vom 13. bis 14. Oktober 2011 in Linz – Umweltanwält/innen wehren sich gegen wiederholte unqualifizierte
Angriffe
Linz (lk) - Vom 13. bis 14. Oktober 2011 findet in Linz die turnusmäßige Konferenz der
Österreichischen Umweltanwält/innen statt. Zentrale Themen dieser Tagung sind neben praktischen Fragen
des effizienteren Vollzugs des Umweltverträglichkeits-prüfungsgesetzes (kurz: UVP-G) das Spannungsfeld
Natur- und Umweltschutz und Alternative Energien.
Die Konferenz der Umweltanwält/innen Österreichs sieht in den laufenden Angriffen auf einzelne Umweltanwaltschaften
in den Bundesländern die besondere Wichtigkeit dieser Institutionen bestätigt: Der Zuspruch aus der Bevölkerung
steigt an, Unterschriftenlisten werden aufgelegt, Bürgerinitiativen formieren sich und der Frust in der Bevölkerung
sucht die kritische Auseinandersetzung mit konkreten Projektideen. In einem Umfeld, in dem die Bürger/innen
zunehmend von klassischen Entscheidungsprozessen enttäuscht sind, haben die Umweltanwaltschaften auch demokratiepolitische
Aufgaben übernommen.
Einige Schlaglichter zum Hintergrund der Kritik an den Umweltanwält/innen
Die Salzburger Seilbahnwirtschaft forderte im September wegen eines im UVP-Verfahren umstrittenen Schi-Projekts
die Landesregierung auf, den Salzburger Umweltanwalt „zur Räson zu bringen und zu entmachten.“
Teile der steirischen Landespolitik und der Wirtschaftsbund Steiermark kritisierten jüngst, dass unabhängige
Anwaltschaften letztlich störend für die Umsetzung politischer Mehrheitsbeschlüsse sind und forderten
zur Verkürzung von Verfahren die Abschaffung aller Landesanwälte, also auch der Umweltanwaltschaft. Während
bei Wirtschaftsvertretern die Darstellung von Partikularinteressen logisch ist, bleibt völlig unverständlich,
warum ein gewählter politischer Vertreter gegen die Interessen von Umwelt- und Lebensqualität auftritt.
Ähnliche Angriffe gibt es auch in anderen Bundesländern.
Die Österreichischen Umweltanwält/innen sind wichtiger Garant für den Ausgleich der Interessen von
Mensch und Natur
Das Wirken der Umweltanwaltschaften zielt auf die Sicherung einer nachhaltig guten Qualität der Umwelt als
Lebensgrundlage für uns alle ab. Auf dem Boden des Rechts wird möglichst viel für die Umwelt erreicht
und werden Bürger/innen in ihren Umweltanliegen unterstützt.
Dem gegenüber steht der zunehmend rauere Ton seitens der Politik und der Projektwerber/innen in den Verfahren.
Zunehmend werden unausgereifte Projekte mit unzureichenden Unterlagen eingereicht. Die daraus resultierenden „langen
und komplizierten Verfahren“ werden sodann als bürokratisch kritisiert und Gesetzesänderungen zu Gunsten
der Wirtschaft gefordert.
Für gut vorbereitete Projekte mit entsprechenden Unterlagen sind jedoch keine langen Verfahren zu erwarten.
Offener, konstruktiver Diskurs oder Mundhalten?
Die Umweltanwaltschaften sind insbesondere eingesetzt als ein Regulativ zwischen den wirtschaftlichen Interessen
des Menschen und den Interessen der Natur sowie für die Erhaltung der natürlichen Lebensgrundlagen. Sie
stellen die kommunikative Verbindung zwischen Natur, Staat und Gesellschaft dar und bündeln die „kritische
Öffentlichkeit“ in den Verfahren. Sie agieren mit Sachverstand und achten auf die Einhaltung der Gesetze.
In ihren Vorschlägen und Forderungen gehen die Umweltanwaltschaften der einen Seite viel zu weit, der anderen
Seite nicht weit genug. Eine "Entmachtung" oder Abschaffung dieser Institutionen in einer Zeit, in der
Staat, Wirtschaft und Gesellschaft immer weiter auseinanderklaffen und Nachhaltigkeit zum Schlagwort verkommt,
würde auch eine Zunahme umweltpolitischer und sozialer Konflikte bedeuten.
Die Österreichischen Umweltanwält/innen bilden keinen "Staat im Staat", sondern fordern die
Einhaltung der rechtlichen Rahmenbedingungen und der umweltpolitisch akkordierten Zielvorgaben. Sie stehen als
kompetente und oft einzige Ansprechpartner/innen den Bürger/innen zur Verfügung. Es zeugt von demokratischer
Reife, wenn der Diskurs auch über Umweltfragen offen und konstruktiv geführt wird, kritische Stimmen
nicht mundtot gemacht werden und letztlich die Erhaltung von Umwelt- und Lebensqualität die wesentliche Handlungsgrundlage
darstellt. |