Wien (bmi) - Am 10.11. trafen sich Innenministerin Johanna Mikl-Leitner und die mit Strafsachen befassten
Hofrätinnen und Hofräte zu einem Arbeitsgespräch. Dabei wurden unter anderem Erfahrungen und Informationen
im Bereich der Telekommunikationsüberwachung und der Vorratsdatenspeicherung ausgetauscht.
"Ich bin überzeugt, dass ein Austausch über die jeweils anderen Zugänge, Arbeitsweisen und
zukünftige Schwerpunktsetzungen die Zusammenarbeit zwischen dem Innenministerium und dem Obersten Gerichtshof
erleichtert und transparenter macht", sagte Innenministerin Johanna Mikl-Leitner.
Der Besuch von Mitgliedern des Obersten Gerichtshofs findet in dieser Form das erste Mal im Innenressort statt.
Diese Kooperation und der Dialog zwischen den BMI- Experten und OGH-Experten sind für beide Institutionen
bereichernd.
Für das Innenressort ist es wichtig, volle Transparenz in der Umsetzung der besonderen Ermittlungsmethoden
zu zeigen. Neben der Einrichtung des Rechtsschutzbeauftragten ist es von großem Wert, den Dialog mit Mitgliedern
des Obersten Gerichtshofs zu suchen, weil der OGH als Oberster Hüter der Grundrechte gesehen wird.
Die Führungskräfte des Hauses lernen die Rechtsansichten der Richterinnen und Richter des Obersten Gerichtshofs
besser kennen. Diese können eine wertvolle Orientierung geben – gerade bei den oft besonders sensiblen Amtshandlungen,
die die Polizei bzw. das BMI vollziehen muss. Auf der anderen Seite sind Informationen über die Arbeitsweise,
die Strukturen und die technischen Möglichkeiten der Exekutive für die Entscheidungsfindung am Obersten
Gerichtshof von enormer Bedeutung, da sie ein klareres Bild der Polizeiarbeit zu vermitteln helfen.
"Das heutige Treffen zeigt, dass die österreichische Polizei gegenüber rechtsstaatlicher Kontrolle
offen und bereit ist, sich einem ehrlichen Dialog zu stellen", sagte der Vizepräsident des Obersten Gerichtshofs
Dr. Eckart Ratz.
Nach dem Strafprozessreformgesetz (StPO) sollen Staatsanwaltschaft und Kriminalpolizei nach den genau gleichen
Standards ermitteln. Über die Einhaltung der Standards haben die ordentlichen Gerichte zu wachen. Die oberste
Instanz in Strafsachen ist der OGH.
Auch die Auskunft über Daten einer Nachrichtenübermittlung und einer Überwachung von Nachrichten
unterliegt immer einer gerichtlichen Bewilligung der Strafgerichte und damit letztlich der Kontrolle durch den
OGH. "Um diese Überwachungsmaßnahmen kriminalistisch beurteilen zu können, ist der heutige
Besuch der Mitglieder des OGH sehr wichtig", sagte der Vizepräsident.
Der bereits bestehende Kontakt mit den Mitgliedern des Obersten Gerichtshofes soll intensiviert werden. "Von
der Kooperation im Bereich der besonderen Ermittlungsmethoden, bei Korruptionsdelikten sowie bei Wirtschafts- und
Finanzkriminalität profitieren beide Seiten", sagte Mikl-Leitner.
Um die gute Zusammenarbeit auch weiterhin voran zu treiben, sprach der Vizepräsident des OGH Eckart Ratz eine
Gegeneinladung aus und lud die Vertreterinnen und Vertreter des Innenressorts zu einem weiteren Arbeitsgespräch
in den Justizpalast ein. Er kündigte an, dazu auch Vertreter aus der Wissenschaft einladen zu wollen. |