Ein Fahrplan für Stabilität und Wachstum   

erstellt am
13. 10. 11

Brüssel (ec.europa) - Die EU-Kommission hat am 12.10. einen Fahrplan für ein umfassendes Maßnahmenpaket vorgelegt, dessen Durchführung für die Wiederherstellung des Vertrauens in die Eurozone und in die EU insgesamt unverzichtbar ist. Mit diesem Maßnahmenpaket soll der Teufelskreis durchbrochen werden, der durch Zweifel an der Tragfähigkeit der Staatsschulden ausgelöst wird, die wiederum Zweifel an der Stabilität des Bankensystems bewirken, die ihrerseits dann Zweifel an den Wachstumsperspektiven der EU hervorrufen.

Wie von Kommissionspräsident Barroso in seiner Rede zur Lage der Union angekündigt, unterbreitet die Kommission in diesem Papier ineinander greifende Vorschläge zu fünf Punkten. Diese Vorschläge müssen zusammen und so schnell wie möglich verwirklicht werden. Bei den fünf Punkten handelt es sich um: eine entschlossene Lösung der Probleme Griechenlands, den Schutz des Euro-Währungsgebiets gegen die Krise, ein koordiniertes Konzept zur Konsolidierung der europäischen Banken, Priorität für eine Stabilitäts- und Wachstumspolitik und eine robuste, integrierte Wirtschaftspolitik für die Zukunft.

„Dieser Fahrplan weist Europa den Weg aus der Krise“, so Kommissionspräsident Barroso. „Ein bloßes, bruchstückhaftes Reagieren auf die unterschiedlichen Krisensymptome reicht nicht länger aus. Das Vertrauen kann wiederhergestellt werden, wenn alle Schritte, die zur Lösung der Krise notwendig sind, sofort getan werden. Wir müssen die Initiative ergreifen. Nur so werden wir die Bürger Europas, unsere Partner in der Welt und die Märkte überzeugen können, dass wir in der Lage sind, die Herausforderungen zu bewältigen, denen sich alle Volkswirtschaften gegenübersehen. Wir müssen auf dem Europäischen Rat am 23. Oktober eine Einigung erzielen.“

Im Einzelnen umfasst der Fahrplan folgende Punkte:

  1. Entschlossene Maßnahmen für Griechenland – mit denen jegliche Zweifel an Griechenlands wirtschaftlicher Tragfähigkeit ausgeräumt werden. Dazu zählen die Auszahlung der sechsten Tranche, ein zweites Anpassungsprogramm, das auf einer angemessenen Finanzierung mittels der Beteiligung des öffentlichen Sektors und des Privatsektors fußt, und die weitere Unterstützung des Landes durch die Task Force der Kommission.
  2. Vervollständigung der Interventionsmechanismen des Euro-Währungsgebiets – durch Umsetzung der Beschlüsse vom 21. Juli 2011, eine maximierte Nutzung der EFSF, das Vorziehen des Europäischen Stabilitätsmechanismus auf Mitte 2012 und die Bereitstellung ausreichender Liquidität durch die Europäische Zentralbank.
  3. Ein vollständig koordiniertes Konzept zur Konsolidierung der europäischen Banken – basierend auf einer Neubewertung durch die Bankenaufsichtsbehörden, wobei vorübergehend eine erheblich höhere Eigenkapitalquote verlangt werden sollte, die den eingegangenen Risiken Rechnung trägt. Die Banken sollten zuerst auf private Kapitalquellen zurückgreifen, erforderlichenfalls ergänzt durch staatliche Unterstützung. Steht eine solche Unterstützung nicht zur Verfügung, sollte die Rekapitalisierung über ein Darlehen der EFSF finanziert werden. Bis zum Vollzug der Rekapitalisierung würde eine Auszahlung von Dividenden oder Boni von der nationalen Bankenaufsicht unterbunden.
  4. Beschleunigung der Stabilitäts- und Wachstumspolitik – u. a. durch die rasche Erfüllung bestehender Verpflichtungen in den Bereichen Dienstleistungen, Energie und Handelsabkommen, rasche Verabschiedung ausstehender Vorschläge zur Wachstumsförderung wie die steuerpolitischen Initiativen, beschleunigte Behandlung anstehender Vorschläge wie jener, die die Binnenmarktvorteile zur Geltung bringen sollen, sowie gezielte Investitionen auf Ebene der Europäischen Union, auch mittels projektbezogener Anleihen.
  5. Einführung einer robusten, integrierten Wirtschaftspolitik auf der Grundlage bestehenden Vertragsrechts (Artikel 136), um der Gemeinschaftsmethode größeres Gewicht zu verleihen. Aufbauend auf den „Sixpack“-Vorschlägen zur Ordnungspolitik und dem Europäischen Semester sollen der Europäische Stabilitätsmechanismus und der Stabilitäts- und Wachstumspakt in einen einheitlichen Gesamtrahmen eingebettet werden, um Kohärenz und Wirksamkeit der wirtschaftspolitischen Koordinierung zu verbessern. Damit einher gingen neue Rechte für die Kommission/den Rat zur Intervention bei der Vorbereitung der nationalen Haushalte und der Überwachung ihrer Ausführung. Die verstärkte Zusammenarbeit sollte in sämtlichen Fällen in Betracht gezogen werden, in denen sich Entscheidungen ansonsten verzögern würden.
     
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