5000 neue Betreuungsplätz pro Jahr für Unter-Drei-Jährige
Wien (pk) - Einstimmig genehmigte der Nationalrat in seiner Sitzung vom 19.10. die neue 15a-Vereinbarung
zum Ausbau des institutionellen Kinderbetreuungsangebots. Darin bekennen sich Bund und Länder zum Barcelona-Ziel
der Europäischen Union, das auf eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf abstellt. Da das Angebot
an Kinderbetreuungsplätzen für Unter-Drei-Jährige diesen Vorgaben noch immer nicht entspricht, verpflichten
sich die Bundesländer nunmehr zu einem weiteren Ausbau. Der Bund stellt für die teilweise Abdeckung des
dadurch anfallenden finanziellen Mehraufwands entsprechende Mittel bereit: 2011 beläuft sich der diesbezügliche
Zweckzuschuss auf 10 Mio. €, für die Jahre 2012, 2013 und 2014 sind Zuschüsse in Höhe von jeweils
15 Mio. € vorgesehen. Den Hauptanteil der Kosten für den Betrieb der zusätzlichen Kinderbetreuungsplätze
tragen Länder und Gemeinden. Den Ausbau des Angebots müssen sie zu gleichen Teilen wie der Bund kofinanzieren.
Ziel dieser Maßnahmen ist es, die Betreuungsquote der Unter-Drei-Jährigen, die im Kindergartenjahr 2010/11
(unter Einbeziehung der Betreuung durch Tagesmütter und -väter) bei 19% lag, bis 2014 auf rund 28% heben,
womit man sich dem Barcelona-Ziel von 33% annähert. Unterstützung sollen außerdem Kinderbetreuungseinrichtungen
mit erweiterten Jahresöffnungszeiten, Tagesmütter und –väter sowie Lehrgängen, die nach den
landesinternen Bestimmungen durchgeführt werden, finden.
Keine Mehrheit fand hingegen der Antrag des BZÖ, der nicht nur auf die Weiterführung der 15a-Vereinbarung,
sondern auch auf die Schaffung eines Bildungsplans mit Fokus auf früher sprachlicher Förderung drängt.
Ebenso erging es dem Entschließungsantrag von G-Mandatarin Daniela Musiol, in dem die Antragstellerin die
Festschreibung bundeseinheitlicher Qualitätsstandards in der Kinderbetreuung einfordert.
Abgeordnete Anneliese KITZMÜLLER (F) unterstützte den Antrag betreffend verpflichtende sprachliche Frühförderung
und meinte, der Hebel dazu müsste bereits im Kindergarten angesetzt werden. Positiv beurteilte sie auch die
Initiative hinsichtlich bundeseinheitlicher Standards für Kinderbetreuung.
Abgeordnete Ridi STEIBL (V) bemerkte, die Politik orientiere sich mit dieser 15a-Vereinbarung zum Ausbau der Kinderbetreuung
an den Lebensbedürfnissen der Familien, und begrüßte die nun durch den Bund sichergestellten weiteren
Förderungsmittel.
Abgeordnete Daniela MUSIOL (G) qualifizierte die Vereinbarung zwar als Tropfen auf dem heißen Stein, sprach
aber insgesamt von einem wichtigen Schritt, auf den man schon seit zehn Monaten warte, und kündigte die Zustimmung
ihrer Fraktion an. Handlungsbedarf ortete die Rednerin noch bei den Qualitätsstandards sowie bei der sprachlichen
Frühförderung.
Abgeordnete Gabriele BINDER-MAIER (S) bezeichnete es als wesentlichen Fortschritt, dass nunmehr auch die Unter-Drei-Jährigen
erfasst werden, und hob ferner die Förderung von gemeindeübergreifenden Projekten und das Bekenntnis
zu einheitlichen Qualitätsstandards als positiv hervor.
Abgeordnete Ursula HAUBNER (B) unterstützte ebenfalls die Vereinbarung, in der sie eine quantitative Verbesserung
des Betreuungsangebots sowie eine Anerkennung der Tageseltern sah. Wichtig war für sie überdies das der
Vereinbarung zu Grund liegende Prinzip der Wahlfreiheit.
Bundesminister Reinhold MITTERLEHNER betonte, der Bund habe seine politische Verantwortung sogar rückwirkend
wahrgenommen. Bei den Unter-Drei-Jährigen werde man nun pro Jahr 5000 neue Betreuungsplätze schaffen
und bis 2014 28% des Barcelona-Ziels erreichen, von einem Tropfen auf dem heißen Stein könne da keine
Rede sein. Als sachlichen Erfolg wertete er auch die zusätzlichen Mittel für die sprachliche Frühförderung.
Abgeordneter August WÖGINGER (V) rechnete gleichfalls vor, dass nun 5000 neue Kinderbetreuungsplätze
geschaffen werden. Damit nähere man sich auch bei den Unter-Drei-Jährigen dem Barcelona-Ziel, meinte
er und sah die Vereinbarung als weiteren Schritt zur besseren Vereinbarung von Familie und Beruf.
Abgeordnete Edith MÜHLBERGHUBER (F) unterstützte ausdrücklich den Antrag des BZÖ hinsichtlich
sprachlicher Frühförderung und wies auf die Bedeutung der Sprachkenntnis für den Schuleintritt hin.
Abgeordnete Angela LUEGER (S) begründete die Ablehnung der beiden Entschließungsanträge durch die
SPÖ und merkte an, für sprachliche Frühförderung würden bereits fünf Mio. € jährlich
aufgewendet, die Qualitätssicherung wiederum sei Bestandteil der vorliegenden Vereinbarung.
Thema Pflegefreistellung wird im Sozialausschuss weiter diskutiert
Der Entschließungsantrag der Grünen betreffend Pflegefreistellung, in dem sich G-Mandatarin Daniela
Musiol für das Abrücken vom Erfordernis des gemeinsamen Haushalts ausspricht, wurde gemäß
dem Beschluss des Familienausschusses dem Sozialausschuss zugewiesen.
Abgeordnete Anneliese KITZMÜLLER (F) bekannte sich grundsätzlich zur Pflegefreistellung, deponierte aber
im Zusammenhang mit dem Antrag der Grünen das Nein ihrer Fraktion zu den eingetragenen Partnerschaften, wobei
sie argumentierte, gleichgeschlechtliche Elternteile seien nicht vorteilhaft für eine gute Entwicklung der
Kinder.
Abgeordnete Christine MAREK (V) meinte, es gehe darum, Lücken bei der Pflegefreistellung zu schließen,
und sprach sich dafür aus, den Antrag der Grünen im Sozialausschuss zu behandeln.
Abgeordnete Daniela MUSIOL (G) gab zu bedenken, das Familienbild, welches vielen sozialrechtlichen Bestimmungen
zu Grunde liegt, entspreche nicht mehr der Realität. Der Antrag der Grünen auf Erweiterung der Pflegefreistellung
trage nun dem Umstand Rechnung, dass viele Elternteile getrennt leben beziehungsweise dass es auch gleichgeschlechtliche
Elternteile mit Kindern gibt, erklärte sie.
Abgeordnete Rosemarie SCHÖNPASS (S) plädierte ebenfalls für eine Lückenschließung bei
der Pflegefreistellung aufgrund der geänderten Lebensverhältnisse und begrüßte aus familienpolitischer
Sicht die Bedachtnahme des Antrags auf die Patchwork-Familien.
Abgeordnete Martina SCHENK (B) unterstützte ihrerseits den Antrag der Grünen mit dem Hinweis auf ihrer
Meinung nach bestehenden Änderungsbedarf im Pflegebereich. |