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Bildungsbudget / Studiengebühren |
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erstellt am
20. 10. 11
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Töchterle:
Wissenschaft und Forschung haben klare Priorität im Budget
Wissenschafts- und Forschungsminister zum heute von Finanzministerin Fekter präsentierten
Budget 2012
Wien (bmwf) - "Wissenschaft und Forschung haben klare Priorität im Budget", zeigt sich Wissenschafts-
und Forschungsminister Dr. Karlheinz Töchterle über das am 19.10. von Finanzministerin Dr. Maria Fekter
präsentierte Budget für das Jahr 2012 erfreut. Dem Wissenschafts- und Forschungsministerium stehen im
kommenden Jahr rund 3,85 Milliarden Euro zur Verfügung, das bedeutet ein Plus gegenüber dem aktuellen
Budget (2011: rund 3,78 Milliarden Euro).
Die Regierung hat auch mit den Offensivmitteln ein Signal gesetzt: Bei der Regierungsklausur in Loipersdorf im
vergangenen Jahr wurden im Vergleich zum ursprünglichen Finanzrahmen 80 Millionen Euro Offensivmittel für
Wissenschaft und Forschung zusätzlich fixiert. Diese Mittel fließen bis 2015 jährlich. "Wir
setzen damit einen wichtigen Schritt in unserem Bestreben, die Rahmenbedingungen für Studierende und Lehrende
weiter zu verbessern und die Qualität an den Hochschulen zu steigern."
Das Budget sei eine "Bestätigung für den hohen Stellenwert von Wissenschaft und Forschung - gerade
auch in Zeiten der Budgetkonsolidierung", so der Wissenschaftsminister weiter. Nun gehe es darum, die Weichen
für die Zukunft zu stellen und den Hochschulen sowie der Forschung auch ab 2013 eine solide finanzielle Basis
zu schaffen, verweist der Minister auf die in Aussicht gestellte Hochschulmilliarde für den Zeitraum 2013
bis 2015. Wichtig sei dabei auch, die Mittel effizient sowie leistungs- und wirkungsorientiert einzusetzen. |
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Kuntzl: Zwei weitere Gutachten bestätigen: Studiengebühren ohne gesetzliche Grundlage nicht
möglich
Töchterle soll mit SPÖ konkret über die Reparatur des Universitätsgesetzes
verhandeln
Wien (sk) - Zwei Gutachten - von Prof. Theo Öhlinger und Prof. Werner Hauser -, die der SPÖ seit
dem 20.10. vorliegen, bestätigen die Rechtsmeinung des Verfassungsdienstes, dass die Einhebung von Studienbeiträgen
ohne gesetzliche Basis nicht möglich ist. Das stellte SPÖ-Wissenschaftssprecherin Andrea Kuntzl gegenüber
dem SPÖ-Pressedienst fest. "Wissenschaftsminister Töchterle soll mit der SPÖ konkret über
die Reparatur des Universitätsgesetzes entsprechend des Spruchs des Verfassungsgerichtshofes verhandeln, damit
wir gemeinsam eine konstruktive Lösung finden und Rechtssicherheit für die Universitäten schaffen
können", so Kuntzl, die darauf verwies, dass die SPÖ nach wie vor allgemeine Studienbeiträge
ablehne.
In ihren Gutachten bestätigen die Wissenschaftler klar die Rechtsmeinung des Verfassungsdienstes, dass Universitäten
nur auf Grund einer gesetzlichen Bestimmung und nicht eines autonomen Satzungsrechts Verordnungen betreffend Studienbeiträge
erlassen können. So hält Prof. Theo Öhlinger fest: "Nach dem In-Kraft-Treten der Aufhebung
von Teilen des § 91 UG 2002 besteht bezüglich der Studienbeiträge eine rudimentäre Regelung,
die weder den zuständigen Bundesminister noch die Universitäten dazu ermächtigt, solche Studienbeiträge
einzuführen. Für sich gesehen ist diese weiterhin bestehende Regelung nicht anwendbar, sondern bedarf
einer - zumindest ergänzenden - gesetzlichen Neuregelung." Auch Prof. Werner Hauser, ein Spezialist für
das Universitätsorganisationsrecht, hält fest: "Vor diesem Hintergrund bleibt - im Wege der Berücksichtigung
rechtsstaatlicher Standards - kein Raum für die Argumentation einer auf der geltenden Rechtslage bestehenden
Möglichkeit zur Etablierung von dezentralen universitären Studiengebühren im Rahmen der Universitätsautonomie." |
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ÖH: Kritik an Rechtsgutachten bestätigt
Verfassungsdienst bemängelt Mayers Gutachten in mehreren Punkten
Wien (öh) - Die Österreichische HochschülerInnenschaft ist erfreut über die Stellungnahme
des Verfassungsdienstes und sieht sich in ihrer Kritik bestätigt. "Wir haben das Gutachten von Beginn
an in Frage gestellt," erklärt Martin Schott vom ÖH Vorsitzteam. "Die Stellungnahme des Verfassungsdienstes
zeigt deutlich, dass das präsentierte Gutachten nicht halten wird."
"Der Verfassungsdienst bemängelt Meyers Gutachten in mehreren Punkten, die von den Universitäten
geforderte Rechtssicherheit wird es also in keinem Fall geben," zeigt sich Angelika Gruber vom Vorsitzteam
der ÖH erfreut. "Universitäten können nur auf Grundlage gesetzlicher Bestimmungen Studiengebühren
einführen, der von Töchterle so oft genannte 'Torso' ist dafür nicht ausreichend. Sich das Gesetz
so auszulegen zu lassen wie es einem gerade passt, sollte nicht Teil der Arbeitsweise eines Ministers sein."
"Jetzt muss auch Töchterle klar sein, dass er es nicht schaffen wird, sein Gutachten weiter als Druckmittel
zu verwenden. Wir geben Ihm daher den guten Rat sich zurück an seinen Schreibtisch zu setzen und endlich damit
zu beginnen einen brauchbaren Weg zur Ausfinanzierung der Hochschulen und zur sozialen Absicherung der Studierenden
zu finden" appelliert Janine Wulz vom Vorsitzteam der ÖH an den Minister. "Bei der Auftaktveranstaltung
zum Forum Hochschule werden wir heute Abend zeigen wie ein solcher Hochschulplan angelegt sein muss, Minister Töchterle
ist natürlich herzlich eingeladen." |
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Khol: Rechtssicherheit für Universitäten schaffen. Studienbeiträge
rasch einführen.
Rechtslage ist gute Möglichkeit für Sozialdemokratie, ohne Gesichtsverlust auf
ausgewogenes Töchterle-Konzept einzuschwenken!
Wien (seniorenbund) - "67% der Österreicherinnen und Österreicher sind für Studienbeiträge.
Und wie aktuelle Verfassungs-Gutachten beweisen, ist die aktuelle Rechtslage eine gute Möglichkeit für
die Sozialdemokratie, ohne Gesichtsverlust auf das ausgewogene Studiengebühren-Konzept von Wissenschaftsminister
Töchterle einzuschwenken. Es ist an der Zeit die ärgerliche Umverteilung zu beenden in der leistungsschwächere
Steuerzahler, wie Pensionisten und Arbeiterinnen den studierenden Mittelstand finanzieren. Die Verhandlungen dazu
sollten deshalb rasch und konstruktiv begonnen werden", erklärt Dr. Andreas Khol, Bundesobmann des Österreichischen
Seniorenbundes in Bezugnahme auf die aktuelle Debatte.
"Man sollte jene Hochschulautonomie, die wir eingeführt haben, endlich respektieren. Damit sich die Universitäten
selbst helfen können. Alle müssen nun ihre Verantwortung wahrnehmen und die Vorbereitungen für neue
Studienbeiträge ehest möglich treffen. Dabei kommt auch dem Wissenschaftsministerium eine wichtige Bedeutung
zu: Es muss entsprechende Rechtssicherheit für die Universitäten schaffen", so Khol weiter.
"Und diese Rechtssicherheit bietet das Töchterle Konzept: Er schlägt vor, Stipendien deutlich auszuweiten
und Obergrenzen für Studienbeiträge vorzusehen. Ich nehme doch an, dass jeder verantwortungsbewussten
Person im System ein klares, rechtssicheres und vor allem bundesweites Regelwerk lieber ist, als zersplitterte
unsichere Lösungen. Eine Weiterführung der aktuellen sturen Blockadehaltung kann daher im Sinne der Universitäten,
der Studierenden und er Steuerzahlerinnen und Steuerzahler nicht akzeptiert werden", fordert Khol alle Verantwortungsträger
abschließend dazu auf, nun rasch in konstruktive Verhandlungen einzutreten. |
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