Bozen (lpa) - Das Verfahren zur Neuausschreibung der Betriebskonzession für
die Brennerautobahn kann vorerst weiterlaufen. Dies hat heute das Verwaltungsgericht der Region Latium am 03.11.
entschieden. Landeshauptmann Luis Durnwalder kündigt indes an, dass die Brennerautobahn-Gesellschaft gegen
dieses Urteil Rekurs einlegen wird.
Die Gesellschaft, an der die beiden Länder Südtirol und Trentino die Mehrheit halten, hatte die Konzessions-Ausschreibung
der Staatsstraßenverwaltung ANAS wegen rechtlicher Zweifel und aufgrund von Ungereimtheiten im Ausschreibungstext
angefochten und in diesem Zusammenhang die Aussetzung des Verfahrens bis zu einem endgültigen Richterspruch
beantragt. Diese Aussetzung ist heute abgelehnt worden; allerdings ist auch der in der Ausschreibung vorgesehene
28. Oktober als Termin für die Bekundung des Interesses an einer Teilnahme an der Ausschreibung bereits verstrichen.
"Dies bedeutet, dass die ANAS voraussichtlich einen neuen Termin festlegen wird, während wir in der Zwischenzeit
rechtlich gegen die Ablehung der Aussetzung des Verfahrens vorgehen werden", so Landeshauptmann Luis Durnwalder
in einer ersten Reaktion auf den Richterspruch. "Rechtlich vorgehen" heißt im vorliegenden Fall
konkret, dass die Brennerautobahn-Gesellschaft zunächst die Urteilsbegründung des Verwaltungsgerichts
Latium abwarten wird, um die darin enthaltenen Argumente widerlegen zu können. Danach wird man gegen die Ablehung
der Aussetzung rekurrieren, und zwar vor dem Staatsrat in Rom.
Sollten alle rechtlichen Mittel im Kampf gegen die öffentliche Ausschreibung der Konzession ausgeschöpft
sein, bleibt der Gesellschaft nur mehr die Teilnahme an der Ausschreibung. "Dass wir teilnehmen liegt auf
der Hand und ist auch von den öffentlichen Gesellschaftern - darunter auch die Landesregierung - schon entschieden
worden, was allerdings noch offen ist, ist die Frage, ob wir es allein versuchen oder uns strategische Partner
suchen", so Durnwalder am 03.11. |