Neue Vorgehensweise überwindet Oppositions-Blockade - Umsetzung der Dienstleistungs- Richtlinie
in Österreich erleichtert grenzüberschreitende Tätigkeiten im EU-Binnenmarkt
Wien (bmwfj) - Alternativ zur Beschlussfassung mit einer Zwei-Drittel-Mehrheit, die von der Opposition
wegen der offenen Einigung zu den U-Ausschüssen seit Ende 2009 verhindert worden war, setzt Österreich
die EU-Dienstleistungsrichtlinie jetzt durch ein Bundes- und neun Ländergesetze um. Das entsprechende Bundesgesetz
hat der Nationalrat am Nachmittag des 19.10. mit einfacher Mehrheit beschlossen. "Die rechtsverbindliche Umsetzung
der EU-Dienstleistungsrichtlinie erleichtert grenzüberschreitende Tätigkeiten und bringt neue Wachstums-
und Beschäftigungschancen im EU-Binnenmarkt", betont Mitterlehner. Gut unterwegs ist auch die Umsetzung
auf Landesebene. Die entsprechenden Gesetze wurden von Salzburg, Oberösterreich und der Steiermark schon beschlossen,
gemäß den aktuellen Plänen werden die anderen Länder bis Dezember folgen.
Somit werden die bereits geschaffenen Einheitlichen Ansprechpartner (EAP, one-stop-shops), die seit Ende 2009 arbeiten,
legalisiert. Sie bieten Unternehmen die Möglichkeit einer elektronischen Antragstellung und Abwicklung von
Genehmigungsverfahren zur Erbringung von Dienstleistungen. Der Unternehmer kann sich zuvor auf der Homepage des
EAP informieren, welche Formalitäten und Unterlagen in Österreich für das Erbringen von Dienstleistungen
notwendig sind. "Das beschleunigt die Behördenwege für die Unternehmen", erläutert Mitterlehner.
Weiters wird eine Rechtsgrundlage für die grenzüberschreitende Zusammenarbeit von Behörden geschaffen,
wodurch die Informationsbeschaffung erleichtert wird.
Der beschlossene Abänderungsantrag im Nationalrat beschränkt den Anwendungsbereich des DLG auf den Bundesbereich
und verweist zudem auf die auf Landesebene eingerichteten Einheitlichen Ansprechpartner. Dadurch entfällt
das Kriterium der Verfassungsmehrheit. Bisher konnte die EU-Dienstleistungsrichtlinie aufgrund der Blockade der
Opposition nicht vollständig umgesetzt werden, weshalb die EU-Kommission bereits ein Verfahren gegen Österreich
eingeleitet hat. "Durch die neue Vorgehensweise hoffen wir, eine Verurteilung durch den Europäischen
Gerichtshof und eventuelle Strafzahlungen für Österreich noch verhindern zu können", so Mitterlehner
abschließend. |