Rechtsauschuss des Städtebundes tagte in Innsbruck   

erstellt am
04. 11. 11

Innsbruck (rms) - Am 3. und 4. November tagte der Fachausschuss für Rechtsangelegenheiten des Österreichischen Städtebundes in Innsbruck. Bürgermeisterin Mag.a Christine Oppitz-Plörer begrüßte die mehr als 30 VertreterInnen aus ganz Österreich im Plenarsaal des Rathauses. Auf der Tagesordnung des Fachausschusses standen unter anderem der aktuelle Stand der Umsetzung der Stadtrechtsreform in Innsbruck, Anti-Korruptionsmaßnahmen in den Städten und Gemeinden sowie verschiedene Diskussionsbeiträge aus den einzelnen Städten.

Sind Gemeinden insolvenzfähig?
Besonders im Mittelpunkt stand aber die Frage, ob die Insolvenz von Städten und Gemeinden rechtlich und faktisch (un-)möglich sei.

Nach Schlussfolgerung des Rechtsausschusses seien Gemeinden insolvenzfähig, allerdings würde eine Exekutionsführung nach momentaner Rechtslage auf erhebliche Vollzugsprobleme stoßen. Als sinnvoll erachteten die ExpertInnen dahingehend die Schaffung eines Sonderinsolvenzrechtes für Gemeinden.

Auch die Forschungsfrage des Zentrums für Verwaltungsforschung (KDZ), wie strukturschwache bzw. kleine Gemeinden unter 1.000 EinwohnerInnen bis 2015 überlebensfähig wären, wurde im Fachausschuss auf breiter Ebene diskutiert. Die Schaffung von Gebietsgemeinden bzw. Regionen mit eigenem Statut oder ein Mix aus externen Strukturreformen und gemeindeinternen Konsolidierungsmaßnahmen könnten nach Ansicht des Rechtsausschusses Lösungen darstellen. Dazu wäre natürlich auch eine Aufgaben- und Finanzmitteltransferreform notwendig.

Der Österreichische Städtebund
Der Österreichische Städtebund ist die kommunale Interessenvertretung von insgesamt 243 Städten und größeren Gemeinden.

Der Verein wurde am 24. September 1915 gegründet, neben Wien und den Landeshauptstädten sind praktisch alle Gemeinden mit über 10.000 EinwohnerInnen Mitglieder. Die kleinste Mitgliedsgemeinde zählt knapp 1.000 EinwohnerInnen.

Die Mitgliedschaft ist freiwillig. Neben dem Österreichischen Gemeindebund, der die kleineren Gemeinden vertritt, ist der Österreichische Städtebund Gesprächspartner für die Regierung auf Bundes- und Landesebene und ist in der österreichischen Bundesverfassung (Art. 115 Abs. 3) ausdrücklich erwähnt.

Neben der Interessensvertretung seiner Mitgliedsstädte nimmt der Österreichische Städtebund auch die Funktion als Netzwerkplattform wahr und bietet seinen Mitgliedern die Möglichkeit zum Erfahrungsaustausch: Neben den beiden politischen Ausschüssen finden auch rund 40 Fachausschüsse und Arbeitsgruppen pro Jahr statt, in denen VertreterInnen zusammen kommen und über aktuelle kommunale Themen informieren, diskutieren und beraten.
     
zurück