Mehr Geld, größere Flexibilität und einfachere Regeln   

erstellt am
16. 11. 11

Künftige Finanzierung der europäischen Innenpolitik
Brüssel (ec.europa) - Der „arabische Frühling", die Terroranschläge in Norwegen und andere Ereignisse der jüngsten Vergangenheit haben gezeigt, wie wichtig es für die EU ist, in Krisensituationen rasch und wirksam reagieren zu können. Aus diesem Grund möchte die Europäische Kommission die finanziellen Mittel für das Ressort Inneres aufstocken und die Finanzierungsverfahren verbessern und vereinfachen.

Für den nächsten mehrjährigen Finanzrahmen (Zeitraum 2014-2020) schlägt die Kommission für das Ressort Inneres ein Gesamthaushaltsvolumen von 10,7 Mrd. Euro vor. Gegenüber dem Volumen für den Zeitraum 2007-2013 würde dies eine Aufstockung um fast 40 % bedeuten.

Dabei ist vorgesehen, die Mittel für die Steuerung von Migrationsströmen und die Beseitigung von Sicherheitsbedrohungen zu erhöhen und gleichzeitig die Zahl der Fonds von sechs auf zwei (einen neuen Asyl- und Migrationsfonds mit einer Gesamtmittelausstattung von 3,869 Mrd. Euro und einen neuen Fonds für die innere Sicherheit mit einer Gesamtmittelausstattung von 4,648 Mrd. Euro) zu reduzieren. Durch Vereinfachung der Vorschriften, Beschleunigung der Verfahren und Bürokratieabbau soll erreicht werden, dass vor Ort rascher konkrete Ergebnisse erzielt werden.

„Mit diesen Vorschlägen möchten wir die Möglichkeiten der EU verbessern, in dringenden Fällen rasch Hilfe zu leisten. Eine angemessene Mittelausstattung sowie einfachere und flexiblere Vorschriften sind eine unabdingbare Voraussetzung, wenn es darum geht, die immer häufiger grenzüberschreitenden Herausforderungen, denen sich die EU gegenüber sieht, zu bewältigen. Beispielsweise muss die EU bei Ereignissen wie den in den vergangenen Monaten in Nordafrika eingetretenen Entwicklungen rascher und wirksamer eingreifen können," so das für das Ressort Inneres zuständige Kommissionsmitglied Cecilia Malmström.

Hintergrund
Die beiden von der Kommission vorgeschlagenen Fonds sollen zur Finanzierung von asyl- und migrationspolitischen Strategien, von wirksamen Systemen für das Grenzmanagement, zur Bekämpfung von Kriminalität, Korruption und terroristischen Handlungen sowie von Maßnahmen in zahlreichen anderen Bereichen dienen.

Der Asyl- und Migrationsfonds soll vorrangig zur integrierten Steuerung von Migrationsströmen dienen. Unterstützt werden sollen Maßnahmen, die sich mit sämtlichen Aspekten der Migration (Asylfragen, legale Zuwanderung, Eingliederung in die Gesellschaft und Rückführung von sich illegal in der EU aufhaltenden Drittstaatangehörigen) befassen. Vorgesehene Gesamtmittelausstattung: 3,869 Mrd. Euro.

Der Fonds für die innere Sicherheit soll zur Unterstützung von Maßnahmen zur Umsetzung der EU-Strategie der inneren Sicherheit und des EU-Konzepts für die Zusammenarbeit bei der Strafverfolgung (einschließlich Verwaltung der EU-Außengrenzen) dienen. Die vorgesehene Mittelausstattung von 4,648 Mrd. Euro soll auch die Entwicklung von neuen IT-Systemen abdecken, darunter das geplante Einreise-/Ausreisesystem und das Registrierungsprogramm für Reisende.

Die neuen Finanzierungsstrukturen sollen den Partnern das Verständnis der einschlägigen Vorschriften erleichtern und Größeneinsparungen ermöglichen. Auch soll im Zusammenhang mit den beiden neuen Fonds ein flexibles Notfallsystem der EU die Möglichkeit geben, bei sich rasch verschärfenden Krisensituationen wie gemischten Migrationsströmen oder Cyberangriffen rasch reagieren zu können. Die beiden neuen Fonds sollen den Europäischen Fonds für die Integration von Drittstaatangehörigen, den Europäischen Flüchtlingsfonds, den Außengrenzenfonds, den Europäischen Rückkehrfond und die beiden Programme „Kriminalprävention und Kriminalitätsbekämpfung“ und „Prävention, Abwehrbereitschaft und Folgenbewältigung im Zusammenhang mit Terrorakten und anderen Sicherheitsrisiken“ ersetzen.

Die Handlungsmöglichkeiten, über die die EU im innenpolitischen Bereich bis 2014 verfügt, sind durch den Vertrag von Lissabon, das Stockholmer Programm und den Aktionsplan zu dessen Umsetzung vorgegeben. Bei der Veranschlagung von Mitteln für innenpolitische Strategien der EU sollte gleichwohl über diesen Zeitraum hinaus gedacht und vorrangig die Erreichung der gesteckten Ziele und eine bessere Ergänzung der nationalen Haushalte angestrebt werden. Zu diesem Zweck wird die Kommission zu Beginn des nächsten mehrjährigen Finanzrahmens (2014-2020) mit jedem teilnehmenden Mitgliedstaat erörtern, wie die innenpolitischen Finanzmittel der EU optimal für die Verwirklichung der politischen Ziele der EU in diesem Bereich genutzt werden können. Durch diesen Dialog soll eine Konzentration auf vorrangige politische Ziele und konkrete Ergebnisse erreicht werden.

Über diese Legislativvorschläge werden nun mit dem Europäischen Parlament und dem Rat Diskussionen und Verhandlungen geführt werden. Die Fonds sollen im Jahr 2014 verfügbar werden.
     
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