Linz (rh) - Die unabhängige Kontrolle von Gemeinden unter 10.000 Einwohnern
ist in Österreich nach wie vor ungeregelt. Dadurch entsteht eine Kontroll-Lücke, die die Steuerzahler
unter Umständen teuer zu stehen kommt. Das geschieht beispielsweise dann, wenn spekulative Geschäfte
getätigt oder teure Bauten ohne tatsächlichen Bedarf errichtet werden.
Um derartige Fehler zu minimieren, haben die Landesrechnungshöfe ihre seit Jahren bestehende Forderung erneuert:
Resolution 2/2011 zur Gemeindeprüfungskompetenz
beschlossen am 9. November 2011 in Innsbruck
Im Rahmen der Tagung der Landesrechnungshöfe und des Kontrollamtes der Stadt Wien am 9. November 2011 in Innsbruck
wurde insbesondere die Prüfkompetenz der Landesrechnungshöfe für Gemeinden behandelt.
Seit Jahresbeginn 2011 ist der Landesverfassungsgesetzgeber nach der Reform der Bundesverfassung ermächtigt,
dem Landesrechnungshof die Befugnis zur Überprüfung von Gemeinden unter 10.000 Einwohnern zu übertragen.
Derzeit unterliegen 97 Prozent aller Gemeinden keiner unabhängigen öffentlichen Finanzkontrolle.
Die Landesrechnungshöfe fordern im Interesse der Steuerzahler, die bestehende Kontrolllücke bei Gemeinden
unter 10.000 Einwohnern und deren Beteiligungen zu schließen. Es liegt nun an den Landtagen, ihren Landesrechnungshöfen
diese Prüfkompetenz zu übertragen.
Bei der Ausgestaltung der rechtlichen Bestimmungen sind die für die Finanzkontrolle geltenden internationalen
Standards, die vor allem die Unabhängigkeit der Rechnungshöfe verlangen, zu wahren. Damit nicht vereinbar
sind die derzeit diskutierten Einschränkungen bei der Anzahl, Auswahl und Durchführung von Prüfungen
der Landesrechnungshöfe in Gemeinden. |