Hilfe für die ärmsten Menschen der Welt
Wien (pk) - Das zu Beginn des neuen Jahrtausends formulierte Ziel der Vereinten Nationen, die Armut
der Menschen in den Entwicklungsländern bis 2015 zu halbieren, macht es notwendig, die Kassen internationaler
Entwicklungsorganisationen wieder aufzufüllen. Auch Österreich will sich in den Jahren 2011 bis 2020
an der 12. Wiederauffüllung des Afrikanischen Entwicklungsfonds (ADF) mit einem Anteil von 2,34 %, das sind
107,475245 Mio. € beteiligen. Der Internationalen Entwicklungsorganisation (IDA) und dem HIPC-Trust Fund zur Entschuldung
sehr armer Länder soll im selben Zeitraum ein österreichischer Beitrag von 381,526370 Mio. € zur Verfügung
gestellt werden. Bei der Initiative für die Entschuldung hoch verschuldeter armer Länder (HIPC-Initiative)
und bei der Multilateralen Entschuldungsinitiative (MDRI) müssen Kreditausfälle abgedeckt werden. Hier
beträgt der Anteil Österreichs (zahlbar 2011 bis 2023) 35,26 Mio. €. Die diesbezüglichen Beschlüsse
wurden auf internationaler Ebene im September 2010 und im Dezember 2010 getroffen. Nun soll ein eigenes Bundesgesetz
die Finanzministerin zur Leistung der österreichischen Beiträge ermächtigen. Über die Tätigkeit
und die Ergebnisse der unterstützten Finanzorganisationen wird die Finanzministerin dem Nationalrat berichten.
Die Regierung begründet ihre Bereitschaft zur Teilnahme an den genannten Leistungen mit dem Interesse Österreichs
und seiner Wirtschaft an der Zusammenarbeit mit internationalen Finanzinstitutionen. Diese Kooperation trägt
zum Aufbau künftiger Exportmärkte in Entwicklungs- und Transitionsländern bei und unterstützt
die Aktivitäten österreichischer Unternehmen auf wichtigen Zukunftsmärkten, liest man in den Erläuterungen.
Der Afrikanische Entwicklungsfonds
Dem 1972 gegründeten Afrikanischen Entwicklungsfonds (ADF) gehören derzeit 25 nicht-regionale Länder
und Südafrika sowie die Afrikanischen Entwicklungsbank (ADB) als Vertreterin ihrer 53 afrikanischen Mitgliedsländer
an. Der Fonds stellt den ärmsten afrikanischen Ländern, die sich reguläre ADB-Darlehen nicht leisten
können, Mittel zu günstigen Bedingungen zur Verfügung. Gefördert werden Investitionen in Infrastruktur,
wirtschaftliche Integration und in die Anpassung an den Klimawandel. Aktuell legt der ADF verstärkt Augenmerk
auf die Ergebnismessung sowie auf operationelle und institutionelle Effektivität.
Die Internationale Entwicklungsorganisation
Die Internationale Entwicklungsorganisation (IDA) wurde 1960 als Tochter der Internationalen Bank für Wiederaufbau
und Entwicklung (IBRD) gegründet. Sie ist die wichtigste multilaterale Finanzinstitution, die Mittel zur Armutsminderung
bereitstellt.
Die Multilaterale Entschuldungsinitiative
Die Multilaterale Entschuldungsinitiative (MDRI) bemüht sich um eine dauerhafte Lösung des Verschuldungsproblems
"Hoch verschuldeter armer Länder" (HIPC). Die MDRI stellt eine Erweiterung und Vertiefung zur bestehenden
HIPC-Initiative dar, an der sich Österreich schon länger beteiligt.
Finanzkrise: Konsequenzen bei Banken, Versicherungen und FMA
Die EU hat mit umfangreichen Maßnahmenpaketen auf riskante Geschäfte von Finanzdienstleistern reagiert,
die zu den Ursachen der Finanzkrise und der Systemprobleme der letzte Jahre zählen. Der Umsetzung solcher
Maßnahmen sowie Rechtsanpassungen im Zuge der Implementierung europäischer Vorschriften ("CRD III",
"Omnibusrichtlinie", "Ratingagenturen- Verordnung") dienen Änderungen im Bankwesengesetz
und in anderen Finanzmarktnormen. Interne Modelle zur Berechnung der Eigenkapitalanforderungen und zur Erfassung
von Kreditrisiken werden verbessert. Bei Investitionen in riskante Wiederverbriefungen gelten künftig höhere
Risikogewichte und umfassende Offenlegungspflichten. Außerdem werden Mängel bei der Zusammenarbeit nationaler
Finanzmarktaufsichtsbehörden sowie bei der einheitlichen Anwendung des Unionsrechts behoben, um Risiko und
Schweregrad künftiger Finanzkrisen zu vermindern und das Vertrauen in das Finanzsystem wiederherzustellen.
Rechtsanpassungen bei der Finanzmarktaufsicht stehen im Zusammenhang mit dem am 1. Juli erfolgten Übergang
der bisher national wahrgenommenen Aufsicht über Ratingagenturen in die Zuständigkeit der Europäischen
Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA).
Versicherungsvereine erhalten nach internationalem Vorbild die Möglichkeit, ihren gesamten Betrieb oder alle
Versicherungsteilbetriebe in eine oder mehrere Aktiengesellschaften einzubringen, wodurch ein allmählicher
Wandel der Unternehmensstruktur ermöglicht wird. Bestimmten Versicherungsvereine steht auch die Umwandlung
in eine Privatstiftung offen. Bei vermögensverwaltenden Versicherungsvereinen und Privatstiftungen wird die
Auflösung von Gesetzes wegen durch ein Auflösungsverfahren unter Mitwirkung der FMA ersetzt, um Rechtsunsicherheiten
zu vermeiden.
Zusätzliche Aufsichtsvorschriften werden den Verwaltungsaufwand bei der Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA)
und bei der Oesterreichischen Nationalbank (OeNB) vermehren. Dies wird jedoch zu keiner Erhöhung des betragsmäßig
fixierten Kostenbeitrages des Bundes führen, heißt es in den Erläuterungen. |