Wien (bmask) - "Das heute vorgestellte neue Webangebot der Arbeiterkammer Niederösterreich
http://www.haendewegvonwerbefahrten.at
macht den Kampf gegen schwarze Schafe in der Branche der Werbefahrtenanbieter effektiver. Es ist sinnvoll, dass
sich KonsumentInnen, wenn ihnen ein verlockendes Angebot zu einem schönen Ausflug mit anschließender
Warenpräsentation in Haus flattert, schon vor der eigentlichen Buchung informieren können, ob der Anbieter
der Fahrt bereits als unseriös bekannt ist", erklärt Konsumentenschutzminister Rudolf Hundstorfer
am 09.11. zum neuen Informationsangebot der Arbeiterkammer, das vom Bundesministerium für Arbeit, Soziales
und Konsumentenschutz gefördert wird.
Viele KonsumentInnen haben wohl schon des Öfteren Verständigungen über unverhoffte Gewinne erhalten
oder Gutscheine für supergünstige Reisen, welche sie sich im Rahmen einer Ausflugsfahrt oder beim "gemütlichen
Beisammensein bei Speis und Trank" in einer Gaststätte abholen können.
Diese verlockenden Einladungen sind sehr häufig der Auftakt zu einer Veranstaltung mit gekonnt inszenierten
Warenpräsentationen aller Art. Mit Überredungskunst, Halbwahrheiten, "überwältigender"
Sprachgewalt und nicht selten auch purer Einschüchterung versuchen bestens geschulte PräsentatorInnen,
ihre Produkte an den Mann bzw. die Frau zu bringen. Überteuerte Nahrungsergänzungsmittel werden als medizinische
Wundermittel angepriesen, qualitativ minderwertige Gesundheitsprodukte werden um ein Vielfaches ihres wahren Wertes
verkauft und gutgläubige KonsumentInnen auf "praktisch kostenlose" Reisen geschickt, ohne dabei
die zahlreichen noch anfallenden Gebühren und Zuschläge zu erwähnen.
Konsumentenschutzminister Hundstorfer verweist in diesem Zusammenhang auf die wichtigsten Regelungen für Werbefahrten,
die dazu beitragen sollen, unseriöse Anbieter leichter zu erkennen:
- Die Einladung muss Mindestinformationen enthalten und folgende Informationen müssen auf seriösen
Einladungen jedenfalls abgedruckt sein: - Name (Firma) des Gewerbetreibenden, ladungsfähige Anschrift sowie
Zeitpunkt und Ort der Veranstaltung. Misstrauen ist jedenfalls bei der Angabe von Postfachadressen angebracht.
Hinter einem Postfach können sich die Verantwortlichen allzu zu leicht verstecken, weshalb die Angabe lediglich
eines Postfachs gesetzwidrig ist
- Charakterisierung der angebotenen Waren, gegebenenfalls der angebotenen Dienstleistungen.
- im Fall der Bewerbung von Reisen: Name (Firma) sowie Standort des Reiseveranstalters.
- ein Hinweis auf das bestehende Verbot der Entgegennahme von Bestellungen und des Verkaufs gegen Bargeld bei
der Veranstaltung. Grundsätzlich dürfen Einladungen an Haushalte zudem keine Zusagen von Gewinnen oder
Preisen enthalten.
Zudem ist eine Anmeldung der Veranstaltung bei der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde erforderlich.
Auch sind Warenpräsentationen und Verkäufe bestimmter Produkte im Rahmen von Werbeveranstaltungen jedenfalls
verboten. Dazu gehören u.a.: Nahrungsergänzungsmittel, Arzneimittel, Heilbehelfe, kosmetische Mittel,
Uhren aus Edelmetall, Gold- und Platinwaren.
Das 1x1 bei Werbefahrten
Nehmen KonsumentInnen trotzdem an solchen Veranstaltungen teil, so sind folgende Punkte wichtig:
- Es dürfen bei Werbefahrten keine Bestellungen entgegengenommen werden.
- Es dürfen Waren nicht vor Ort verkauft werden.
- Die beworbenen Produkte sind in aller Regel nicht preiswerter als im normalen Handel, sondern zumeist überteuert.
- Ein gesundes Misstrauen bei Versprechungen betreffend die Produkte ist auf alle Fälle angebracht.
Zu spezieller Vorsicht rät der Konsumentenschutzminister bei Werbefahrten, die ins Ausland gehen, da in der
Regel die österreichischen Schutzvorschriften nicht gelten.
"Ich empfehle jedenfalls jedem potentiellen Teilnehmer an einer Werbefahrt schon im Vorfeld umfassend über
den Anbieter zu informieren, damit es nicht auf der Ausflugsfahrt dann ein böses Erwachen gibt", so der
Konsumentenschutzminister.
Umfassende Informationen zum Thema Werbefahrten bietet die Broschüre "Gewinn? oder Falle! Werbeveranstaltungen
und Ausflugsfahrten", die kostenlos beim Broschürenservice des Konsumentenschutzministeriums unter der
kostenfreien Servicenummer 0800-202074 zu beziehen ist.
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