Rechtsanspruch auf Familienbeihilfe beim Freiwilligen Sozialjahr   

erstellt am
08. 11. 11

Hundstorfer/Mitterlehner: Freiwilligengesetz in Begutachtung: Erfolg für die österreichische Freiwilligenpolitik
Wien (bmask) - Das Sozialministerium hat am 08.11. den Entwurf eines österreichischen Freiwilligengesetzes in Begutachtung geschickt. "Dieser Gesetzesentwurf, der gemeinsam mit dem Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend erstellt wurde, bietet erstmals ein gesetzliches Instrument für freiwilliges Engagement generell und für das Freiwillige Sozialjahr im Besonderen", betonte Sozialminister Rudolf Hundstorfer.

Der Gesetzesentwurf beinhaltet unter anderem einen Rechtsanspruch auf Familienbeihilfe bis 24 Jahre für TeilnehmerInnen am Freiwilligen Sozialen Jahr, wie Familien- und Jugendminister Reinhold Mitterlehner hervorhebt. "Durch eine bessere Absicherung wollen wir noch mehr junge Menschen für ein freiwilliges Engagement motivieren. Mit dem neuen Gesetz soll ihr Einsatz stärker anerkannt und verankert werden", sagt Mitterlehner. "Damit können die Jugendlichen ihre Freiwilligentätigkeit künftig noch stärker zur Berufsorientierung nützen. Sozialkompetenzen bringen Vorteile bei Bewerbungen und sind ein wichtiger Schlüssel für eine erfolgreiche Berufskarriere", so Mitterlehner.

Hundstorfer zeige sich erfreut, dass dies nach jahrelangen Bemühungen gerade im heurigen Europäischen Jahr der Freiwilligentätigkeit 2011 gelungen ist und bedankte sich bei den Organisationen und Sozialpartnern für die breite Unterstützung dieser Initiative: "Mit diesem Gesetz wird nicht nur ein weiterer wichtiger Schritt in der Freiwilligenpolitik Österreichs gesetzt, sondern mit diesem gesetzlichen Rahmen wird eine neue Qualität in der nachhaltigen Sicherung des großartigen freiwilligen Engagements in Österreich konstituiert und festgeschrieben."

Konkret beinhaltet der in Begutachtung geschickte Entwurf eines Bundesgesetzes zur Förderung von freiwilligem Engagement (Freiwilligengesetz - FWG) neben einer Definition von freiwilligem Engagement für Förderzwecke, die Verankerung des Österreichischen Freiwilligenrats, einen periodischen Freiwilligenbericht und das Internetportal www.freiwilligenweb.at als zentrales Informations- und Vernetzungsmedium sowie wesentliche Qualitätssicherungsmaßnahmen für Freiwilligentätigkeiten. Enthalten ist außerdem ein Anerkennungsfonds für besonderes freiwilliges Engagement. Durch die Änderung des Gebührengesetzes soll die Eingabegebühr für die Ausstellung einer Strafregisterbescheinigung nunmehr für alle Freiwilligen entfallen, womit eine sehr praxisorientierte Unterstützung der Freiwilligen erfolgt.

Mit dem Gesetzesentwurf wird aber auch, in Umsetzung des Regierungsprogramms, das seit über 40 Jahren bestehende Freiwillige Sozialjahr, eine Sonderform des freiwilligen Engagements abgesichert und der Familienbeihilfenanspruch für Teilnehmerinnen und Teilnehmer bis 24 Jahre ermöglicht.

Die Ziele des FSJ sind insbesondere die Vertiefung von schulischer Vorbildung, das Kennenlernen der Arbeit im sozialen Bereich, die Persönlichkeitsentwicklung, die Erweiterung und Anwendung von Kenntnissen zum Erwerb von Fertigkeiten für soziale Berufsfelder und die Stärkung von sozialen Kompetenzen der Jugendlichen. "Das Freiwillige Sozialjahr leistet nicht nur einen wichtigen Beitrag für das zivilgesellschaftliche Engagement junger Menschen im sozialen Bereich, sondern hat auch eine gesellschaftspolitische Bedeutung" resümierte Hundstorfer. Zur Einbeziehung des Ökologischen Jahres und des Gedenkdienstes wird es im Rahmen der Begutachtung noch weitere Gespräche geben.
     
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