Briefwahl: Datenschutzbehörde gibt grünes Licht   

erstellt am
24. 11. 11

Bozen (lpa) - Das Land kann - als erstes staatsweit - die Briefwahl einführen. Von der staatlichen Datenschutzbehörde gab’s nun jedenfalls grünes Licht dafür. In einem Brief an Landeshauptmann Luis Durnwalder bestätigt sie, dass es aus Datenschutzsicht keinerlei Bedenken gegen die Briefwahl gebe. Um all jenen Südtirolern, die zwar außerhalb des Landes leben, nach wie vor aber in den heimischen Wählerlisten eingetragen sind, die Teilnahme an Wahlen zu erleichtern, will die Landesregierung die Briefwahl ermöglichen. "Wir wären die ersten, die diese Möglichkeit staatsweit bieten, kämen unseren Auslandswählern entgegen und könnten zudem eine ganze Menge Geld sparen", so Durnwalder. Allerdings bestand zunächst die Sorge, dass die staatliche Datenschutzbehörde sich querlegen und eine Verankerung des Briefwahlrechts in einem entsprechenden Gesetzentwurf verhindern würde.

Diese Sorge war unbegründet, liegt nun doch die Antwort der Datenschutzbehörde auf eine entsprechende Anfrage des Landeshauptmanns vor. Grundsätzlich, so heißt es im Schreiben, gebe es keinerlei Bedenken gegen die Briefwahl, auch weil das Land im überprüften Gesetzentwurf geeignete Vorkehrungen vorsehe, um die Daten der Wähler und das Wahlgeheimnis effizient zu schützen.

Wird der Gesetzentwurf demnach vom Landtag verabschiedet, können künftig all jene, die von ihrem Briefwahlrecht Gebrauch machen wollen, über ihre Gemeinde den Antrag stellen, in ein entsprechendes Verzeichnis eingetragen zu werden. Dieses wird vom zentralen Wahlamt des Landes geführt, das in der Abteilung Zentrale Dienste angesiedelt ist und dem Briefwähler danach auch alle nötigen Unterlagen zukommen lässt.

Aus Datenschutzgründen gilt die Eintragung in das Briefwahl-Register ausschließlich für die jeweils bevorstehende Wahl, alle persönlichen Daten werden auch nur für die Eintragung in das Register dieser Wahl verwendet. Für Francesco Pizzetti, Präsident der Datenschutzbehörde, sind diese Vorsichts- und Schutzmaßnahmen ausreichend, um dem Datenschutzgesetz Genüge zu tun. Deshalb auch sein grünes Licht zur Briefwahl, das er dem Landeshauptmann nun signalisiert hat.
     
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