Pirker: EU beschließt hartes Vorgehen gegen Kinderschänder   

erstellt am
25. 10. 11

EU-Parlament verabschiedet Richtlinie zur Bekämpfung von Kindesmissbrauch und Kinderpornografie
Straßburg (övp-pd) - "Wir schaffen jetzt EU-weit einheitliche Regeln zur Bekämpfung von Kindesmissbrauch und zur Zerschlagung von Kinderpornografie-Netzwerken" erklärt Hubert Pirker, Sicherheitssprecher der ÖVP im Europaparlament am 25.10. im Vorfeld des Beschlusses einer Richtlinie zur Bekämpfung von sexuellem Missbrauch und Kinderpornografie im EU-Parlament. "Das Internet bietet neue und anonyme Wege, mit Kinderpornografie über Staatsgrenzen hinweg kriminelle Geschäfte zu machen. Deshalb braucht es europaweit einheitliche Regelungen. Mit unserem Beschluss werden Kindesmissbrauch und Kinderpornografie effektiver bekämpft und die Schwächsten in unserer Gesellschaft stärker geschützt", so Pirker.

Die neue Richtlinie schafft einen Rechtsrahmen zur Bekämpfung, Prävention und Verfolgung aller Formen von Kindesmissbrauch. "Wir definieren nun 22 einheitliche Straftatbestände und Mindeststrafen für Kindesmissbrauch, Kinderprostitution, Kinderpornografie und Kindersextourismus. Die Mitgliedsstaaten behalten aber das Recht, schärfere Strafen festzulegen. Neu ist auch, dass erstmals Internetanbieter oder Reiseveranstalter, die indirekt von den Taten profitieren, belangt werden können. Damit wird den Missbrauchs-Netzwerken der Nährboden entzogen", erläutert Pirker.

"Zum ersten Mal wird auf EU-Ebene der Straftatbestand des Kindersextourismus definiert. Kein Gericht in der EU darf sich in Zukunft mehr für nicht-zuständig erklären, nur weil der Kindesmissbrauch außerhalb der EU stattfand oder weil das Opfer nicht Anzeige erstattet hat", so Pirker. Die Richtlinie verpflichtet alle EU-Mitgliedstaaten, eigene Gesetze zu erlassen, um Kinderporno-Internetseiten im Inland zu löschen und den Zugang zu ausländischen Seiten zu blockieren. Neu ist auch, dass Arbeitgeber, die Mitarbeiter einstellen, welche Umgang mit Kindern haben, Strafregisterauszüge von Bewerbern verlangen können.
     
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