Wirtschaftsminister will Verurteilung durch EU-Gerichtshof und Strafzahlungen durch
Umgehung der Oppositionsblockade verhindern - Bundesländer setzen Richtlinie zügig um
Wien (bmwfj) - Die erwartete Klage der EU-Kommission gegen Österreich aufgrund der Dienstleistungsrichtlinie
zeigt die Bedeutung des neuen Umsetzungsplans des Wirtschaftsministeriums. Alternativ zur Beschlussfassung mit
einer Zwei-Drittel-Mehrheit, die von der Opposition wegen der offenen Einigung zu den U-Ausschüssen seit Ende
2009 verhindert worden war, setzt Österreich die EU-Dienstleistungsrichtlinie als Ersatzlösung derzeit
durch ein Bundes- und neun Ländergesetze um. "Damit hoffen wir, eine Verurteilung durch den Europäischen
Gerichtshof und somit Strafzahlungen für Österreich noch verhindern zu können. Falls diese fällig
werden, muss die Opposition gegenüber den Steuerzahlern die Verantwortung tragen", betont Wirtschaftsminister
Reinhold Mitterlehner.
Nach dem Nationalrat steht das Dienstleistungsgesetz des Bundes schon am 4. November zur Beschlussfassung im Bundesrat
an. Auch die Umsetzung auf der Landesebene ist gut unterwegs. Die entsprechenden Gesetze wurden von Salzburg, Oberösterreich
und der Steiermark schon beschlossen, gemäß den aktuellen Plänen werden die anderen Länder
bis Dezember 2011 folgen. Sofern die Vollumsetzung der Dienstleistungsrichtlinie noch vor der EuGH-Urteilsverkündung
gelingt, können Strafzahlungen verhindert werden, weil die EU-Kommission ihre Klage nach der entsprechenden
Notifikation aller Umsetzungsgesetze durch Österreich zurückziehen könnte.
Im Rahmen der jetzt laufenden Umsetzung werden die seit Ende 2009 arbeitenden Einheitlichen Ansprechpartner (EAP,
one-stop-shops) legalisiert. Sie bieten Unternehmen die Möglichkeit einer elektronischen Antragstellung und
Abwicklung von Genehmigungsverfahren zur Erbringung von Dienstleistungen. Der Unternehmer kann sich zuvor auf der
EAP-Homepage informieren, welche Formalitäten und Unterlagen in Österreich für das Erbringen von
Dienstleistungen notwendig sind. Weiters wird eine Rechtsgrundlage für die grenzüberschreitende Zusammenarbeit
von Behörden geschaffen, wodurch die Informationsbeschaffung erleichtert wird. |