Rund 1000 Beschäftige arbeiten in Österreich in der Weltraumindustrie und -forschung
Wien (bmvit) - "Der Start zweier österreichischer Kleinsatelliten im kommenden Frühjahr
ist Ausdruck des enormen Wachstums der Weltraumtechnologie und -forschung in Österreich. Das Weltraumgesetz
liefert den rechtlichen Rahmen für diese und künftige österreichischen Tätigkeiten im Weltall",
stellte Infrastrukturministerin Doris Bures anlässlich der Beschlussfassung des ersten österreichischen
Weltraumgesetzes durch den Ministerrat fest.
In den letzten 20 Jahren hat Österreich im Bereich Weltraumforschung stark zugelegt. Die Zahl der österreichischen
Unternehmen, die sich mit der Entwicklung von Weltraumtechnologien befassen, hat sich seither verfünffacht.
Derzeit produzieren 30 heimische Unternehmen weltraumrelevante Produkte, zehn davon sind ausschließlich im
Bereich der Weltraumtechnologien tätig. "Heute arbeiten rund 1.000 hochqualifizierte Fachkräfte
in Österreich im Bereich Weltraumforschung. Sie ist damit ein nicht zu unterschätzender Wirtschaftsfaktor
geworden", so die Ministerin. Vor allem für Navigationssysteme, Wetterdienste und Kommunikationstechnik
ist Weltraumforschung Made in Austria unabdingbar. Auch bei den satellitenbasierten Anwendungen im Bereich der
Landbedeckung und -nutzung und des Umweltmonitorings ist heimische Technologie bereits im Einsatz.
Die Verwendung von kostengünstigen Kleinsatelliten anstelle großer Systeme gewinnt zunehmend an Bedeutung.
Die beiden heimischen Kleinsatelliten "TUGSAT 1" und "UniBRITE" nehmen an vorderster Front
an dieser internationalen Entwicklung teil. Der von der TU Graz in Zusammenarbeit mit der Universität Toronto
in Kanada entwickelte, hergestellte und getestete Nanosatellit BRITE AUSTRIA/TUGSAT1 wird zusammen mit dem von
der Uni Wien "in orbit" gekauften Zwillingssatelliten UniBRITE und zwei weiteren kompatiblen Satelliten
aus Polen und Kanada die weltweit erste Nanosatellitenkonstellation darstellen. Im Rahmen dieser Mission werden
helle Sterne mittels Spezialkamera erforscht. Der Forschungssatellit für die Astronomie ist damit auch ein
Anschauungsprojekt heimischer Weltraumtechnologie.
Obwohl diese Satelliten in Indien starten, wird Österreich dadurch wegen der völkerrechtlichen Regelungen
der Vereinten Nationen erstmals "Startstaat". Deshalb wurde das Weltraumgesetz notwendig. Es regelt die
Genehmigung und Überwachung von Weltraumaktivitäten, die Registrierung von Weltraumgegenständen
und Haftungsfragen. So wird ein verpflichtendes Genehmigungsverfahren für Weltraumaktivitäten geschaffen,
um sicherzustellen, dass es nicht durch unbewilligte österreichische Weltraumgegenstände zu Schadensfällen
kommt, für die letztlich die Republik haften muss.
Deshalb verpflichtet das Gesetz Betreiber von Weltraumaktivitäten zum Abschluss einer Haftpflichtversicherung
und es schafft die rechtliche Grundlage für den Rückersatz vom Betreiber, falls die Republik Österreich
auf Grund der völkerrechtlichen Haftung Schadenersatz geleistet hat. Weiters im Gesetzesentwurf: Eine Strafbestimmungen
für den Fall des Zuwiderhandelns und ein nationales Register, in dem alle Weltraumobjekte erfasst werden.
Die jüngsten Ereignisse um den Wiedereintritt des 5,6 Tonnen schweren US-Forschungssatelliten UARS bestätigen
die Bedeutung exakter Kenntnisse über Anzahl und Position von Satelliten, die sich im Weltraum befinden. Eine
den internationalen Vereinbarungen entsprechende Genehmigung und Registrierung nationaler Weltraumaktivitäten
ist dazu Voraussetzung. Für den österreichischen Kleinsatelliten haben internationale Experten eine Risikoanalyse
durchgeführt, die zu dem Schluss kommen, dass beide, je ca. 8 Kilo schwere, Nanosatelliten bei ihrem Wiedereintritt
in die Erdatmosphäre oberhalb einer Höhe von 50 km vollständig verglühen und daher keinen Schaden
auf der Erde oder an einem Flugzeug im Flug verursachen werden. |