Brüssel (europa.eu) - Die Kommission hat heute neue Regeln für die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden
auf dem Gebiet der Verbrauchsteuern vorgeschlagen, durch die die Erhebung der Steuern beschleunigt und die Kontrolle
der Einnahmen durch die Mitgliedstaaten verbessert werden soll. Die neue Verordnung würde die bestehenden
Rechtsvorschriften ersetzen, um dem im April 2010 eingeführten elektronischen Verbrauchsteuerkontrollsystem
(Excise Movement and Control System – EMCS) besser Rechnung tragen zu können. Ein Teil des Informationsaustauschs
über die Beförderung verbrauchsteuerpflichtiger Waren (Alkohol, Tabakwaren und Energieerzeugnisse) erfolgt
noch immer manuell zwischen den Mitgliedstaaten. Durch den computergestützten Informationsaustausch wird die
Erhebung geschuldeter Verbrauchsteuern erleichtert und beschleunigt.
Algirdas Šemeta, Kommissar für Steuern und Zollunion, Audit und Betrugsbekämpfung, erklärte: „In
Zeiten der Haushaltskonsolidierung ist eine effiziente Steuererhebung für die Mitgliedstaaten von entscheidender
Bedeutung. Im Binnenmarkt müssen die Steuerverwaltungen in der Lage sein, Daten mit anderen Mitgliedstaaten
schnell und effizient auszutauschen, um ihre Einnahmen ordnungsgemäß erheben zu können. Diese Verordnung
ist ein weiterer Schritt auf dem Weg zu einem aus steuerlicher Sicht stärker integrierten Binnenmarkt.“
Mit dem heutigen Vorschlag sollen die Regeln für die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden überarbeitet
werden, damit die Vorzüge des EMCS voll ausgeschöpft werden können. Die neue Verordnung ersetzt
insbesondere die manuellen durch automatisierte Verfahren, sofern die entsprechenden Informationen im EMCS elektronisch
verfügbar sind. Diese umfassen beispielsweise Informationen über Straßenkontrollen oder Unterbrechungen
bei der Beförderung von Waren.
Der Vorschlag regelt zudem die Rechte und Pflichten der Mitgliedstaaten in Bezug auf Ersuchen, die sie einander
übermitteln können, sowie in Bezug auf bereitzustellende Informationen, Fristen für die Beantwortung
von Ersuchen und die Verwendung von Standardformaten für diese Austauschverfahren. Damit soll das Verfahren
zur Erhebung und Einziehung von Verbrauchsteuern für die Mitgliedstaaten so reibungslos und effizient wie
möglich gestaltet werden.
Hintergrund
Die bestehende Verordnung über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden ist seit 2004 in Kraft. Sie
sieht verbindliche Regeln für den Informationsaustausch zwischen den nationalen Behörden und direktere
Kontakte zwischen den Betrugsbekämpfungsstellen vor. Die Kommission hat heute einen Vorschlag zur Änderung
dieser Regeln vorgelegt, um sie auf die Vorzüge des neuen elektronischen Verbrauchsteuerkontrollsystems (Excise
Movement and Control System – EMCS) abzustimmen.
Das EMCS ist ein computergestütztes System zur Überwachung der Beförderung von Waren, für die
noch Steuern entrichtet werden müssen. Das bei solchen Beförderungen mitzuführende Papierdokument
(das begleitende Verwaltungsdokument) wurde im April 2010 durch elektronische Nachrichten ersetzt, die über
die Verwaltungen der Mitgliedstaaten vom Versender zum Empfänger übermittelt werden. Durch die bevorstehende
neue EMCS-Phase werden die manuellen Verfahren der Verwaltungszusammenarbeit durch elektronische Verfahren ersetzt,
und die manuelle Erstellung von Betriebsdatenstatistiken über die Beförderung verbrauchsteuerpflichtiger
Waren wird teilweise überflüssig.
Nächste Schritte
Der Verordnungsentwurf wird nun im Hinblick auf eine zügige Annahme von Rat und Europäischem Parlament
erörtert. |