Unabhängige Entschädigungskommission
prüft Missbrauchsfälle
Innsbruck (lk) - In ihrer dritten und vorläufig letzten Sitzung sprach die unabhängige Entschädigungskommission
des Landes Tirol weiteren 46 Opfern von glaubhaft gemachter sexueller, physischer und psychischer Gewalt in Einrichtungen
der Heimerziehung eine Entschädigungssumme von 415.000 Euro zu. Dem hat die Tiroler Landesregierung in ihrer
Sitzung vom 08.11. stattgegeben.
„Wie bereits in der Vergangenheit folgt die Tiroler Landesregierung auch dieses Mal wieder den Empfehlungen der
Entschädigungskommission. In Summe hat das Land Tirol bisher 1,2 Millionen Euro an Schmerzengeld an 133 betroffene
Personen ausgezahlt“, berichtet Soziallandesrat Gerhard Reheis. Das bereits im Vorjahr beschlossene Opferschutzpaket
beinhaltet aber nicht nur Entschädigungszahlungen, sondern auch die Übernahme von Therapiekosten für
glaubhaft gemacht Missbrauchsfälle. Diese belaufen sich auf rund 80.000 Euro.
Entschädigungen, Prävention und historische Aufarbeitung
Ein Hauptaugenmerk wird auf die historische Aufarbeitung der Geschichte der Heimerziehung gelegt. Ein Schwerpunkt
liegt auch auf Präventionsmaßnahmen. So werden in einem ersten Schritt die Bedürfnisse von Kindern
und Jugendlichen in Einrichtungen erhoben. „Wir können Geschehenes nicht ungeschehen machen. Wir können
und wollen die Vergangenheit auch nicht leugnen. Gleichzeitig müssen wir alles in unserer Macht Stehende tun,
damit Kinder und Jugendliche nicht wieder Opfer von Gewalt werden“, erläutert LR Reheis die Verfahrensweise
des Landes Tirol.
Nach Bekanntwerden der Vorfälle in Einrichtungen der Heimerziehung hat das Land Tirol eine Anlaufstelle für
Opferschutz eingerichtet. Betroffene konnten sich vom 22. März 2010 bis Ende Juli 2011 bei der Kinder- und
Jugendanwaltschaft melden. Am Hohen Frauentag 2010 verabschiedete die Tiroler Landesregierung ein umfassendes Opferschutzpaket.
Ein Jahr danach wurde die Ausdehnung von Entschädigungen und Therapien beschlossen. Bereits Ende August 2010
wurde eine Expertenkommission zur Bewertung der Entschädigungszahlungen des Landes für Opfer von Gewalt
in Landeseinrichtungen eingerichtet. Der unabhängigen und weisungsfreien Opferschutzkommission gehören
ein Richter, der Primar des Psychiatrischen Krankenhauses und eine Amtsärztin an.
Opferschutzkommission tagte drei Mal
Die erste Sitzung der Opferschutzkommission fand im Jänner 2011 statt. Die ExpertInnen haben 79 Personen Entschädigungen
in der Höhe von 732.000 Euro zugesprochen. Eine weitere Sitzung folgte im Juli 2011. Dort wurde vorgeschlagen,
weiteren acht Personen insgesamt 55.000 Euro an Schmerzengeld auszuzahlen. Im Oktober tagte die Opferschutzkommission
erneut. Bei dieser Sitzung wurde 46 Personen ein Betrag von 415.000 Euro zugesprochen.
Zur Ermittlung des Sachverhalts wird ein mehrstufiges Ermittlungsverfahren durchgeführt und versucht, den
Sachverhalt bestmöglich zu recherchieren; eine Herausforderung, da die Vorfälle oft mehrer Jahrzehnte
zurückliegen. Die Tiroler Landesregierung ist den Empfehlungen der Opferschutzkommission in allen Fällen
nachgekommen. |