Faymann:
Heutige Einigung bei Verwaltungsreform ist großer Fortschritt und bringt deutliche Effizienzsteigerung
Zahl der Verwaltungsgerichte wird minimiert - Bundesamt für Asyl und Migration und
Transparenzdatenbank werden eingeführt - Burgstaller: Optimieren Leistung für Bürger
Wien (sk) - Die Regierungsspitze unter Bundeskanzler Werner Faymann und die Landeshauptleute haben sich
am 21.10. zu einem mehrstündigen Gespräch über die Verwaltungsreform in Wien getroffen und sich
dabei auf wesentliche Fortschritte geeinigt. "Wir haben bei den Verwaltungsgerichten, beim Bundesamt für
Asyl und Migration, bei der Transparenzdatenbank und bei Deregulierungsmaßnahmen sehr konkrete Ergebnisse
erzielt und damit deutliche Effizienzsteigerungen", bekräftigte Faymann.
"Wir haben uns heute auf eine Reform der Verwaltungsgerichtsbarkeit verständigt, die seit mehr als 25
Jahren in Diskussion steht". An die Stelle von mehr als 120 Behörden sollen neun Verwaltungsgerichte
der Länder sowie zwei des Bundes treten, erklärte Faymann.
"Durch die Schaffung eines Bundesamts für Asyl und Migration werden Zuständigkeiten von über
194 Stellen in einer Behörde zusammengefasst. Auch bei der Transparenzdatenbank und zahlreichen Maßnahmen
im Bereich der Deregulierung und Verwaltungsvereinfachung konnten wir eine Einigung erzielen", erklärte
der Bundeskanzler.
"Das Ziel war es, aus vielen Behörden wenige zu machen, das bewirkt bei einem geringerer Anteil an behördlichem
Aufwand das selbe Ergebnis", so Faymann weiter. Es ist auf der einen Seite ein Vorteil für die Bürgerinnen
und Bürger und stellt auf der anderen Seite eine Kostenminimierung dar. "Das ist ein konkretes Ergebnis
und ein guter Start für eine weitere Diskussion zur Reform und Effizienzsteigerung der Verwaltung im Interesse
der Bürgerinnen und Bürger", so der Kanzler.
Der zweite Teil des Pressegespräches betraf einen Ausblick auf den weiteren Fahrplan. "Wir haben vereinbart,
dass wir im März wieder zusammen kommen wollen und bis dahin die Zeit nützen, die nächsten Vorschläge
zur gesetzlichen Vereinfachung und Verbesserung vorzunehmen", so Faymann. Diskutiert werden soll dann auch
die Frage nach einer Umstrukturierung des Dienst- und Besoldungsrechts sowie eine Umstrukturierung im Bereich der
Bildungsverwaltung.
Die Vorsitzende der Landeshauptleute-Konferenz, Salzburgs Landeshauptfrau Gabi Burgstaller, lobte die Zusammenarbeit
zwischen Bund und Ländern. "Mit diesen Maßnahmen vereinfachen wir die Verwaltung, sparen bei den
Kosten und optimieren die Leistung für die Bürger", zeigte sich die Landeshauptfrau erfreut. |
Pühringer: "Gewaltige Schritte" in der Verwaltungsreform werden umgesetzt
Oö. Landeshauptmann begrüßt Bund-Länder-Einigung über Landesverwaltungsgerichte
und Bundesamt für Asyl- und Migration (BAM)
Linz (lk) - "Auch wenn es sich um ein sperriges Thema handelt und auf den ersten Blick die tatsächlichen
Vorteile für die Bürgerinnen und Bürger und für den Wirtschaftsstandort nicht sofort augenscheinlich
werden, so ist die Bund-Länder-Einigung vom vergangenen Freitag ein großer Schritt in Richtung Qualitätssteigerung,
Bürgernähe und Verwaltungsreform", betont Landeshauptmann Dr. Josef Pühringer, nachdem Oberösterreich
ganz entscheidend an der Vorbereitung der Materien mitgewirkt hat.
"Für den Wirtschaftsstandort ist ein gut funktionierendes, unabhängiges Rechtssystem mit kurzer
Verfahrensdauer bei höchster Qualität der Entscheidungen von zentraler Bedeutung. Denn das ist ein maßgebendes
Kriterium für die Standortwahl von Betrieben", betonte LH Pühringer im Zusammenhang mit der Bund-Länder-Entscheidung.
Eine kurze Entscheidungsdauer, bedingt durch eine klar und effizient ausgestaltete Behördenstruktur bedeutet
nicht nur Rechtssicherheit, sondern macht die Verfahren auch kostengünstiger. Die Konzentration der Verfahren
vor einer Rechtsmittelinstanz, die für die zweite und letzte Instanz eingerichtet ist, trägt wesentlich
zur Verkürzung der Verfahren bei. Ausgenommen sind nur jene Rechtsakte, die den eigenen Wirkungsbereich der
Gemeinde betreffen.
"Die Einführung der Verwaltungsgerichtsbarkeit bedeutet gerade nicht die Schaffung einer teuren zusätzlichen
Instanz, vielmehr werden die bisher bestehenden 112 Behörden zusammengefasst und durch Verwaltungsgerichte
ersetzt. Dadurch wird in einigen Fällen auch der Instanzenzug verkürzt, ohne dass es dabei zu einem Rechtsschutzdefizit
kommt", betont der Landeshauptmann.
Eine Konzentration aller bisherigen Berufungsverfahren sichert auch höchste Qualität und die Etablierung
eines One-Stop-Shop-Prinzips. Auf Rechtsmittelebene führt das etwa dazu, dass für die Bürgerinnen
und Bürger die Frage nach der Rechtsmittelbehördenzuständigkeit wesentlich vereinfacht wird und
dass einheitliche Ansprechstellen für die Bürgerinnen und Bürger gegeben sind.
- In erster Instanz die Bezirksverwaltungsbehörde als grundsätzliche Universalbehörde der allgemeinen
staatlichen Verwaltung.
- In zweiter Instanz das Landesverwaltungsgericht
Mit den Landesverwaltungsgerichten bekommen die Länder entsprechend den Grundsätzen eines "echten
Föderalismus" erstmals einen Anteil an der Staatsgewalt Gerichtsbarkeit und können so auch in diesem
Bereich Maßstäbe setzen.
Pühringer begrüßt auch das neue Bundesamt für Asyl und Migration (BAM), obwohl die Länder
in diesem Fall Kompetenzen abtreten.
Sowohl aus Gründen der Rechtssicherheit als auch aus verfahrensökonomischen Gründen ist eine Bündelung
des Vollzugs der inhaltlichen und verfahrensmäßig höchst komplexen und anspruchsvollen fremdenrechtlichen
Materien (Fremdenpolizeigesetz, Asylgesetz und Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz) sinnvoll. Dadurch können
effiziente und spezialisierte Kompetenzzentren geschaffen werden. Geboten ist dies, wie Pühringer betont,
insbesondere auch vor dem Hintergrund der in diesem Bereich regelmäßig notwendigen Zusammenarbeit mit
Behörden anderer Länder sowie der Vertretungen.
"Selbstverständlich bleibt die Bürgernähe - durch die Errichtung von Außenstellen dieses
Bundesamtes in den Bundesländern - erhalten. Darüber hinaus werden die Verfahren kostengünstiger,
kürzer und die Rechtsqualität kann aufgrund der Konzentration aller fremdenrechtlicher Verfahren bei
einer Behörde nochmals gesteigert werden. Insgesamt werden mit dieser Bund-Länder-Einigung gewaltige
Schritte in der Verwaltungsreform umgesetzt", so LH Pühringer abschließend.
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Strache: Lohnerhöhung von 13 Prozent für Spitzenbeamte ist Verhöhnung der Österreicher!
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Wien (fpd) - Heftige Kritik übte FPÖ-Bundesparteiobmann HC Strache am Umstand, dass die
Löhne von Spitzenbeamten drastisch erhöht werden - und zwar um 13 Prozent! Bei manchen steigt das Gehalt
dadurch von 8.400 auf 9.500 Euro - und zwar ohne Zulagen. Strache bezeichnet dies als eine Verhöhnung der
Österreicherinnen und Österreicher. "Überall wird der Sparstift angesetzt, der Mittelstand
wird finanziell ausgehungert, den Familien raubt man die Luft zum Atmen, aber über die roten und schwarzen
Spitzenbeamten wird das finanzielle Füllhorn ausgeschüttet", empört sich der freiheitliche
Bundesparteiobmann. Daran könne man auch sehen, was die Bundesregierung offenbar unter einer Verwaltungsreform
verstehe, so Strache. |