Mikl-Leitner:
Effizientere Sicherheitsstruktur durch Zusammenlegung von Behörden
Mit der INNEN.SICHER-Strategie wurden mehr als 60 Projekte gestartet.
Wien (bmi) - Innenministerin Mag.a Johanna Mikl-Leitner informierte am 17.11. zusammen mit Staatssekretär
Dr. Josef Ostermayer, dem Sicherheitssprecher der ÖVP, Günter Kößl sowie der SPÖ, Otto
Pendl über Schritte zur Verwaltungsreform und die neue Struktur der Bundessicherheitsbehörden.
Mit der INNEN.SICHER-Strategie wurden mehr als 60 Projekte gestartet. Das Kernprojekt dieser Strategie ist die
"Weiterentwicklung der sicherheitsbehördlichen Struktur". Diese Maßnahme betrifft die obersten
Führungsstrukturen auf Landesebene. Das heißt, die Strukturen in den Polizeiinspektionen, den Stadtpolizei-
und Bezirkspolizeikommanden bleiben unverändert. Die Sicherheitsdirektionen, die 14 Bundespolizeidirektionen
und die neun Landespolizeikommanden sollen zu neun so genannten "Landespolizeidirektionen" zusammengeführt
werden. "Mit dieser Zusammenführung können wir die Sicherheitsstruktur schlanker und effizienter
gestalten. So wird die Anzahl der Bundessicherheitsbehörden von 31 auf neun reduziert. Ein weiterer Vorteil
liegt in der einheitlichen Führung der Landespolizeidirektionen, denn künftig wird es nur noch neun Behördenleiterinnen
bzw. -leiter geben", sagte Mikl-Leitner.
Staatssekretär Ostermayer erläuterte, dass sich die neue Struktur in eine Reihe von verwaltungsreformatorischen
Prozesse, wie etwa der Verwaltungsgerichtsbarkeit und dem Bundesamt für Asyl und Migration (BAM) - gleichsam
als Zahnräder die ineinander greifen - einreihe. "Es geht unter anderem um die Beseitigung von Doppelgleisigkeiten
und dem sinnvollem Zusammenführen von Abläufen und Strukturen." Darüber hinaus sei es der Bundesregierung
ein großes Anliegen komplexe Strukturen zu "entflechten" und im Sinne der Verwaltungsreforminitiative
sowie zum Wohle der Bürgerinnen und Bürger zu vereinfachen. "Das das Zusammenführen von Parallelstrukturen
langfristig mit einer Kostenersparnis einhergeht, ist sicherlich im Sinne der Sache, wie auch der politisch Verantwortlichen
und der Steuerzahler", so Ostermayer.
In Bezug auf die Verwaltungsgerichtsbarkeit erklärte der Staatssekretär, dass es sich um die größte
Reform des Rechtsschutzes seit Bestehen der österreichischen Bundesverfassung handle und die Debatte darüber
seit zwanzig Jahren laufe. Die neue Struktur werde zweifelsohne raschere Verfahren und schlankere Strukturen bringen,
da aus über 120 Sonderbehörden 11 Gerichte mit einer umfassenden Zuständigkeit entstehen und es
demnach keine neuen Sonderbehörden mehr brauche.
Bis zur Regierungsvorlage sowie während des parlamentarischen Prozesses sind noch Detailfragen zu klären.
Fest steht, dass die Verwaltungsgerichtsbarkeit möglichst kostenneutral ausgestaltet werde, der positive volkswirtschaftliche
Effekt mittelfristig jedoch beträchtlich sei.
Geplant sein, noch heuer in Regierungsvorlage zu treten, im Jahre 2014 einheitlich in Bund und Länder operativ
zu starten. Auch der Startschuss für das Bundesamt für Asyl und Migration, dessen Einsparungspotenzial
bei zirka 30 Millionen Euro pro Jahr liege, soll 2014 erfolgen, so Staatssekretär Josef Ostermayer.
Erfreut zeigte sich Ostermayer über die am vergangenen Dienstag im Ministerrat verabschiedete Novelle des
Bundesverfassungsgesetzes zur Umsetzung des Fakultativprotokolls zur Anti-Folter-Konvention (OPCAT) und erklärte,
dass das Gesetz die bislang größte Veränderung seit Bestehen der Volksanwaltschaft darstelle. Vor
allem in Hinblick auf Menschenrechte, da nun erstmalig ein umfassender und gebündelter Präventionsmechanismus
eingeführt werde. Die Volksanwaltschaft übernimmt demnach auch den bisher beim Bundesministerium für
Inneres eingerichteten Menschenrechtsbeirat.
In Bezug auf die neue Struktur der Bundessicherheitsbehörden erklärte die Innenministerin, dass dieser
Reformschritt eine Folge neuer Rahmenbedingungen, wie etwa der Regierungsbeschluss über die "Schuldenbremse",
die Einrichtung eines Bundesamts für Asyl und Migration, die Schaffung von Landes-Verwaltungsgerichtshöfen
und die Umsetzung der Haushaltsrechtsreform mit Jänner 2013 im BM.I ist. In den neuen Landespolizeidirektionen
wird es folgende zwei große, grundsätzliche Aufgabengebiete geben:
- "Operatives", darunter fallen unter anderem kriminalpolizeiliche und sicherheitspolizeiliche Aufgaben
- "Support und behördliche Verfahren"
- Logistik, Personaladministration oder Verwaltungsverfahren fallen in diesen Bereich.
Ein Grundmodell über die zukünftigen Strukturen der Landespolizeidirektionen wurde bereits erarbeitet.
Expertinnen und Experten der Sicherheitsdirektionen, der Bundespolizeidirektionen und der Landespolizeikommanden
arbeiten die Details der Strukturen und Abläufe aus. Dafür gibt es vier Arbeitsgruppen: Organisation
und Personal, Infrastruktur, Legistik und Personalentwicklung.
"Wir werden auch dafür sorgen, dass all das, was in den Arbeitsgruppen entwickelt wird, den betroffenen
Gruppen transparent kommuniziert wird", so die Innenministerin. "Mir ist es wichtig, dass auf breiter
Basis offensiv mit den Betroffenen kommuniziert wird. Ich werde daher einen MitarbeiterInnenbeirat einrichten,
in dem alle Anliegen der Betroffenen zusammengeführt und bearbeitet werden."
Die Umsetzung des Projekts soll ab Mitte 2012 starten, bis dahin sollen alle sonstigen Details, wie Personaleinsatz
und infrastrukturelle Konzepte abgeschlossen sein. Die neuen Landespolizeidirektionen sollen im Herbst 2012 eingerichtet
werden.
"Mit dieser Reform schaffen wir eine Polizei mit einer schlanken Führungsstruktur, einer geringeren Anzahl
an Schnittstellen, mit zentralen und serviceorientierten Anlaufstellen für die Bürgerinnen und Bürger,
mit Investitionen in die Sicherheit statt in Strukturen, mit intern klar geregelten Abläufen und mit Karrieremöglichkeiten
für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter - von der Polizeiinspektion über die Landespolizeidirektionen
bis in das Innenministerium hinauf", betonte Mikl-Leitner.
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Ostermayer: Reform der Bundessicherheitsbehörden weiterer Schritt zu effizienter Verwaltung
Pendl begrüßt schlanke, effiziente Führungsstruktur in Sicherheitsbehörden
Wien (sk) - Die Neustrukturierung der Bundessicherheitsbehörden ist neben der Einrichtung der Verwaltungsgerichte
und der Installation des Bundesamts für Asyl und Migration ein wesentlicher Schritt hin zu einer effizienten
und schlanken Verwaltung. Das betonte Staatssekretär Josef Ostermayer am 17.11. bei einer gemeinsamen Pressekonferenz
mit Innenministerin Johanna Mikl-Leitner, SPÖ-Sicherheitssprecher Otto Pendl und dem Sicherheitssprecher der
ÖVP, Günter Kößl. Die bisher insgesamt 31 Sicherheitsdirektionen, Bundespolizeidirektionen
und Landespolizeikommanden werden zu neun Landespolizeidirektionen zusammengeführt, was eine schlankere Sicherheitsstruktur
ermöglicht.
"Die Verwaltungsreform ist ein gutes Beispiel für die gelungene Zusammenarbeit der Regierung. Wir wollen
die Verwaltung neu gestalten und Dinge, die zusammengehören, zusammenführen", sagte Ostermayer,
und führte aus: "Die Neustrukturierung der Bundessicherheitsbehörden ist ein Teil dieser Reform."
Der Staatssekretär verglich die Teile der Reform mit "Zahnrädern", die ineinandergreifen.
Das erste "Zahnrad" sei die Neuordnung der Verwaltungsgerichtsbarkeit, die in den letzten drei Jahrzehnten
noch nie so weit fortgeschritten war wie jetzt. Der beim Regierungs- und Ländergipfel abgestimmte Gesetzesentwurf
hat zum Inhalt, dass 120 Sonderbehörden auf elf reduziert werden, konkret: neun Landesverfassungsgerichtshöfe
und zwei Bundesverfassungsgerichte - eines als Berufungsinstanz gegen Bescheide des Bundesamts für Asyl und
Migration und andere Behörden und das zweite als Berufungsinstanz für Finanzverfahren. Das Gesetz werde
Mitte Dezember im Ministerrat und Mitte 2012 im Nationalrat beschlossen und 2014 in Kraft treten. In den kommenden
Wochen gebe es noch Abstimmungen mit der Opposition.
"Am Ende dieses scheinbar 'trockenen' Prozesses steht ein Beschluss, der für die Menschen relevant ist.
Einerseits durch eine Steigerung der Rechtsstaatlichkeit und auf der anderen Seite werden Verfahren wesentlich
schneller ablaufen", unterstrich Ostermayer. Ein gutes Beispiel sei der 2008 eingeführte Asylgerichtshof,
der schon bewiesen hat, wie effizient ein Gerichtshof agieren kann. "Diese bestehende Gerichtsstruktur wollen
wir zum Bundesverwaltungsgericht erster Instanz ausbauen, darauf haben wir uns mit den Ländern geeinigt",
sagte der Staatssekretär.
Das zweite "Zahnrad" für eine effiziente Verwaltung sei das Bundesamt für Asyl und Migration,
mit dem 194 Behörden zu einer zusammengeführt werden. "Damit werden Doppelgleisigkeiten und komplexe
Strukturen beseitigt", so der Staatssekretär. Der Gesetzesvollzug werde schneller und in jedem Bundesland
einheitlich durchgeführt.
Am Dienstag im Ministerrat wurde beschlossen, das Zusatzprotokoll der Anti-Folter-Konvention OPCAT - und damit
das dritte "Zahnrad" - umzusetzen. "Das ist die größte Veränderung der Volksanwaltschaft,
seit es sie gibt", betonte der Staatssekretär. Mit dieser neu erworbenen Kompetenz wird die Volksanwaltschaft
Anlaufstelle und Prüferin in Menschenrechtsfragen.
SPÖ-Sicherheitssprecher Otto Pendl sprach von der größten Verwaltungsreform in der Zweiten Republik.
Die Reform der Verwaltungsgerichtsbarkeit und die Installierung des Bundesamts für Asyl und Migration betreffen
auch die polizeilichen Behörden. Der SPÖ-Sicherheitssprecher sprach sich für eine "schlanke,
effiziente Führungsstruktur" aus. Die Neustrukturierung der Sicherheitsbehörden betreffe "den
großen Teil der Truppe nicht", sondern die Ebene des obersten Managements. "Nach der Einführung
der Verwaltungsgerichte und des Bundesamts für Asyl und Migration ist der nächste logische Schritt, die
Behörden im Sicherheitsbereich neu zu strukturieren", erklärte Pendl. Daran führe kein Weg
vorbei. |