Rechtliche Sicherheit für SoldatInnen bei Auslandseinsätzen
Wien (pk) - Der Nationalrat beschäftigte sich am 20.10. auch mit dem Auslandseinsatzgesetz,
dem Terrorismuspräventionsgesetz und mit einer Änderung der Notariatsordnung. Mit einer Novelle zum Auslandseinsatzgesetz,
die mit Mehrheit den Nationalrat passierte, soll klargestellt werden, dass für Handlungen österreichischer
SoldatInnen, die sie auf einem Auslandseinsatz in Ausübung ihrer Befugnisse setzen, der Rechtfertigungsgrund
der "Ausübung von Amts- und Dienstpflichten" in Betracht kommt.
Abgeordnete Gabriela MOSER (G) unterstützte die Auslandseinsätze des Bundesheeres, kritisierte aber,
dieses Gesetz bringe keinerlei Rechtssicherheit, zumal es nicht über das hinausreiche, was ohnehin schon völkerrechtliche
Grundlage sei.
Abgeordneter Stefan PRÄHAUSER (S) würdigte die Auslandseinsätze des Bundesheeres und meinte, diese
Vorlage verdiene die Unterstützung im Sinne der Soldatinnen und Soldaten.
Abgeordneter Oswald KLIKOVITS (V) schloss sich seinem Vorredner an und betonte, dieses Gesetz sei der beste Schutz,
den das Parlament den Soldatinnen und Soldaten zur Verfügung stellen könne.
Abgeordneter Peter FICHTENBAUER (F) begrüßte das Gesetz und sprach von einem Durchbruch, mit dem nun
eine Rechtslücke geschlossen werde.
Abgeordneter Kurt LIST (B) kündigte die Zustimmung des BZÖ zum vorliegenden Gesetzentwurf an. Damit herrsche
endlich Rechtssicherheit für österreichischen SoldatInnen im Auslandseinsatz, betonte er. Kritisch äußerte
sich List hingegen zum Libanoneinsatz des österreichischen Bundesheeres. Er ortet ein enormes Sicherheitsrisiko.
Verteidigungsminister Norbert DARABOS zeigte sich über die Zustimmung von vier der fünf Parlamentsfraktionen
zum vorliegenden Gesetzentwurf erfreut. Die Vorlage regle die Befugnisse österreichischer SoldatInnen im Ausland
präzise, skizzierte er. SoldatInnen sollten keine persönlichen Nachteile erleiden, wenn sie in Ausübung
ihres Mandats Waffen gebrauchen müssten oder Festnahmen durchführten. Generell äußerte sich
Darabos stolz über die Auslandseinsätze des Heeres, die seiner Ansicht nach zu den Kernaufgaben des Heeres
gehören. In diesem Zusammenhang verteidigte er auch den Libanon-Einsatz des Bundesheeres.
Abgeordneter Gerhard KÖFER (S) schilderte, er habe vor kurzem eine Gruppe von SoldatInnen verabschiedet, die
sich für einen Auslandseinsatz gemeldet haben. Kein einziger unter ihnen sei demotiviert oder frustriert gewesen.
Im Gegenteil: die SoldatInnen hätten ihrem Auslandseinsatz "entgegengefiebert". Ausdrücklich
begrüßte Köfer auch die vorliegende Gesetzesnovelle, die für ihn ein wichtiges Signal ist.
Auch Abgeordneter Günter KÖSSL (V) wertete die vorliegende Gesetzesnovelle als richtigen Schritt in die
richtige Richtung und als wichtige rechtliche Absicherung der österreichischen SoldatInnen im österreichischen
Auslandseinsatz. Die ursprüngliche Einwände des Innenministeriums sind ihm zufolge ausgeräumt worden.
Abgeordneter Mario KUNASEK (F) begrüßte es, dass es gelungen sei, das Kontingent für den Libanon-Einsatz
des österreichischen Bundesheeres rasch aufzustellen. Er führt dies nicht zuletzt auf die allgemeine
Wehrpflicht zurück. Generell hielt Kunasek fest, die Einsätze hätten sich in den letzten Jahren
verändert, daher sei die vorliegende Gesetzesnovelle wichtig. Ein von ihm eingebrachter Entschließungsantrag
zielt auf eine Sonderfinanzierung der Auslandseinsätze außerhalb des Heeresbudgets ab.
Abgeordneter Hermann KRIST (S) befasste sich mit dem Heeresbudget und wies darauf hin, dass es bereits im Rahmen
des Budgets 2011 gelungen sei, die Mittel für die Auslandseinsätze des Heeres um 5 Mio. € aufzustocken.
Diese zusätzlichen Mittel werden ihm zufolge auch 2012 zur Verfügung stehen.
Abgeordneter Wolfgang GERSTL (V) äußerte sich ebenfalls zustimmend zur vorliegenden Gesetzesnovelle.
Im Zuge von Auslandseinsätzen könne es immer wieder zu Sachbeschädigungen oder Körperverletzungen
kommen, skizzierte er. Man brauche klare Rechtssicherheit für die SoldatInnen.
Die Änderung des Auslandseinsatzgesetzes wurde vom Nationalrat mit Stimmenmehrheit verabschiedet. Der Entschließungsantrag
der FPÖ betreffend Sonderfinanzierung der Auslandseinsätze des Heeres blieb in der Minderheit.
Terrorismuspräventionsgesetz bleibt umstritten
Das Plenum gab heute auch grünes Licht für das Terrorismuspräventionsgesetz. Miterledigt wurde damit
das Strafgesetzbuch und die Strafprozessordnung.
Der vorliegende Entwurf schlägt Maßnahmen vor, die zur Verhinderung von Terrorismus bestimmte Vorbereitungshandlungen
und Organisationshandlungen sowie die Ausbildung zu terroristischen Zwecken unter Strafe stellen. Dabei soll nicht
nur das Unterweisen als aktive Handlung, sondern auch das Sich-Unterweisen-Lassen und das Verschaffen von Informationen
zu terroristischen Zwecken erfasst werden. Darunter fällt zum Beispiel die Teilnahme an einem terroristischen
"Trainingslager". Auch das Herunterladen von bestimmten Informationen aus dem Internet zum Zwecke der
Begehung einer terroristischen Straftat soll nunmehr strafbar sein. Weiters werden Maßnahmen vorgeschlagen,
um gegen die Radikalisierung durch Aufforderung zur Begehung von terroristischen Straftaten oder durch Gutheißung
von terroristischen Straftaten effektiver vorgehen zu können. Gleichzeitig verfolgt der Entwurf das Ziel,
einer Radikalisierung durch Aufruf zu Gewalt und Hass entgegenzuwirken und dabei auch einen wirksamen Schutz für
bestimmte Gruppen oder Mitglieder dieser Gruppen vor rassistischer Verhetzung zu bieten.
Angenommen wurde ferner eine Entschließung, wonach eine wissenschaftliche Evaluierung der Anwendung des §
278a StGB seitens des Justizressorts durchgeführt werden soll. Diese Entschließung ist vor dem Hintergrund
des so genannten Tierschützerprozesses zu sehen.
Abgeordneter Peter FICHTENBAUER (F) anerkannte das Bemühen der Regierung, den Gefahren des Terrorismus durch
neue gesetzliche Bestimmungen zu begegnen. Man müsse aber aufpassen, dass man Grund- und Freiheitsrechte nicht
unter dem Deckmantel der Terrorismusbekämpfung beschneide, warnte er. Die Schraube werde in diesem Bereich
immer weiter gedreht. Nach Meinung von Fichtenbauer hat die ursprüngliche Fassung des neuen Verhetzungsparagraphen
in diesem Sinn auch zu Recht zu entrüsteten Reaktionen geführt.
Durch den von den Regierungsparteien in Aussicht gestellten Abänderungsantrag habe sich die Bestimmung aber
"dramatisch verbessert", gestand der Abgeordnete zu. Nur ein "hauchfeines Element" trenne die
FPÖ noch davon, der Vorlage als Ganzes zuzustimmen. Fichtenbauer kündigte in diesem Zusammenhang ein
unterschiedliches Abstimmungsverhalten seiner Fraktion in Zweiter und Dritter Lesung an.
Abgeordneter Heribert DONNERBAUER (V) räumte ein, dass es bei der Terrorismusbekämpfung stets um eine
Gratwanderung gehe. Seiner Ansicht nach sind die neuen Bestimmungen im Strafgesetzbuch aber sehr präzise formuliert.
Es gehe darum, die vorsätzliche Anleitung von terroristischen Straftaten und die Gutheißung von Terrorakten
unter Strafe zu stellen. Damit wolle man ein klares Signal setzen, dass bereits bei der Anstiftung zu und der Vorbereitung
von Terrorakten mit Österreich "nicht zu spaßen" sei, erklärte er. Donnerbauer hofft,
damit Terrorakte präventiv verhindern zu können.
Zum so genannten Verhetzungsparagraphen legte Donnerbauer einen Abänderungsantrag der Koalitionsparteien vor,
um, wie er erklärte, Bedenken hinsichtlich der Einschränkung der Grund- und Freiheitsrechte Rechnung
zu tragen.
Abgeordneter Albert STEINHAUSER (G) warf den Regierungsparteien vor, mit dem vorliegenden Gesetz "sicherheitspolitischen
Aktionismus" vorzutäuschen. Seiner Meinung nach geht es in erster Linie nicht um die Verhinderung von
terroristischen Straftaten, sondern darum, die Überwachung auszuweiten. Er sieht die Gefahr, dass Leute, die
sich aus harmlosen Motiven, wie etwa Neugierde oder Recherchen, Terroranleitungen im Internet beschaffen, in das
Überwachungsvisier der Ermittlungsbehörden geraten. Auch in den Verdacht der Gutheißung einer terroristischen
Straftat könne man leicht kommen, warnte er.
Abgeordneter Johannes JAROLIM (S) appellierte an seinen Vorredner, "die Kirche im Dorf zu lassen". Seiner
Ansicht nach ist es im Zuge der Verhandlungen geglückt, die Formulierung der neuen StGB-Bestimmungen deutlich
zu verbessern und die Normen präzise zu fassen. Nur wer tatsächlich Terrorakte anstrebe, könne bestraft
werden, bekräftigte er. Durch die nunmehrige Formulierung des Verhetzungsparagraphen ist Jarolim zufolge außerdem
sichergestellt, dass die Bestimmung nicht dazu verwendet werden könne, politische Kritik als Verhetzungstatbestand
zu verfolgen.
Abgeordneter Ewald STADLER (B) legte namens des BZÖ einen Entschließungsantrag und einen Abänderungsantrag
vor. Zum einen geht es ihm darum, die Verjährungsfrist für sexuellen Missbrauch minderjähriger Kinder
abzuschaffen, wobei er in diesem Zusammenhang auf die jüngst aufgetauchten Vorwürfe im Verantwortungsbereich
der Wiener Jugendwohlfahrt verwies. Zum Zweiten drängt das BZÖ darauf, dass die im Inland anerkannten
Kirchen und Religionsgemeinschaften vom Tatbestand der Hetze ausgenommen werden, sofern sie nur Glaubens- und Sinnlehren
widergeben.
Der ÖVP warf Stadler vor, die Grund- und Meinungsfreiheit einschränken zu wollen, wobei er Justizministerin
Beatrix Karl als schwächste Justizministerin seit langem bezeichnete.
Justizministerin Beatrix KARL nahm eingangs ihrer Wortmeldung zum Vorwurf von Abgeordnetem Stadler Stellung, das
Justizministerium habe ein Schreiben an BZÖ-Abgeordneten Gerald Grosz an Abgeordnete des ÖVP-Parlamentsklubs
weitergeleitet. Sie erinnerte daran, dass es Abgeordneter Stadler gewesen sei, der sie im Justizausschuss gefragt
habe, wie es dazu kommen könne, dass Abgeordneter Grosz strafrechtlich verfolgt werde, weil er Zeugenaussagen
aus dem Rechnungshof-Unterausschuss an die Staatsanwaltschaft weitergeleitet habe. Daraufhin habe sie umgehend
eine Prüfung des Sachverhalts veranlasst.
Karl räumte ein, dass der Staatsanwaltschaft im gegenständlichen Fall tatsächlich ein Fehler passiert
sei. Sie habe sofort reagiert und veranlasst, Grosz nicht mehr als Beschuldigten zu führen, weil der ihm vorgeworfene
Tatbestand nicht erfüllt gewesen sei. Es gebe keinen Anlass zu vermuten, dass das daraufhin verfasste Schreiben
an Grosz vom Justizministerium an den ÖVP-Klub weitergeleitet worden sei, sagte Karl, schließlich werde
darin ein Fehler eingestanden, der dem Ansehen der Justiz nicht gerade diene. Es entziehe sich ihrer Kenntnis,
wie es dorthin gelangt sei. Man habe Grosz gegenüber jedenfalls Bedauern über das Ungemach zum Ausdruck
gebracht.
Zum vorliegenden Gesetzentwurf merkte Karl an, es gehe nicht um die Einschränkung der Meinungsfreiheit und
auch nicht um die Einschränkung von Spott und Hohn oder von Kabarett. Unter Strafe gestellt werde ausschließlich
der Aufruf zum Hass und zur Gewalt. Das Strafrecht sei aufgefordert, hier Grenzen zu setzen. Es gehe nicht an,
Aggression unter dem Deckmantel der Meinungsfreiheit zu schützen. Es bedürfe einer deutlichen Grenze
für jene, die mit Terroranleitungen die Verführbarkeit anderer ausnutzten oder durch Hasspredigten zur
Nachahmung aufstachelten. Wissenschaftliche Abhandlungen oder journalistische Recherchen seien, so Karl, nicht
gefährdet. Ausdrücklich begrüßt wurde von der Ministerin auch die Aufforderung, § 278a
StGB einer Evaluierung zu unterziehen.
Abgeordnete Karin HAKL (V) plädierte dafür, bei Taten, die eine terroristische Handlung bezwecken könnten,
in jedem Fall ermitteln zu dürfen, denn Derartiges dürfe es in Österreich nicht geben.
Abgeordneter Wolfgang ZINGGL (G) erklärte, dass Verhetzung zu strafrechtlich relevanten Taten führe,
weshalb man entsprechend dagegen vorgehen müsse. Die Neufassung des Paragraphen sei durchaus zeitgemäß
und daher auch zu akzeptieren. Allerdings sei es jetzt wieder zu einer Aufweichung gekommen, und dies müsse
hinterfragt werden. Allerdings könne insgesamt ein kleiner Fortschritt geortet werden, weshalb man der Vorlage
zustimmen werde.
Die S-Abgeordneten Otto PENDL, Johann MAIER und Gerhard KÖFER zeigten sich zufrieden mit der Vorlage, weil
durch sie Klarheit geschaffen werde, was im Interesse der BürgerInnen, aber auch der Exekutive sei. Zudem
brachte Pendl einen Abänderungsantrag betreffend terminlicher Präzisierung der Vorlage ein, während
Maier vor allem auf die begrüßenswerten Erweiterungen im Umweltstrafrecht verwies. Köfer sah diese
Vorlage auch als Maßnahme gegen die Verführung der Jugend zu strafbaren Handlungen.
Die V-Abgeordneten Bernd SCHÖNEGGER und Michael HAMMER konstatierten, die Vorlage brächte ein Stück
mehr Sicherheit für das Land und sei daher zu begrüßen. Der Staat habe seine BürgerInnen zu
schützen, und dafür schaffe man einmal mehr die nötigen Grundlagen. Terrorismusprävention sei
ein Gebot der Stunde, ergänzte Hammer.
Die Vorlage wurde in der Fassung des V-S-Abänderungsantrags mehrheitlich angenommen, der Abänderungsantrag
des BZÖ fand keine Mehrheit, ebenso verfiel der BZÖ-Entschließungsantrag der Ablehnung.
Notariatsberuf steht künftig auch Staatsangehörigen aus EU- und EWR-Ländern offen
Einstimmig angenommen wurde schließlich die von SPÖ und ÖVP beantragte Änderung der Notariatsordnung.
In Entsprechung eines EuGH-Urteils soll der Beruf des Notars nicht mehr österreichischen StaatsbürgerInnen
vorbehalten sein, sondern auch Staatsangehörigen von EU- und EWR-Staaten sowie der Schweiz offen stehen.
Die Abgeordneten Heribert DONNERBAUER (V) und Ruth BECHER (S) warben für die Annahme der Vorlage, bei der
es sich um eine Konsensmaterie handle. |