Bildungsbudget / Studiengebühren  

erstellt am
20. 10. 11

 Töchterle: Wissenschaft und Forschung haben klare Priorität im Budget
Wissenschafts- und Forschungsminister zum heute von Finanzministerin Fekter präsentierten Budget 2012
Wien (bmwf) - "Wissenschaft und Forschung haben klare Priorität im Budget", zeigt sich Wissenschafts- und Forschungsminister Dr. Karlheinz Töchterle über das am 19.10. von Finanzministerin Dr. Maria Fekter präsentierte Budget für das Jahr 2012 erfreut. Dem Wissenschafts- und Forschungsministerium stehen im kommenden Jahr rund 3,85 Milliarden Euro zur Verfügung, das bedeutet ein Plus gegenüber dem aktuellen Budget (2011: rund 3,78 Milliarden Euro).

Die Regierung hat auch mit den Offensivmitteln ein Signal gesetzt: Bei der Regierungsklausur in Loipersdorf im vergangenen Jahr wurden im Vergleich zum ursprünglichen Finanzrahmen 80 Millionen Euro Offensivmittel für Wissenschaft und Forschung zusätzlich fixiert. Diese Mittel fließen bis 2015 jährlich. "Wir setzen damit einen wichtigen Schritt in unserem Bestreben, die Rahmenbedingungen für Studierende und Lehrende weiter zu verbessern und die Qualität an den Hochschulen zu steigern."

Das Budget sei eine "Bestätigung für den hohen Stellenwert von Wissenschaft und Forschung - gerade auch in Zeiten der Budgetkonsolidierung", so der Wissenschaftsminister weiter. Nun gehe es darum, die Weichen für die Zukunft zu stellen und den Hochschulen sowie der Forschung auch ab 2013 eine solide finanzielle Basis zu schaffen, verweist der Minister auf die in Aussicht gestellte Hochschulmilliarde für den Zeitraum 2013 bis 2015. Wichtig sei dabei auch, die Mittel effizient sowie leistungs- und wirkungsorientiert einzusetzen.

 

Kuntzl: Zwei weitere Gutachten bestätigen: Studiengebühren ohne gesetzliche Grundlage nicht möglich
Töchterle soll mit SPÖ konkret über die Reparatur des Universitätsgesetzes verhandeln
Wien (sk) - Zwei Gutachten - von Prof. Theo Öhlinger und Prof. Werner Hauser -, die der SPÖ seit dem 20.10. vorliegen, bestätigen die Rechtsmeinung des Verfassungsdienstes, dass die Einhebung von Studienbeiträgen ohne gesetzliche Basis nicht möglich ist. Das stellte SPÖ-Wissenschaftssprecherin Andrea Kuntzl gegenüber dem SPÖ-Pressedienst fest. "Wissenschaftsminister Töchterle soll mit der SPÖ konkret über die Reparatur des Universitätsgesetzes entsprechend des Spruchs des Verfassungsgerichtshofes verhandeln, damit wir gemeinsam eine konstruktive Lösung finden und Rechtssicherheit für die Universitäten schaffen können", so Kuntzl, die darauf verwies, dass die SPÖ nach wie vor allgemeine Studienbeiträge ablehne.

In ihren Gutachten bestätigen die Wissenschaftler klar die Rechtsmeinung des Verfassungsdienstes, dass Universitäten nur auf Grund einer gesetzlichen Bestimmung und nicht eines autonomen Satzungsrechts Verordnungen betreffend Studienbeiträge erlassen können. So hält Prof. Theo Öhlinger fest: "Nach dem In-Kraft-Treten der Aufhebung von Teilen des § 91 UG 2002 besteht bezüglich der Studienbeiträge eine rudimentäre Regelung, die weder den zuständigen Bundesminister noch die Universitäten dazu ermächtigt, solche Studienbeiträge einzuführen. Für sich gesehen ist diese weiterhin bestehende Regelung nicht anwendbar, sondern bedarf einer - zumindest ergänzenden - gesetzlichen Neuregelung." Auch Prof. Werner Hauser, ein Spezialist für das Universitätsorganisationsrecht, hält fest: "Vor diesem Hintergrund bleibt - im Wege der Berücksichtigung rechtsstaatlicher Standards - kein Raum für die Argumentation einer auf der geltenden Rechtslage bestehenden Möglichkeit zur Etablierung von dezentralen universitären Studiengebühren im Rahmen der Universitätsautonomie."

 

ÖH: Kritik an Rechtsgutachten bestätigt
Verfassungsdienst bemängelt Mayers Gutachten in mehreren Punkten
Wien (öh) - Die Österreichische HochschülerInnenschaft ist erfreut über die Stellungnahme des Verfassungsdienstes und sieht sich in ihrer Kritik bestätigt. "Wir haben das Gutachten von Beginn an in Frage gestellt," erklärt Martin Schott vom ÖH Vorsitzteam. "Die Stellungnahme des Verfassungsdienstes zeigt deutlich, dass das präsentierte Gutachten nicht halten wird."

"Der Verfassungsdienst bemängelt Meyers Gutachten in mehreren Punkten, die von den Universitäten geforderte Rechtssicherheit wird es also in keinem Fall geben," zeigt sich Angelika Gruber vom Vorsitzteam der ÖH erfreut. "Universitäten können nur auf Grundlage gesetzlicher Bestimmungen Studiengebühren einführen, der von Töchterle so oft genannte 'Torso' ist dafür nicht ausreichend. Sich das Gesetz so auszulegen zu lassen wie es einem gerade passt, sollte nicht Teil der Arbeitsweise eines Ministers sein."

"Jetzt muss auch Töchterle klar sein, dass er es nicht schaffen wird, sein Gutachten weiter als Druckmittel zu verwenden. Wir geben Ihm daher den guten Rat sich zurück an seinen Schreibtisch zu setzen und endlich damit zu beginnen einen brauchbaren Weg zur Ausfinanzierung der Hochschulen und zur sozialen Absicherung der Studierenden zu finden" appelliert Janine Wulz vom Vorsitzteam der ÖH an den Minister. "Bei der Auftaktveranstaltung zum Forum Hochschule werden wir heute Abend zeigen wie ein solcher Hochschulplan angelegt sein muss, Minister Töchterle ist natürlich herzlich eingeladen."

 

 Khol: Rechtssicherheit für Universitäten schaffen. Studienbeiträge rasch einführen.
Rechtslage ist gute Möglichkeit für Sozialdemokratie, ohne Gesichtsverlust auf ausgewogenes Töchterle-Konzept einzuschwenken!
Wien (seniorenbund) - "67% der Österreicherinnen und Österreicher sind für Studienbeiträge. Und wie aktuelle Verfassungs-Gutachten beweisen, ist die aktuelle Rechtslage eine gute Möglichkeit für die Sozialdemokratie, ohne Gesichtsverlust auf das ausgewogene Studiengebühren-Konzept von Wissenschaftsminister Töchterle einzuschwenken. Es ist an der Zeit die ärgerliche Umverteilung zu beenden in der leistungsschwächere Steuerzahler, wie Pensionisten und Arbeiterinnen den studierenden Mittelstand finanzieren. Die Verhandlungen dazu sollten deshalb rasch und konstruktiv begonnen werden", erklärt Dr. Andreas Khol, Bundesobmann des Österreichischen Seniorenbundes in Bezugnahme auf die aktuelle Debatte.

"Man sollte jene Hochschulautonomie, die wir eingeführt haben, endlich respektieren. Damit sich die Universitäten selbst helfen können. Alle müssen nun ihre Verantwortung wahrnehmen und die Vorbereitungen für neue Studienbeiträge ehest möglich treffen. Dabei kommt auch dem Wissenschaftsministerium eine wichtige Bedeutung zu: Es muss entsprechende Rechtssicherheit für die Universitäten schaffen", so Khol weiter.

"Und diese Rechtssicherheit bietet das Töchterle Konzept: Er schlägt vor, Stipendien deutlich auszuweiten und Obergrenzen für Studienbeiträge vorzusehen. Ich nehme doch an, dass jeder verantwortungsbewussten Person im System ein klares, rechtssicheres und vor allem bundesweites Regelwerk lieber ist, als zersplitterte unsichere Lösungen. Eine Weiterführung der aktuellen sturen Blockadehaltung kann daher im Sinne der Universitäten, der Studierenden und er Steuerzahlerinnen und Steuerzahler nicht akzeptiert werden", fordert Khol alle Verantwortungsträger abschließend dazu auf, nun rasch in konstruktive Verhandlungen einzutreten.
     

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