Berlin/Wien (bmi) - Vertreter der Deutschen Dienststelle für die Benachrichtigung der nächsten
Angehörigen von Gefallenen der ehemaligen deutschen Wehrmacht (WASt) und der KZ-Gedenkstätte Mauthausen
(Bundesministerium für Inneres, Österreich) unterzeichneten am 24.10. in der österreichischen Botschaft
Berlin ein Kooperationsabkommen.
Die Deutsche Dienststelle (WASt) in Berlin ist die Rechtsnachfolgerin der ehemaligen Wehrmachtauskunftstelle für
Kriegerverluste und Kriegsgefangene und erfüllt auf Grundlage gesetzlicher Vorschriften des Personenstandswesens,
der Kriegsfolgegesetze sowie des Völkerrechts ein umfangreiches Aufgabenspektrum. Sie ist unter anderem mit
der Schicksalsklärung von vermissten Soldaten und Kriegsgefangenen betraut. In den Beständen der Dienststelle
befinden sich Informationen über 18 Millionen Menschen, die in einem militärischen bzw. militärähnlichen
Verband am Zweiten Weltkrieg teilgenommen haben.
Die KZ-Gedenkstätte Mauthausen erarbeitet derzeit eine neue Dauerausstellung zur Geschichte des KZ Mauthausen-Gusen,
in deren Rahmen umfangreiche Recherchen in internationalen Archiven und Institutionen erfolgen – im Hinblick auf
neue Erkenntnisse ebenso wie auf mögliche Ausstellungsstücke. Die Unterzeichnung von Kooperationsabkommen
mit internationalen Partnern ist dabei ein wesentlicher Teil des Projekts der Neugestaltung der KZ-Gedenkstätte.
Die Kooperation trägt insbesondere zur Schicksalsklärung sowohl von Tätern, als auch von Opfern
des KZ-Komplexes Mauthausen-Gusen bei. Spanische Häftlinge und insbesondere sowjetische Kriegsgefangene, zu
denen diverse Informationen in der Deutschen Dienststelle (WASt) auffindbar sind, können durch Abgleich in
den Häftlingsdatenbanken der KZ-Gedenkstätte Mauthausen als verstorben identifiziert werden. Informationen
zu SS-Angehörigen des KZ Mauthausen, zu denen nur rudimentäre Hinweise in der KZ-Gedenkstätte Mauthausen
vorliegen, können durch Todesmeldungen in der Deutschen Dienststelle (WASt) komplettiert werden.
Das Abkommen ist ein erster und wesentlicher Schritt zur Intensivierung der Zusammenarbeit beider Institutionen. |