Brüssel (europarl) - Alle EU-Mitgliedstaaten sollen bulgarischen und rumänischen Arbeitnehmern
ab Ende 2011 Zugang zu ihren Arbeitsmärkten gewähren, fordert das EU-Parlament in einer am 25.10. verabschiedeten
Entschließung. Keinerlei negative Auswirkungen würden aus jenen Mitgliedstaaten gemeldet, die Arbeitern
aus den 2004 und 2007 beigetretenen Mitgliedstaaten den Zugang zu ihren Arbeitsmärkten gewährt haben,
heißt es in der von Traian Ungureanu (EVP, RO) eingebrachten Entschließung, die am 25.10.per Handzeichen
angenommen wurde.
"Offizielle Statistiken, einschließlich der von der Kommission gesammelten Daten, haben gezeigt, dass
Arbeitnehmer aus Osteuropa keine Arbeitslosigkeit in anderen Ländern hervorgerufen haben und keinen Druck
auf das soziale Wohlfahrtssystem des jeweiligen Gastlandes ausüben", meinte der Berichterstatter während
der Debatte am Montag. "Im Gegenteil: Der Zuzug ausländischer Arbeitskräfte brachte wirtschaftliches
Wachstum von geschätzten 1 % des BIP in den Gastländern."
Die Abgeordneten rufen die Mitgliedstaaten dazu auf, ihre Regelung für Übergangsfristen in Hinblick auf
die komplette Öffnung des Arbeitsmarktes zu revidieren und drängen jene Mitgliedstaaten, die nach wie
vor bulgarischen und rumänischen Staatsbürgern Einschränkungen auferlegen, sie bis Ende des Jahres
und nicht erst am Ende der in den EU-Verträgen mit Dezember 2013 befristeten Periode aufzuheben.
Rechte auf Freizügigkeit für Arbeitnehmer umsetzen
Die lückenhafte Umsetzung der derzeit gültigen EU-Gesetze zur Freizügigkeit für Arbeitnehmer,
insbesondere der Richtlinie 2004/38/EC über das Recht der Bürger und ihrer Familienmitglieder auf Reise-
und Niederlassungsfreiheit in der EU, bereiten den Abgeordneten Sorgen. Wenn notwendig, sollte die Kommission ihr
Recht auf Vertragsverletzungsverfahren gegen säumige Mitgliedstaaten in Anspruch nehmen.
Langfristig würden diese Einschränkungen die Werte und Rechte untergraben, die in den EU-Verträgen
gesichert sind - freier Personenverkehr, Nicht-Diskriminierung, Solidarität und gleiche Rechte für alle.
Die Abgeordneten bedauern jüngste Legislativvorschläge in manchen Mitgliedstaaten, um Arbeitsmarkteinschränkungen
erneut für Bürger aus anderen Mitgliedstaaten einzuführen. Sie fordern die Kommission auf, zu überprüfen,
inwieweit derlei Maßnahmen im Widerspruch zu EU-Gesetzgebung stehen.
Anerkennung von beruflichen Qualifikationen
Die derzeitigen Verfahren zur Anerkennung beruflicher Qualifikationen sind ein weiteres großes Hindernis
für mehr Mobilität von Arbeitnehmern in der EU, heißt es in der Resolution. Die Kommission solle
die derzeit geltenden Regeln einer Revision unterziehen |