Schulische Nachmittagsbetreuung kann ausgebaut werden   

erstellt am
14. 11. 11

Ein Jahr nach der politischen Einigung beginnt die Umsetzung
Wien (gemeindebund) - "Vor ziemlich genau einem Jahr, am 23. Oktober 2010, haben wir uns mit Bildungsministerin Claudia Schmied grundsätzlich über den Ausbau der schulischen Nachmittagsbetreuung geeinigt", erinnert sich Gemeindebund-Chef Bgm. Helmut Mödlhammer. "Ich bin froh, dass wir ein Jahr später nun soweit sind, dass alle offenen Fragen in der Abwicklung auch mit den Bundesländern geklärt sind, damit können wir Gemeinden als Pflichtschulerhalter zur Tat schreiten."

80 Millionen Euro hat der Bund für den Ausbau der schulischen Tages- bzw. Nachmittagsbetreuung zugesagt. "Bis zum Schuljahr 2014/15 stehen damit 320 Mio. Euro zur Verfügung. Die Gemeinden als Erhalterinnen aller öffentlichen Volks-, Haupt- und Neuen Mittelschulen brauchen diese Unterstützung dringend, sonst können sie die Voraussetzungen für schulische Tagesbetreuung nicht schaffen", so Mödlhammer.

Insgesamt soll die Anzahl der Betreuungsplätze bis zum Schuljahr 2014/15 von derzeit rund 120.000 auf 210.000 steigen. "Da liegt eine gewaltige Aufgabe vor uns", sagt Mödlhammer. "Die jährlichen 80 Millionen Euro werden dafür sicher auch nicht ausreichend sein, den Gemeinden bleibt ein beträchtlicher Anteil an eigener Finanzierung übrig."

Um die Dimension der Verantwortung der Gemeinden im Pflichtschulbereich zu verdeutlichen, verwies Mödlhammer auf die einschlägigen Daten. "Die Gemeinden erhalten insgesamt 4.547 Pflichtschulen (von insgesamt 4.769 Pflichtschulen). Bund und Länder haben im Wesentlichen ja nur die Erhalterverpflichtung für allgemeine und berufsbildende höhere Schulen." Die Gemeinden sind in Summe also für rund 600.000 Schülerinnen und Schüler im Pflichtschulbereich zuständig.

"Wir Gemeinden stehen zu unserer Aufgabe, die Betreuungsmöglichkeiten auszubauen, vor allem deshalb, weil von den Eltern her der Bedarf immer größer wird. Der Druck aus dem Arbeitsleben wird größer, die meisten Menschen müssen und wollen einer Erwerbsarbeit nachgehen, sie wollen dabei ihre Kinder gut in Betreuungseinrichtungen versorgt wissen. Wir haben daher ja schon bisher großes Augenmerk auf den Ausbau der entsprechenden Einrichtungen gelegt, mit dieser Offensive wird noch einmal ein großer Schub gesetzt."

Wie werden die Bundesförderungen verteilt?

Nach langen Verhandlungen mit den Bundesländern können die schulerhaltenden Gemeinden nun um Fördermittel ansuchen, deren Verwaltung über die Länder erfolgt. Gefördert werden Maßnahmen zum Bau und Ausbau der nötigen Infrastruktur für die Nachmittagsbetreuung. Für die Errichtung der Infrastruktur einer Betreuungsgruppe stehen maximal 50.000 Euro bereit, auch für das Betreuungspersonal gibt es eine Anschubfinanzierung von maximal 8.000 Euro pro Gruppe und Jahr. "Um die Gemeinden bestmöglich zu informieren, werden entsprechende Handlungsanleitungen an die Schulerhalter, die Schulleiter und die Eltern bereitgestellt, damit für eine reibungslose Abwicklung gesorgt ist", so Mödlhammer.

Warnung: Kein Ersatz für bestehende Förderungen
In diesem Zusammenhang sprach Mödlhammer allerdings auch eine sehr konkrete Warnung aus. "Wir werden sehr genau darauf achten, dass bestehende Förderinstrumente durch die neuen Fördermittel nicht ersetzt, sondern ergänzt werden. Es kann nicht sein, dass die Länder ihre Förderschienen zurückfahren und durch die neuen Bundesmittel ersetzen. Das Ziel ist schließlich, dass neue Betreuungsplätze entstehen."

Zusammengefasst stellte Mödlhammer drei zentrale Forderungen auf:

  1. Die Förderabwicklung muss für die Gemeinden möglichst leicht sein. "Es darf keine Verzögerungen bei der Förderabwicklung geben, keine unnötigen bürokratischen Hürden. Die Länder sind dafür verantwortlich, in welcher Geschwindigkeit diese Ausbauoffensive vonstatten geht, indem sie die von ihnen verwalteten Bundesmittel den Gemeinden rasch zur Verfügung stellen", so Mödlhammer.
  2. Sämtliche Fördermittel des Bundes müssen auch bei den Schulerhaltern ankommen. "Ich erwarte mir, dass die bereitgestellten Bundesmittel ohne Abzüge oder Verwaltungskosten bei jenen landen, die für neue Betreuungsplätze sorgen. Dies werden mehrheitlich die Gemeinden sein", so der Gemeindebund-Präsident.
  3. Verhandlungen für die Zeit nach 2014/15. "Es ist unser gemeinsames Ziel, die Zahl der Betreuungsplätze bis zum Schuljahr 2014/15 auf 210.000 zu erhöhen. Ich erwarte mir aber, dass wir schon demnächst auch Verhandlungen darüber beginnen, wie es mit der Finanzierung danach ausschaut. Eine Anschubfinanzierung allein ist zu wenig, wenn wir danach wieder mit den Kosten alleine da stehen", so Mödlhammer.


Abschließend dankte Mödlhammer den handelnden Bundespolitikern für den Einsatz, der zu dieser Lösung geführt habe. "Natürlich war und ist Ministerin Claudia Schmied hier meine erste Ansprechpartnerin. Aber für die Bereitstellung der Finanzmittel ist auch heute noch dem ehemaligen Finanzminister Josef Pröll und seiner Nachfolgerin Maria Fekter zu danken."

     
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