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Rettungsgasse |
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Wer schnell hilft, hilft doppelt Rettungsgassen ab 2012 Pflicht auf Autobahnen - Einsatzfahrzeuge um bis zu vier Minuten schneller am Unfallort Wien (sk) - Verkehrsministerin Doris Bures sagte am 07.11. beim Kampagnenstart "Gemeinsam Leben retten - bei Staubildung: Rettungsgasse!", dass schnelle Hilfe bei einem Verkehrsunfall entscheidend sei: "Wer schnell hilft, hilft doppelt." Ab 1.1.2012 sind Rettungsgassen - das ist eine freibleibende Fahrgasse zwischen den einzelnen Fahrstreifen - Pflicht auf Österreichs Autobahnen und Schnellstraßen. "Die Einsatzfahrzeuge können durch die Bildung einer Rettungsgasse um bis zu vier Minuten schneller bei den Unfallopfern sein. Die Überlebenschancen steigen so um 40 Prozent. Da geht es um Zeit, die über Leben oder Tod und über den Schweregrad der Unfallfolgen entscheidet", erklärte Bures. "Leider kann man nicht jeden Unfall vermeiden. Wenn trotz aller Maßnahmen etwas passiert, haben wir Erste Hilfe zu leisten und dafür zu sorgen, dass die Profis schneller zum Unfallort kommen können", unterstrich Bures. Die Ministerin ist zuversichtlich, dass das System Rettungsgasse gut funktionieren werde, da jede Fahrerin und jeder Fahrer Interesse daran haben müsse, "denn es kann jeden treffen". Bures betonte, dass es jetzt darum gehe, die Verkehrsteilnehmer zu informieren, um die Bildung von Rettungsgassen sicherzustellen. Die Verkehrsministerin ist seit drei Jahren im Amt, Verkehrssicherheit ist einer ihrer zentralen Schwerpunkte. Bures hat bisher schon eine Reihe an Maßnahmen gesetzt, wie höhere Strafen für Alkolenker und Extremraser, verstärkte Kontrollen sowie Bewusstseinskampagnen etwa gegen Alkohol am Steuer. "Fehlverhalten im Straßenverkehr ist kein Kavaliersdelikt", so Bures. Als nächstes gehe es um die Verkehrssicherheit für Motorradfahrer, für die gemeinsam mit den Ländern die "Motorrad-Million" zur Verfügung gestellt wird. So funktioniert die Rettungsgasse: Sobald der Verkehr ins Stocken gerät, haben alle Fahrzeuge auf der äußersten linken Spur ganz an den linken Fahrbahnrand zu fahren, und die Fahrzeuge auf den rechten Spuren ganz nach rechts. Auch der Pannenstreifen soll genutzt werden. Durch die so entstandene Rettungsgasse können Einsatzfahrzeuge - und nur diese dürfen die Rettungsgasse benutzen - zügig zum Unfallort gelangen. Wichtig ist, die Gasse vorausschauend schon bei stockendem Verkehr und nicht erst bei einem Unfall zu bilden. Die Behinderung von Einsatzfahrzeugen ist verboten und wird mit einer Strafe von bis zu 2.180 Euro geahndet. Einige Nachbarländer Österreichs haben durchwegs positive Erfahrungen mit den Rettungsgassen gemacht - diese Harmonisierung sorgt für mehr Sicherheit auf den Autobahnen. Die Asfinag-Vorstandsdirektoren Alois Schedl und Klaus Schierhackl präsentierten die Website www.rettungsgasse.com, auf der alle Infos zum neuen System zu finden sind. Ab Dezember wird es auch TV- und Radiospots, Plakate und weitere Informationsmaßnahmen geben. Verkehrsministerin Doris Bures bedankte sich bei allen Expertinnen und Experten der Autofahrerclubs und der Blaulichtorganisationen für die gute Zusammenarbeit und dafür, dass "alle an einem Strang gezogen haben". Die Einführung von Rettungsgassen ist ein langjähriger Wunsch der Blaulichtorganisationen, die beim Kampagnenstart ebenfalls anwesend waren. Der Generalsekretär des Roten Kreuzes, Wolfgang Kopetzky, der Bundesgeschäftsführer des Arbeiter-Samariter-Bundes Reinhard Hundsmüller, der Präsident des Bundesfeuerwehrverbands, Josef Buchta, sowie Brigadier Martin Germ vom Innenministerium erläuterten die Vorteile der Rettungsgasse. |
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Gemeinsam Leben retten - bei Staubildung Rettungsgasse! Einsatzkräfte sind um bis zu vier Minuten schneller bei den Unfallopfern Wien (asfinag) - Rettungsgassen sind ab 1. Jänner 2012 bei Staubildung Pflicht auf Österreichs Autobahnen und Schnellstraßen. Rettung, Feuerwehr und sonstige Einsatzkräfte sind dadurch um bis zu vier Minuten schneller vor Ort - die Überlebenschancen von Schwerverletzten steigen so um bis zu 40 Prozent. Die Rettungsgasse rettet Leben! Bei einer gemeinsamen Pressekonferenz von BMVIT und ASFINAG präsentierten Verkehrsministerin Doris Bures, die beiden ASFINAG-Vorstandsdirektoren DI Alois Schedl und Dr. Klaus Schierhackl sowie Vertreter der Einsatzorganisationen die Details zur Einführung der Rettungsgasse. "Wer schnell hilft, hilft doppelt. Für Rettung, Feuerwehr und Polizei zählt im Ernstfall jede Sekunde", sagt Verkehrsministerin Doris Bures. "Die Rettungsgasse soll die Helferinnen und Helfer bei ihrer Arbeit unterstützen. Das Gesetz ist ein zentraler Schritt für eine schnellere Versorgung von Verletzten." Denn bis dato waren die Einsatzkräfte in ihrem Rennen gegen die Zeit oft behindert, weil die Pannenstreifen bei Staus blockiert waren oder von anderen Verkehrsteilnehmern missbräuchlich als Ausweichroute verwendet wurden. "Die Rettungsgasse ermöglicht den Rettungskräften auf Autobahnen und Schnellstraßen rascher zum Unfallort zu kommen. Die ASFINAG informiert gemeinsam mit den Einsatzorganisationen und den Autofahrerclubs die Autofahrer umfassend, damit alle Verkehrsteilnehmer wissen, wann und wie die Rettungsgasse zu bilden ist", erläutert ASFINAG-Vorstandsdirektor DI Alois Schedl und verweist dabei auch auf die Homepage www.rettungsgasse.com. ASFINAG-Vorstandsdirektor Dr. Klaus Schierhackl führt weiter aus: "Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bzw. Mitglieder unserer Partnerorganisationen sind eine erste und sehr wichtige Zielgruppe unserer Informationsoffensive. Für sie haben wir ein umfangreiches Informations- und Schulungspaket zusammengestellt. Auch in der ASFINAG laufen die Vorbereitungen bereits seit langem auf Hochtouren." Wie funktioniert die Rettungsgasse? Kommt es auf Autobahnen oder Schnellstraßen zu stockendem Verkehr oder Stau, sind alle Verkehrsteilnehmer verpflichtet, eine Rettungsgasse zu bilden. Auf zweispurigen Fahrbahnen ordnen sich alle Fahrzeuge auf der linken Spur parallel zum Straßenverlauf am linken Fahrbahnrand ein, alle anderen weichen so weit wie möglich an den rechten Rand aus, auch auf den Pannenstreifen. Dasselbe System gilt auf drei- oder mehrspurigen Fahrbahnen. Alle Fahrzeuge auf der äußersten linken Spur fahren so weit wie möglich nach links. Alle anderen Spuren fahren so weit wie möglich nach rechts. So entsteht die sogenannte Rettungsgasse, die ausschließlich von Einsatzfahrzeugen (Polizei, Feuerwehr und Rettung), Fahrzeugen des Straßendienstes oder vom Pannendienst befahren werden darf. Achtung: Die Rettungsgasse ist bei Staubildung immer Pflicht - nur bei einem Unfall. Die Rettungsgasse ist daher auch Pflicht bei Überlastungsstaus. Auch die freie Durchfahrt von Einsatzfahrzeugen zu anderen Einsatzorten oder Krankenhäusern muss gewährleistet werden. und: Auch wenn vorausfahrende Verkehrsteilnehmer noch keine Rettungsgasse gebildet haben, ist mit der Bildung einer Rettungsgasse zu beginnen. Langjähriger Wunsch der Einsatzkräfte "Wir tragen mit der Einführung der Rettungsgasse auch einem langjährigen Wunsch der Einsatzkräfte Rechnung. In vielen unserer Nachbarländer ist die Rettungsgasse bereits ein Erfolgsmodell. Ab 1. Jänner wird sie auch in Österreich Rettungseinsätze beschleunigen und schnellere Hilfe ermöglichen", betont Verkehrsministerin Doris Bures. Die Vertreter der Einsatzorganisationen Rotes Kreuz, Arbeiter-Samariter-Bund, Feuerwehr und Polizei begrüßten bei der Pressekonferenz die Einführung der Rettungsgasse ausdrücklich. "Erfahrungen aus Deutschland zeigen, dass die Rettungsgasse bis zu vier Minuten Zeitersparnis bringt", berichtet Dr. Wolfgang Kopetzky, Generalsekretär des Roten Kreuzes. Reinhard Hundsmüller, Bundesgeschäftsführer des Arbeiter-Samariter-Bundes betont auch die Notwendigkeit von Rettungsgassen bei Überlastungsstaus: "Neben Unfällen gibt es auch noch viele andere Notfälle, bei denen ein rasches Fortkommen der Rettungsfahrzeuge wichtig, ja oft sogar entscheidend über Leben und Tod ist - zum Beispiel eine dringende Rettungsfahrt ins Krankenhaus oder zu einem anderen Einsatzort." "Für uns ist es wichtig, dass wir rasch am Einsatzort sind und unsere Maßnahmen zur Lebensrettung früher setzen können", so KommR Josef Buchta, Präsident des Bundesfeuerwehrverbandes, der auch auf die besondere Problematik der Feuerwehr aufmerksam macht: "Für unsere Fahrzeuge gibt es auf dem Pannenstreifen oft kein Durchkommen." Brigadier Martin Germ vom Innenministerium begrüßt vor allem die Klarheit der neuen Regelung: "Mit der Einführung der Rettungsgasse gilt wie bisher: Einsatzfahrzeugen ist Platz zu machen! Schon bei Beginn der Staubildung haben die Fahrzeuglenker ihre Fahrzeuge so zu lenken, dass zwischen dem äußerst linken und dem zunächst gelegenen Fahrstreifen ein Freiraum - die Rettungsgasse - gebildet wird. Dazu darf auch auf den Pannenstreifen ausgewichen werden." Informationen: http://www.rettungsgasse.com |
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ÖAMTC: Rettungsgasse heißt, gemeinsam solidarisch Platz
zu machen Auf der Straße sind Rücksicht und Verantwortung gefragt Wien (öamtc) - Mit 1. Jänner 2012 wird auf Österreichs Autobahnen und Schnellstraßen bzw. Autostraßen die Rettungsgasse eingeführt. Rechtlich bringt das genaue Vorschriften, was bei Staubildung zu tun ist. Für ÖAMTC-Chefjurist Andreas Achrainer ist der wichtigste Appell an die Lenker in diesem Zusammenhang: "Rettungsgasse heißt, gemeinsam solidarisch Platz zu machen." Für Achrainer sind gegenseitige Rücksichtnahme und Verantwortung im Straßenverkehr gefragt. "Aus anonymen Lenkern im Stau kann eine Gemeinschaft werden, die Einsatzorganisationen unterstützt und Unfallopfern hilft", sieht der ÖAMTC-Chefjurist große Chancen in der neuen Vorschrift. Österreich folgt mit der gesetzlichen Einführung der Rettungsgasse dem Beispiel anderer europäischer Länder - in Deutschland und Tschechien ist die Rettungsgasse gesetzliche Vorschrift, in Slowenien und der Schweiz empfohlen bzw. gelebte Praxis. Rechtlich schreibt das Gesetz Folgendes vor: Kommt es auf Autobahnen oder Schnellstraßen bzw. Autostraßen zu stockendem Verkehr oder Stau, sind alle Verkehrsteilnehmer verpflichtet, eine Rettungsgasse zu bilden. Auf zweispurigen Fahrbahnen ordnen sich alle Fahrzeuge auf der linken Spur parallel zum Straßenverlauf am linken Fahrbahnrand ein. Alle anderen weichen so weit wie möglich an den rechten Rand aus. Auch der Pannenstreifen darf, wenn nötig, benützt werden. Dasselbe System gilt auf drei- oder mehrspurigen Fahrbahnen. Bei Missachtung der Vorschrift sieht das Gesetz einen relativ hohen Strafrahmen vor. Das Nichtbilden der Rettungsgasse wird mit bis zu 726 Euro geahndet, das Behindern von Einsatzfahrzeugen, Fahrzeugen des Straßendienstes oder der Pannenhilfe mit bis zu 2.180 Euro. Der ÖAMTC appelliert an die Exekutive, in der Einführungsphase mit Augenmaß zu sanktionieren und verstärkt auf Aufklärung zu setzen. |
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Rotes Kreuz begrüßt Einführung der Rettungsgasse Rettungsgasse ab 2012 auf Österreichs Autobahnen Wien (rotes kreuz) - "Das Rote Kreuz forderte viele Jahre die Einführung der Rettungsgasse, nun wird sie in wenigen Wochen auf Österreichs Autobahnen und Schnellstraßen Realität", zeigt sich Wolfgang Kopetzky, Generalsekretär des Österreichischen Roten Kreuzes erfreut. "Erfahrungen aus Deutschland zeigen, dass die Rettungsgasse bis zu vier Minuten Zeitersparnis bringt. Wir wissen, dass die Überlebenschancen von Schwerstverletzen mit jeder Minute bis zum Eintreffen von professionellen Helfern sinken. Im Umkehrschluss bedeutet das: Wenn unsere Notärzte und Sanitäter vier Minuten früher an der Unfallstelle sind, können mehr Menschen überleben und viel menschliches Leid verhindert werden. Das Österreichische Rote Kreuz begrüßt es daher sehr, dass der Gesetzgeber nun mit der Einführung der Rettungsgasse die Voraussetzungen für die noch schnellere und effizientere Versorgung von Unfallopfern schafft. Ich bedanke mich auch bei den Feuerwehren und den Autofahrerclubs. Wir haben gemeinsam die Rettungsgasse gefordert, jetzt wird sie umgesetzt." |
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