Ministerrat hat Reform der Lehrlingsförderung beschlossen - Neues
Coaching-Programm für Jugendliche und Betriebe kommt
Wien (bmwfj) - Auf Initiative von Wirtschafts- und Jugendminister Reinhold Mitterlehner hat der Ministerrat
am 15.11. das neue Berufsausbildungsgesetz (BAG) beschlossen, mit dem ab 2012 neue Schwerpunkte in der Lehrlingsförderung
gesetzt werden können. "Angesichts des demographischen Wandels und des Fachkräftebedarfs der Betriebe
wollen wir neue Zielgruppen für die Lehre erschließen und die Zahl der Ausbildungsabbrüche langfristig
halbieren", betont Mitterlehner. "Bis 2015 geht die Zahl der 15-Jährigen laut Prognosen um rund
15.000 zurück. Daher ist es ein Gebot der Stunde, die Treffsicherheit bei der Lehrberufswahl und der weiteren
Ausbildung zu erhöhen."
Im Rahmen eines Pilotprojekts wird deshalb 2012 ein neues Programm etabliert, das Lehrlinge und Ausbildungsbetriebe
gezielt bei Problemen unterstützt. Zu den Schwerpunkten zählen Rechts- und Förderberatung, aber
auch Mediation und Krisenintervention. Zusätzlich werden für zehn Zukunftsberufe (wie zum Beispiel Metalltechnik,
Elektrotechnik, Chemielabortechnik, bautechnischer Zeichner) neue Leitlinien erstellt, die insbesondere erstmals
in die Lehre einsteigende Betriebe bei der Ausbildungsplanung unterstützen sollen. Ein besonderer Fokus liegt
dabei auf der Unterstützung von Lehrlingen mit Migrationshintergrund und ihren Ausbildnern sowie auf von Migranten
geführten Betrieben. Stärker unterstützt werden sollen auch Ausbildungsunternehmen, die Auslandspraktika
von Lehrlingen forcieren. Ein weiteres Ziel ist die Qualitätssicherung bei den Lehrabschlussprüfungen.
Auf Basis der BAG-Novelle können Wirtschafts- und Sozialminister im Einvernehmen neue Förderrichtlinien
erlassen, mit denen allein im nächsten Jahr bis zu 11,5 Millionen Euro zielgerichtet und unbürokratisch
für die Lehrlingsförderung eingesetzt werden können. Der finanzielle Spielraum dafür ergibt
sich aus Umstrukturierungen in der Lehrlingsförderung, die aus dem Insolvenzentgeltfonds finanziert wird.
Nach Berechnungen der zuständigen WKÖ Inhouse GmbH stehen 2012 zusätzlich zu den bereits gebundenen
Mitteln (z.B. für die Basisförderung) von rund 140 Millionen Euro voraussichtlich 22,6 Millionen Euro
zur Verfügung. Aufgrund der aktuellen Konjunkturprognosen sollen davon vorläufig die oben genannten 11,5
Millionen Euro investiert werden. Der Rest, rund 11,1 Millionen, dient angesichts der prognostizierten Konjunkturentwicklung
als Reserve und fließt in eine für die Lehrlingsförderung zweckgebundene Rücklage.
Unterstützung für Fachkräfte mit Migrationshintergrund
Weiters soll die BAG-Novelle die Möglichkeiten der Anrechnung von facheinschlägigen Vorkenntnissen
- die z.B. aufgrund langjähriger Tätigkeit im Betrieb aber ohne formale Lehrausbildung erworben wurden
- auf die Lehrabschlussprüfung erweitern. "Damit erleichtern wir das Nachholen eines formalen Bildungsabschlusses.
In der Praxis wird das vor allem Fachkräften mit Migrationshintergrund helfen, ihre im In- und Ausland erworbenen
Kenntnisse und Fertigkeiten besser zu verwerten" betont Mitterlehner. Damit werden die schon jetzt bestehenden
gesetzlichen Möglichkeiten der Anerkennung von im Ausland erworbenen Qualifikationen weiter ausgebaut.
Konkret werden Prüfungswerbern informell oder non-formal erworbene Qualifikationen auf die Lehrabschlussprüfung
angerechnet. Die zuständige Lehrlingsstelle beurteilt, welche Qualifikationen für eine Anrechnung in
Frage kommen und legt fest, welche Teile der Gesamtqualifikation noch fehlen und zu ergänzen sind. Zum Beispiel
könnte sich ein Mitarbeiter im Bereich der Elektrotechnik ohne offiziellen österreichischen Berufsabschluss
durch berufsbegleitende Kurse die Kenntnisse einer Fachkraft erwerben. Im Hinblick auf diese non-formale Weiterbildung
werden ihm in Zukunft bei der Lehrabschlussprüfung theoretische und praktische Prüfungsteile angerechnet.
Ein Inkrafttreten der BAG-Novelle ist für den 1. Jänner 2012 geplant. Die darauf basierenden neuen Förderrichtlinien
werden derzeit erarbeitet und sollen parallel dazu erlassen werden. |