EU-Parlament für Verschärfung der Vorschriften zum Kindesmissbrauch   

erstellt am
28. 10. 11

Brüssel (europarl) - Die Mitglieder des Europäischen Parlaments haben am 27.10. dem Vorschlag der Europäischen Kommission für eine Richtlinie zur Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs und der sexuellen Ausbeutung von Kindern sowie der Kinderpornografie zugestimmt.

„Vor einem Jahr hat es die Kommission ganz deutlich gemacht: Die EU toleriert nicht, dass Kinder von Kriminellen als Objekte zur Befriedigung ihres Sexualtriebs missbraucht oder als Ware gehandelt werden. Ich finde es großartig, dass Parlament und Rat diesen Vorschlag unterstützen“, so Cecilia Malmström, die Europäische Kommissarin für Inneres. „Mit dieser Richtlinie können wir etwas bewirken. Wir machen es leichter, Verbrechen an Kindern zu ahnden und zu verhindern. Gleichzeitig schützen wir die Opfer besser. Die neuen EU-Rechtsvorschriften werden maßgeblich zum Schutz der Kinder vor solch abscheulichen Verbrechen beitragen.“

Die Richtlinie orientiert sich stark am Vorschlag der Kommission, schließt aber auch die heute im Parlament angenommenen Änderungen ein.

Sie enthält insbesondere nicht nur Bestimmungen über die Verfolgung von Straftätern, sondern auch über die Verbrechensprävention und den Schutz von Opfern im Kindesalter. Sie berechtigt Arbeitgeber, Strafregister einzusehen, und sieht präventiv Aufklärungskampagnen und die Fortbildung von Fachkräften vor. Außerdem verpflichtet die Richtlinie die Mitgliedstaaten dazu, kinderpornografische Internetseiten von Servern in ihrem Staatsgebiet zu entfernen und auch außerhalb der eigenen Grenzen darauf hinzuwirken.

Von den EU-Mitgliedstaaten wird nun erwartet, dass sie im Rat die politische Einigung in eine offizielle Form bringen und die Richtlinie schnellstmöglich verabschieden.

Hintergrund
Die Begriffe „sexuelle Ausbeutung" und „sexueller Kindesmissbrauch" beziehen sich auf Straftaten wie sexuelle Handlungen mit Kindern unter einer bestimmten Altersgrenze oder unter Zwang, Kinderprostitution oder Kinderpornografie. Diese besonders gravierenden Straftaten gegen Kinder, die ja besonderen Schutz und spezielle Fürsorge benötigen, verursachen langfristige und schwerwiegende Schäden. Dennoch ist es sehr schwierig, gegen diese Verbrechen vorzugehen. Kinder sind oft verletzlich, schämen sich und haben Angst, über das Erlebte zu sprechen.

Im März 2010 legte die Kommission einen Vorschlag für eine Richtlinie zur grundlegenden Überarbeitung der EU-Rechtsvorschriften (Aufhebung des Rahmenbeschlusses 2004/68/JI, der die Mindestangleichung der nationalen Rechtsvorschriften sicherstellte, jedoch erhebliche Mängel aufwies), vor. Der Rat und das Europäische Parlament diskutierten diesen Vorschlag und erzielten im Juni 2011 eine politische Einigung in Form eines Kompromisstextes.

Die neue Richtlinie wird die Bekämpfung von Straftaten gegen Kinder in folgenden Bereichen vereinfachen:

  • Strafrecht: Zahlreiche Formen des sexuellen Missbrauchs und der sexuellen Ausbeutung werden unter Strafe gestellt. Auch neue, durch das Internet begünstigte Handlungen wie das „Grooming“ (Kontaktaufnahme zu Kindern via Internet zum Zwecke des sexuellen Missbrauchs) oder das Ansehen von kinderpornografischem Material im Internet oder über Webcams werden erfasst. Genauere Vorschriften zum Strafmaß (sechs Abstufungen von einem bis zu zehn Jahren Haftstrafe) sorgen für eine einheitlichere Klassifizierung der Verstöße und werden die Unterschiede zwischen den Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten verringern.
  • Zur Bekämpfung des Missbrauchs durch Sexualstraftäter im Ausland (der sogenannte „Kindersextourismus”) können nationale Behörden Staatsangehörige auch dann strafrechtlich verfolgen, wenn sie die Straftat außerhalb der eigenen Grenzen begangen haben. Die Organisation von Sextourismusreisen und die Werbung damit werden verboten.
  • Um die Verfolgung von Straftätern zu erleichtern, wird es bis zur Volljährigkeit des Opfers möglich sein, in jedem Mitgliedstaat ein Verfahren zu eröffnen. Vertraulichkeitsbestimmungen werden Personen, die mit Kindern arbeiten, nicht länger daran hindern, Verstöße anzuzeigen. Zur Identifizierung von Opfern (insbesondere von Kinderpornografie) wird die Polizei verpflichtet, Sondereinheiten einzurichten und diese mit effizienten Ermittlungsinstrumenten auszustatten.
  • Opfer im Kindesalter werden besser geschützt: Sie erhalten umfassende Hilfe und Unterstützung, jedes Kind wird einer Einzelfallbewertung unterzogen, der Zugang zu Rechtsmitteln wird erleichtert und Kinder erhalten eine besondere Betreuung zur Vermeidung von Traumata infolge der Strafverfolgungsverfahren.
  • Um sexuellen Missbrauch und sexuelle Ausbeutung zu verhindern, wird jeder überführte Straftäter einem Programm zur Risikoabschätzung unterzogen und in ein für ihn maßgeschneidertes Programm zur Rückfallverhinderung eingewiesen. Überprüfungen von Bewerbern für eine Arbeit mit Kindern werden umfassender und für Arbeitgeber leichter zugänglich. Zur Erkennung von sexueller Ausbeutung von Kindern werden Erziehungsprogramme, Aufklärungskampagnen und Weiterbildungen durchgeführt.
  • Um die Verbreitung von Kinderpornografie im Internet zu stoppen, werden die Mitgliedstaaten verpflichtet, Internetseiten mit kinderpornografischem Inhalt von Servern in ihrem Staatsgebiet zu entfernen und auch außerhalb der eigenen Grenzen darauf hinzuwirken. Zusätzlich können die Mitgliedstaaten Maßnahmen ergreifen, um den Zugang zu solchen Seiten für Benutzer aus ihrem Staatsgebiet zu sperren.
     
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