EU-Parlament verabschiedet Richtlinie zur Bekämpfung von Kindesmissbrauch und Kinderpornografie
Straßburg (övp-pd) - "Wir schaffen jetzt EU-weit einheitliche Regeln zur Bekämpfung
von Kindesmissbrauch und zur Zerschlagung von Kinderpornografie-Netzwerken" erklärt Hubert Pirker, Sicherheitssprecher
der ÖVP im Europaparlament am 25.10. im Vorfeld des Beschlusses einer Richtlinie zur Bekämpfung von sexuellem
Missbrauch und Kinderpornografie im EU-Parlament. "Das Internet bietet neue und anonyme Wege, mit Kinderpornografie
über Staatsgrenzen hinweg kriminelle Geschäfte zu machen. Deshalb braucht es europaweit einheitliche
Regelungen. Mit unserem Beschluss werden Kindesmissbrauch und Kinderpornografie effektiver bekämpft und die
Schwächsten in unserer Gesellschaft stärker geschützt", so Pirker.
Die neue Richtlinie schafft einen Rechtsrahmen zur Bekämpfung, Prävention und Verfolgung aller Formen
von Kindesmissbrauch. "Wir definieren nun 22 einheitliche Straftatbestände und Mindeststrafen für
Kindesmissbrauch, Kinderprostitution, Kinderpornografie und Kindersextourismus. Die Mitgliedsstaaten behalten aber
das Recht, schärfere Strafen festzulegen. Neu ist auch, dass erstmals Internetanbieter oder Reiseveranstalter,
die indirekt von den Taten profitieren, belangt werden können. Damit wird den Missbrauchs-Netzwerken der Nährboden
entzogen", erläutert Pirker.
"Zum ersten Mal wird auf EU-Ebene der Straftatbestand des Kindersextourismus definiert. Kein Gericht in der
EU darf sich in Zukunft mehr für nicht-zuständig erklären, nur weil der Kindesmissbrauch außerhalb
der EU stattfand oder weil das Opfer nicht Anzeige erstattet hat", so Pirker. Die Richtlinie verpflichtet
alle EU-Mitgliedstaaten, eigene Gesetze zu erlassen, um Kinderporno-Internetseiten im Inland zu löschen und
den Zugang zu ausländischen Seiten zu blockieren. Neu ist auch, dass Arbeitgeber, die Mitarbeiter einstellen,
welche Umgang mit Kindern haben, Strafregisterauszüge von Bewerbern verlangen können. |