Mikl-Leitner traf Mitglieder des OGH zu einem Arbeitsgespräch   

erstellt am
10. 11. 11

Wien (bmi) - Am 10.11. trafen sich Innenministerin Johanna Mikl-Leitner und die mit Strafsachen befassten Hofrätinnen und Hofräte zu einem Arbeitsgespräch. Dabei wurden unter anderem Erfahrungen und Informationen im Bereich der Telekommunikationsüberwachung und der Vorratsdatenspeicherung ausgetauscht.

"Ich bin überzeugt, dass ein Austausch über die jeweils anderen Zugänge, Arbeitsweisen und zukünftige Schwerpunktsetzungen die Zusammenarbeit zwischen dem Innenministerium und dem Obersten Gerichtshof erleichtert und transparenter macht", sagte Innenministerin Johanna Mikl-Leitner.

Der Besuch von Mitgliedern des Obersten Gerichtshofs findet in dieser Form das erste Mal im Innenressort statt. Diese Kooperation und der Dialog zwischen den BMI- Experten und OGH-Experten sind für beide Institutionen bereichernd.

Für das Innenressort ist es wichtig, volle Transparenz in der Umsetzung der besonderen Ermittlungsmethoden zu zeigen. Neben der Einrichtung des Rechtsschutzbeauftragten ist es von großem Wert, den Dialog mit Mitgliedern des Obersten Gerichtshofs zu suchen, weil der OGH als Oberster Hüter der Grundrechte gesehen wird.

Die Führungskräfte des Hauses lernen die Rechtsansichten der Richterinnen und Richter des Obersten Gerichtshofs besser kennen. Diese können eine wertvolle Orientierung geben – gerade bei den oft besonders sensiblen Amtshandlungen, die die Polizei bzw. das BMI vollziehen muss. Auf der anderen Seite sind Informationen über die Arbeitsweise, die Strukturen und die technischen Möglichkeiten der Exekutive für die Entscheidungsfindung am Obersten Gerichtshof von enormer Bedeutung, da sie ein klareres Bild der Polizeiarbeit zu vermitteln helfen.

"Das heutige Treffen zeigt, dass die österreichische Polizei gegenüber rechtsstaatlicher Kontrolle offen und bereit ist, sich einem ehrlichen Dialog zu stellen", sagte der Vizepräsident des Obersten Gerichtshofs Dr. Eckart Ratz.

Nach dem Strafprozessreformgesetz (StPO) sollen Staatsanwaltschaft und Kriminalpolizei nach den genau gleichen Standards ermitteln. Über die Einhaltung der Standards haben die ordentlichen Gerichte zu wachen. Die oberste Instanz in Strafsachen ist der OGH.

Auch die Auskunft über Daten einer Nachrichtenübermittlung und einer Überwachung von Nachrichten unterliegt immer einer gerichtlichen Bewilligung der Strafgerichte und damit letztlich der Kontrolle durch den OGH. "Um diese Überwachungsmaßnahmen kriminalistisch beurteilen zu können, ist der heutige Besuch der Mitglieder des OGH sehr wichtig", sagte der Vizepräsident.

Der bereits bestehende Kontakt mit den Mitgliedern des Obersten Gerichtshofes soll intensiviert werden. "Von der Kooperation im Bereich der besonderen Ermittlungsmethoden, bei Korruptionsdelikten sowie bei Wirtschafts- und Finanzkriminalität profitieren beide Seiten", sagte Mikl-Leitner.

Um die gute Zusammenarbeit auch weiterhin voran zu treiben, sprach der Vizepräsident des OGH Eckart Ratz eine Gegeneinladung aus und lud die Vertreterinnen und Vertreter des Innenressorts zu einem weiteren Arbeitsgespräch in den Justizpalast ein. Er kündigte an, dazu auch Vertreter aus der Wissenschaft einladen zu wollen.
     
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