Mitterlehner: Umsetzung der Dienstleistungsrichtlinie läuft    

erstellt am
27. 10. 11

Wirtschaftsminister will Verurteilung durch EU-Gerichtshof und Strafzahlungen durch Umgehung der Oppositionsblockade verhindern - Bundesländer setzen Richtlinie zügig um
Wien (bmwfj) - Die erwartete Klage der EU-Kommission gegen Österreich aufgrund der Dienstleistungsrichtlinie zeigt die Bedeutung des neuen Umsetzungsplans des Wirtschaftsministeriums. Alternativ zur Beschlussfassung mit einer Zwei-Drittel-Mehrheit, die von der Opposition wegen der offenen Einigung zu den U-Ausschüssen seit Ende 2009 verhindert worden war, setzt Österreich die EU-Dienstleistungsrichtlinie als Ersatzlösung derzeit durch ein Bundes- und neun Ländergesetze um. "Damit hoffen wir, eine Verurteilung durch den Europäischen Gerichtshof und somit Strafzahlungen für Österreich noch verhindern zu können. Falls diese fällig werden, muss die Opposition gegenüber den Steuerzahlern die Verantwortung tragen", betont Wirtschaftsminister Reinhold Mitterlehner.

Nach dem Nationalrat steht das Dienstleistungsgesetz des Bundes schon am 4. November zur Beschlussfassung im Bundesrat an. Auch die Umsetzung auf der Landesebene ist gut unterwegs. Die entsprechenden Gesetze wurden von Salzburg, Oberösterreich und der Steiermark schon beschlossen, gemäß den aktuellen Plänen werden die anderen Länder bis Dezember 2011 folgen. Sofern die Vollumsetzung der Dienstleistungsrichtlinie noch vor der EuGH-Urteilsverkündung gelingt, können Strafzahlungen verhindert werden, weil die EU-Kommission ihre Klage nach der entsprechenden Notifikation aller Umsetzungsgesetze durch Österreich zurückziehen könnte.

Im Rahmen der jetzt laufenden Umsetzung werden die seit Ende 2009 arbeitenden Einheitlichen Ansprechpartner (EAP, one-stop-shops) legalisiert. Sie bieten Unternehmen die Möglichkeit einer elektronischen Antragstellung und Abwicklung von Genehmigungsverfahren zur Erbringung von Dienstleistungen. Der Unternehmer kann sich zuvor auf der EAP-Homepage informieren, welche Formalitäten und Unterlagen in Österreich für das Erbringen von Dienstleistungen notwendig sind. Weiters wird eine Rechtsgrundlage für die grenzüberschreitende Zusammenarbeit von Behörden geschaffen, wodurch die Informationsbeschaffung erleichtert wird.
     
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