Leichtes Plus bei Einbürgerungen in den ersten drei Quartalen 2011   

erstellt am
11. 11. 11

Wien (statistik austria) - In den ersten neun Monaten des Jahres 2011 wurden in Österreich 4.935 Ausländer und Ausländerinnen eingebürgert. Das waren laut Statistik Austria um 625 Einbürgerungen mehr als im Vergleichszeitraum des Vorjahres (+14,5%). Neben 4.900 Personen mit Wohnsitz in Österreich erhielten auch 35 Personen mit Wohnsitz im Ausland die österreichische Staatsbürgerschaft. Etwas über ein Drittel der Neo-Österreicher und Neo-Österreicherinnen (35%) ist bereits hier geboren, knapp zwei Drittel sind zugewandert.

Das Plus bei den Einbürgerungen ist auf das erste Halbjahr 2011 zurückzuführen. Im dritten Quartal 2011 erfolgten um 2% weniger Einbürgerungen als von Juli bis September 2010.

Anstieg in den meisten Bundesländern
In sechs Bundesländern wurden in den ersten drei Quartalen 2011 mehr Personen eingebürgert als im selben Zeitraum des Vorjahres, in drei Bundesländern (Burgenland, Kärnten und Steiermark) gab es hingegen Abnahmen. Im Burgenland sank die Zahl von 85 auf 56 Einbürgerungen (-34,1%), in Kärnten von 358 auf 257 (-28,2%) und in der Steiermark von 328 auf 298 (-9,1%).

Salzburg verzeichnete mit 362 eingebürgerten Personen ein leichtes Plus (+1,1% oder +4 Personen). Die stärkste Zunahme konnte Niederösterreich verbuchen. Hier war die Zahl von 551 auf 812 Einbürgerungen (+47,4%) gestiegen. Es folgen Wien (+26,8%, absolut von 1.224 auf 1.552 eingebürgerte Personen), Tirol (+23,3%, von 391 auf 482), Oberösterreich (+10,0% von 701 auf 771) sowie Vorarlberg (+9,5%, von 283 auf 310).

Von Jänner bis September 2011 wurde die österreichische Staatsbürgerschaft auch an 35 Personen mit Auslandswohnsitz verliehen, die Zahl erhöhte sich gegenüber dem Vergleichszeitraum des Vorjahres um 12,9%. Damals erhielten 31 Personen mit Auslandswohnsitz die österreichische Staatsbürgerschaft.

Verleihungen auf Grund eines Rechtsanspruchs an erster Stelle
In den ersten drei Quartalen 2011 wurde die österreichische Staatsbürgerschaft in 851 Fällen im Ermessen verliehen (17,2%). Dabei handelt es sich mehrheitlich um Einbürgerungen, die einen mindestens zehnjährigen Wohnsitz in Österreich voraussetzen (790 Personen; §10, Abs. 1, Staatsbürgerschaftsgesetz). Der Anteil der Ermessensverleihungen ist rückläufig, im Vorjahr entfielen 19% der Einbürgerungen auf diesen Rechtsgrund, im Jahr 2003 noch 39%.

Bereits die Hälfte der bis September 2011 erfolgten Verleihungen der österreichischen Staatsbürgerschaft (2.466 oder 50,0%) fiel auf einen durch Rechtsanspruch begründeten Titel: 1.181 Personen wurden nach §11a, Abs. 4, StbG eingebürgert, welcher einen mindestens sechsjährigen Wohnsitz in Österreich und besonders berücksichtigungswürdige Gründe, wie z. B. die Geburt in Österreich, eine EWR-Staatsangehörigkeit oder die Anerkennung als Konventionsflüchtling voraussetzt. 623 Ausländer und Ausländerinnen erhielten die Staatsbürgerschaft aufgrund ihrer Ehe mit einem Österreicher bzw. einer Österreicherin (§11a, Abs. 1 und 2, StbG). 349 Personen erfüllten die Voraussetzung des "mindestens 15-jährigen Wohnsitzes und der nachhaltigen Integration in Österreich", 33 Personen des "mindestens 30-jährigen Wohnsitzes" (§12, Z1, StbG).

Bei 1.618 Personen (32,8%) traf der Rechtsgrund "Erstreckung der Verleihung" (§§16 und 17, StbG) zu. Dies bedeutet, dass gleichzeitig mit den antragstellenden Personen die österreichische Staatsbürgerschaft an 232 Ehepartner und Ehepartnerinnen sowie an 1.386 minderjährige Kinder verliehen wurde.

Konzentration auf wenige Nationen
Mehrheitlich wurde die österreichische Staatsbürgerschaft an Personen, die im Ausland geboren sind, verliehen (3.224 oder 65,3%), der Anteil ist gegenüber dem Vergleichszeitraum des Vorjahres (61,5%) gestiegen. Etwas mehr als ein Drittel ist bereits in Österreich geboren (1.711; 34,7%), dieser Anteil ist gegenüber dem Vorjahr (38,5%) leicht gesunken.

Nach der bisherigen Staatsbürgerschaft der Neo-Österreicher und Neo-Österreicherinnen betrachtet, verteilen sich unter insgesamt 111 Nationen und einem kleinen Anteil Staatenloser rund 70% auf nur zehn Herkunftsländer: An der Spitze steht Bosnien und Herzegowina (867 Personen oder 17,6%), danach folgen die Türkei (831, 16,8%), Serbien (410, 8,3%), Kosovo (397, 8,0%), Kroatien (269, 5,5%) die Russische Föderation (226, 4,6%), Rumänien (185, 3,7%), Mazedonien (124, 2,5%), Iran (111, 2,2%) und Afghanistan (105, 2,1%).
     
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