"VfGH beseitigt politische Böswilligkeit"
Wien (rk) - Hoch erfreut ist die für Antidiskriminierungsfragen zuständige Stadträtin
Sandra Frauenberger über die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes, das bisherige Bindestrich-Verbot in
Doppelnamen eingetragener PartnerInnen aufzuheben. Frauenberger hat dieses "diskriminierende Zwangsouting"
erst am 10.11. im Rahmen einer Fachkonferenz heftig kritisiert. "Der VfGH beseitigt mit seinem Entscheid eine
politische Böswilligkeit, die ans Absurde grenzte", so die Stadträtin.
Frauenberger hofft, dass Justizministerin Karl nun von sich aus tätig wird und eine weitere Diskriminierung
im Namensrecht beseitigt: Gleichgeschlechtlichen PartnerInnen ist es nämlich verwehrt, einen gemeinsamen "Familiennamen"
zu tragen. Für sie wurde eigens die Kategorie "Nachname" geschaffen. Auch diese Regelung sei diskriminierend
und durch nichts zu rechtfertigen, so die Wiener Stadträtin. |