10. 11

vom 13. bis 14. Oktober 2011 in Linz – Umweltanwält/innen wehren sich gegen wiederholte unqualifizierte Angriffe
Linz (lk) - Vom 13. bis 14. Oktober 2011 findet in Linz die turnusmäßige Konferenz der Österreichischen Umweltanwält/innen statt. Zentrale Themen dieser Tagung sind neben praktischen Fragen des effizienteren Vollzugs des Umweltverträglichkeits-prüfungsgesetzes (kurz: UVP-G) das Spannungsfeld Natur- und Umweltschutz und Alternative Energien.

Die Konferenz der Umweltanwält/innen Österreichs sieht in den laufenden Angriffen auf einzelne Umweltanwaltschaften in den Bundesländern die besondere Wichtigkeit dieser Institutionen bestätigt: Der Zuspruch aus der Bevölkerung steigt an, Unterschriftenlisten werden aufgelegt, Bürgerinitiativen formieren sich und der Frust in der Bevölkerung sucht die kritische Auseinandersetzung mit konkreten Projektideen. In einem Umfeld, in dem die Bürger/innen zunehmend von klassischen Entscheidungsprozessen enttäuscht sind, haben die Umweltanwaltschaften auch demokratiepolitische Aufgaben übernommen.

Einige Schlaglichter zum Hintergrund der Kritik an den Umweltanwält/innen
Die Salzburger Seilbahnwirtschaft forderte im September wegen eines im UVP-Verfahren umstrittenen Schi-Projekts die Landesregierung auf, den Salzburger Umweltanwalt „zur Räson zu bringen und zu entmachten.“

Teile der steirischen Landespolitik und der Wirtschaftsbund Steiermark kritisierten jüngst, dass unabhängige Anwaltschaften letztlich störend für die Umsetzung politischer Mehrheitsbeschlüsse sind und forderten zur Verkürzung von Verfahren die Abschaffung aller Landesanwälte, also auch der Umweltanwaltschaft. Während bei Wirtschaftsvertretern die Darstellung von Partikularinteressen logisch ist, bleibt völlig unverständlich, warum ein gewählter politischer Vertreter gegen die Interessen von Umwelt- und Lebensqualität auftritt.

Ähnliche Angriffe gibt es auch in anderen Bundesländern.

Die Österreichischen Umweltanwält/innen sind wichtiger Garant für den Ausgleich der Interessen von Mensch und Natur

Das Wirken der Umweltanwaltschaften zielt auf die Sicherung einer nachhaltig guten Qualität der Umwelt als Lebensgrundlage für uns alle ab. Auf dem Boden des Rechts wird möglichst viel für die Umwelt erreicht und werden Bürger/innen in ihren Umweltanliegen unterstützt.

Dem gegenüber steht der zunehmend rauere Ton seitens der Politik und der Projektwerber/innen in den Verfahren. Zunehmend werden unausgereifte Projekte mit unzureichenden Unterlagen eingereicht. Die daraus resultierenden „langen und komplizierten Verfahren“ werden sodann als bürokratisch kritisiert und Gesetzesänderungen zu Gunsten der Wirtschaft gefordert.

Für gut vorbereitete Projekte mit entsprechenden Unterlagen sind jedoch keine langen Verfahren zu erwarten.

Offener, konstruktiver Diskurs oder Mundhalten?
Die Umweltanwaltschaften sind insbesondere eingesetzt als ein Regulativ zwischen den wirtschaftlichen Interessen des Menschen und den Interessen der Natur sowie für die Erhaltung der natürlichen Lebensgrundlagen. Sie stellen die kommunikative Verbindung zwischen Natur, Staat und Gesellschaft dar und bündeln die „kritische Öffentlichkeit“ in den Verfahren. Sie agieren mit Sachverstand und achten auf die Einhaltung der Gesetze. In ihren Vorschlägen und Forderungen gehen die Umweltanwaltschaften der einen Seite viel zu weit, der anderen Seite nicht weit genug. Eine "Entmachtung" oder Abschaffung dieser Institutionen in einer Zeit, in der Staat, Wirtschaft und Gesellschaft immer weiter auseinanderklaffen und Nachhaltigkeit zum Schlagwort verkommt, würde auch eine Zunahme umweltpolitischer und sozialer Konflikte bedeuten.

Die Österreichischen Umweltanwält/innen bilden keinen "Staat im Staat", sondern fordern die Einhaltung der rechtlichen Rahmenbedingungen und der umweltpolitisch akkordierten Zielvorgaben. Sie stehen als kompetente und oft einzige Ansprechpartner/innen den Bürger/innen zur Verfügung. Es zeugt von demokratischer Reife, wenn der Diskurs auch über Umweltfragen offen und konstruktiv geführt wird, kritische Stimmen nicht mundtot gemacht werden und letztlich die Erhaltung von Umwelt- und Lebensqualität die wesentliche Handlungsgrundlage darstellt.
     
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