Spindelegger: Österreich wird einer Verwässerung des Streumunitionsverbots nicht zustimmen   

erstellt am
25. 11. 11

Genfer Streumunitionsverhandlungen in entscheidender Phase; Österreich warnt vor Aufweichung des internationalen Verbots von Streumunition
Wien/Genf (bmeia) - „Österreich ist entschlossen, die völkerrechtliche Errungenschaft des 2008 erreichten internationalen Verbots von Streumunition zu verteidigen“, betonte Vizekanzler und Außenminister Michael Spindelegger in Bezug auf die derzeit in Genf laufenden Verhandlungen zu Streumunition im Rahmen des internationalen Übereinkommen über bestimmte konventionelle Waffen. „Selbstverständlich begrüßen wir es, wenn Staaten, die dem Verbots-Abkommen noch nicht beitreten wollen, zumindest bereit sind, humanitäre Zwischenschritte zu setzen. Diese Schritte dürfen aber nicht die geltende Verbotskonvention unterwandern und gar zu einer völkerrechtlichen Legitimierung des Einsatzes von Streumunition führen“, so Spindelegger weiter.

Insgesamt 111 Staaten haben sich 2008 durch die Streumunition-Verbotskonvention, der sogenannten Oslo-Konvention, dem gemeinsamen Ziel verpflichtet, diese Waffe, welche nicht zwischen militärischen Zielen und der Zivilbevölkerung unterscheidet und auch noch Jahrzehnte nach Ende von Konflikten unschuldige Opfer fordert, weltweit zu verbieten.

Diese Errungenschaft ist durch die gegenwärtig in Genf laufenden Verhandlungen in Gefahr. Die Hauptbesitzerstaaten von Streumunition, wie etwa die Vereinigten Staaten, Russland und China forcieren ein neues Abkommen zu Streumunition, welches nur alte Waffenbestände verbietet. Der Einsatz von Munition neueren Datums, die allerdings auch grobe humanitäre Probleme verursacht, bleibt entweder für lange Übergangsfristen und zum Teil auch für immer möglich. Eine solche nachträgliche Legitimierung von durch den Oslo-Vertrag verbotenen Waffen ist aber für Österreich und viele andere Staaten höchst problematisch. „Der Einsatz dieser besonders unmenschlichen und grausamen Waffe muss völkerrechtlich geächtet bleiben. Alles andere wäre ein nicht zu rechtfertigender Rückschritt für das humanitäre Völkerrecht“, betonte der Vizekanzler.

Österreich stellt sich bei den Verhandlungen in Genf gemeinsam mit Staaten wie Mexiko und Norwegen mit Nachdruck gegen den Abkommensentwurf und gegen eine Unterminierung des völkerrechtlichen Standards, der auch von den zentralen humanitären Akteuren, wie dem Internationalen Komitee vom Roten Kreuz, den Vereinten Nationen und vielen humanitären Nichtregierungsorganisationen heftig kritisiert wird. „Österreich wird keinem völkerrechtlichen Instrument zustimmen können, solange das fundamentale Problem einer de facto Legitimisierung von Streumunition nicht gelöst ist“, schloss Spindelegger.
     
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