Bozen (lpa) - Finanzlandesrat Roberto Bizzo hat am 09.11. gemeinsam mit Eros Magnago, dem Direktor der Landesabteilung
Finanzen, den Entwurf des Finanzgesetzes vorgestellt, den die Landesregierung verabschiedet hat. Unter den Bestimmungen
stechen die Neuerungen zu Einkommens- und Wertschöpfungssteuer hervor, die laut Landesrat Bizzo Menschen mit
niedrigem Einkommen sowie Familien entlasten und vorbildliche Unternehmen stärken sollen.
Die Entlastung von Familien und Menschen mit niederem Einkommen sowie die Stärkung der Wirtschaft sind die
Schwerpunkte im Entwurf des Finanzgesetzes des Landesregierung. Landesrat Bizzo hat bei der Vorstellung des Gesetzentwurfes
und des Haushaltsvoranschlages für das kommende Jahr auf die paradoxe Situation hingewiesen, dass das Land
trotz steigender Einnahmen in der Höhe von 1,93 Prozent für 2012 einen um 1,97 Prozent niedrigeren Haushaltsvoranschlag
als 2011 vorlegen muss. „Wir haben höhere Einnahmen, können diese aber nicht ausgeben, weil wir uns über
den Stabilitätspakt an der Sanierung des Staatshaushalts beteiligen müssen“, erklärte Bizzo.
Der Stabilitätspakt schreibt dem Land vor, dass der Saldo zwischen Einnahmen und Ausgaben im kommenden Jahr
um 285 Millionen Euro verbessert werden muss. 130 Millionen Euro davon können mit den höheren Einnahmen
abgedeckt werden, die übrigen 155 Millionen Euro dürfen - obwohl sie vorhanden sind - nicht ausgegeben
werden. Alles in allem umfasst der Landeshaushalt für das Jahr 2012 5,124 Milliarden Euro. „Wir hätten
es uns einfach machen können, und einfach alle Bereiche um zwei Prozent kürzen können. Grundsätzlich
haben wir aber zu schützende und zu fördernde Bereiche definiert, auf die wir die allgemeinen Kürzungen
nicht anwenden. In den Schlüsselbereichen Schule, Kultur und Berufsbildung hat die Landesregierung die Mittel
ebenso wenig gekürzt wie in den Bereichen Forschung und Entwicklung, im Sozial- und Gesundheitswesen oder
in den Bereichen Mobilität, Europa und Arbeit. Ebenso sind wir vom Prinzip abgegangen, die Ausgaben einfach
fortzuschreiben, wie das in Zeiten steigender Haushalte möglich war“, so Landesrat Bizzo. Ein weiteres Prinzip,
das die Landesregierung bei der Gestaltung des Haushaltes über Bord geschmissen hat, ist jenes der Gießkanne.
Förderungen sollen nicht mehr flächendeckend, sondern gezielt mit Fokus auf die Schlüsselbereiche
verteilt werden.
Die Entlastung von einkommensschwachen Menschen und Familien, so Landesrat Bizzo, solle in erster Linie durch steuerpolitische
Maßnahmen erreicht werden: „Menschen, die weniger als 15.000 Euro pro Jahr verdienen, sind vom regionalen
IRPEF-Zuschlag befreit, Familien mit einem Einkommen bis zu 70.000 Euro können einen Steuerabzug von 252 Euro
pro Kind in Anspruch nehmen. Insgesamt senkt das Land dadurch die Steuerlast für den Bürger um 24 Millionen
Euro. Außerdem belohnen wir jene Unternehmen, die Personal aufstocken und prekäre Arbeitsverhältnisse
stabilisieren mit einem reduzierten IRAP-Steuersatz von 2,5 Prozent.“ Außer diesen im Finanzgesetz-Entwurf
vorgesehenen Neuerungen bleibt auch die Reduzierung der Autosteuer um 10 Prozent - wie schon seit 2009 praktiziert
– aufrecht.
Neben den Eingriffen in die Steuerpolitik soll die Unterstützung der einkommensschwachen Menschen und Familien
2012 auch über den geförderten Wohnbau, das Genossenschaftswesen, die Bereiche Arbeit und Sozialwesen
geschehen. Letztere zwei Kapitel sind von den Haushaltskürzungen ausgenommen, in die Pflegesicherung fließen
sogar sechs Millionen mehr als 2011. Bei öffentlichen Ausschreibungen sollen künftig so genannte soziale
Klauseln eingebaut werden, die Sozialgenossenschaften die Integration von Menschen mit Beeinträchtigungen
in die Arbeitswelt ermöglichen sollen. Über das Wohnbauinstitut stehen 270 Millionen Euro für Beiträge
und Darlehen zur Verfügung. Auch die Bekämpfung der Spielsucht soll einkommensschwachen Gesellschaftsschichten
zu Gute kommen: Ein Teil der Steuern auf Spiele soll für die Prävention und Behandlung der Spielsucht
eingesetzt werden.
Die Stärkung der Wirtschaft will die Landesregierung einerseits durch Steuererleichterungen und andererseits
durch Fördermaßnahmen erreichen. Der IRAP-Steuersatz wird grundsätzlich bei 2,98 statt bei 3,9
Prozent belassen. Für Unternehmen, die den Produktionswert erhöhen, Arbeitsverhältnisse stabilisieren
und in Forschung und Entwicklung investieren, wird die IRAP auf 2,5 Prozent gesenkt, für Unternehmen, die
in Forschung und Entwicklung über erneuerbare Energiequellen investieren, gar auf zwei Prozent. Banken, Versicherungen
und Konzessionärbetriebe müssen hingegen eine Erhöhung des IRAP-Satzes hinnehmen.
Die Fördermaßnahmen, die das Land in Haushalt und Finanzgesetz für die Wirtschaft vorgesehen hat,
reichen von der Erhöhung des Rotationsfonds für die Wirtschaft um 20 Millionen, über den Ausbau
des Breitbandnetzes, für den sechs Millionen Euro zur Verfügung gestellt worden sind, bis hin zur Erhöhung
des Topfes für Innovation um fünf Millionen Euro. Insgesamt stehen für die Wirtschaftsförderung
im Haushalt 2012 knapp 220 Millionen Euro zur Verfügung, das sind 16,5 Prozent mehr als 2011. |