Bilanz der Pflege- und PatientInnenanwaltschaft   

erstellt am
24. 11. 11

Bericht der Wiener Pflege- und PatientInnenanwaltschaft für 2010 im Wiener Landtag
Wien (rk) - Die unabhängige Wiener Pflege-, Patientinnen- und Patientenanwaltschaft (WPPA) zieht Bilanz über ihre Tätigkeit im Jahr 2010. Der Landtag befasst sich damit am 24.11. Die Inanspruchnahme der Einrichtung hat sich auf einem relativ hohen Niveau eingependelt. Der Wiener Pflege- und PatientInnenanwalt Konrad Brustbauer sieht darin einen Vertrauensbeweis: "Das zeigt, dass die Menschen wissen, wohin sie sich wenden können, wenn es mit der Behandlung oder Pflege Probleme gibt und dass sie uns vertrauen."

11.228 Personen haben sich im Jahr 2010 an die WPPA gewendet. In 200 Fällen wurden Gelder aus dem Patientenentschädigungsfonds (198 PatientInnen im Jahr 2009) und in 15 Fällen aus dem Wiener Härtefonds (26 PatientInnen im Jahr 2009) wegen erlittener Schäden im Zuge einer Behandlung außergerichtlich zugesprochen, die insgesamt etwas über 2 Millionen Euro ausmachten. Darüber hinaus wurden bei Rechtsträgern von Krankenanstalten, bei der Schiedsstelle der Ärztekammer und bei Haftpflichtversicherungen außergerichtlich an Abgeltungen knapp 2 Millionen Euro für 198 PatientInnen erreicht. Die Gesamtentschädigungssumme, die die Patientenanwaltschaft damit für die betroffenen PatientInnen im Jahr 2010 erreicht hat, beträgt etwa 4,2 Millionen Euro.

Qualität des pflegerischen und medizinischen Angebotes in Wien sehr hoch
Dass die Abgeltungssumme angestiegen ist, ist laut Brustbauer kein Qualitätskriterium, denn es handelt sich bei Zahlungen aus dem Patientenentschädigungsfonds und dem Wiener Härtefonds nicht um verschuldensabhängige Zahlungen, sondern um seltene schwerwiegende Komplikationen oder um Fälle, in denen ein Verschulden nicht erwiesen ist. "Gerade Verschulden ist im medizinischen Bereich nur sehr schwierig nachweisbar, sodass der Rechtsweg mühsam und nicht selten aussichtslos erscheint und mit hohem Prozessrisiko verbunden ist. Umso wichtiger ist die Tätigkeit der WPPA, die außergerichtliche Lösungen für die PatientInnen anstrebt", so Brustbauer. Nichts desto weniger erfolgt aber im Fall einer Entschädigung aus dem Patientenentschädigungsfonds eine Meldung an das Qualitätsmanagement des betroffenen Spitals. Die höheren Zahlungen aus den Fonds sind vor allem auf die Anhebung der in den Fondsrichtlinien empfohlenen Höchstentschädigungen zurückzuführen. Brustbauer hält fest, dass die Qualität der medizinischen und pflegerischen Versorgung in Wien sehr hoch sei, man aber aus jedem Schaden, den ein Mensch bei einer Behandlung erleide - egal ob verschuldet oder nicht - Lehren ziehen müsse. Das gilt im besonderen Maß für jene 50 Fälle, in denen tatsächlich Behandlungsfehler festgestellt wurden und daher von Rechtsträgern der Spitäler oder Haftpflichtversicherungen von Krankenhäusern oder Ärzten Zahlungen geleistet wurden.

Mehr aus dem Inhalt des Berichtes
In 2.506 Fällen der insgesamt 11.228 vorgebrachten Anbringen war es notwendig ein aktenmäßiges Ermittlungsverfahren und damit eine genauere Prüfung durchzuführen. Gegenüber dem vorangegangenen Berichtszeitraum ist dies ein leichter Rückgang um 128 Fälle. Bei Patientenvorbringen geht es aber nicht nur um Beschwerden, sondern in mehr als der Hälfte aller Vorbringen um Auskünfte, um Kommunikationsprobleme und dergleichen. Die Beschwerden im engeren Sinn sind mit 1022 im Jahr 2010 (gegenüber 1.075 im Jahr 2009) ebenso leicht rückläufig, wie die berechtigten (134 gegenüber 138) und teilberechtigten (219 gegenüber 222) Beschwerden. Nicht berechtigt waren 481 Beschwerden (gegenüber 540 im Jahr 2009). Brustbauer dazu: "Natürlich weisen auch objektiv unberechtigte Beschwerden auf Unzufriedenheit hin. Selbstverständlich kann man auch aus solchen Beschwerden letztlich Verbesserungen ableiten, denn auch formal korrekte Abläufe können manchmal patientInnenfreundlicher gestaltet werden." Weiterhin klar erkennbar ist, dass die PatientInnen selbstbewusster werden und daher zunehmend ärztliche Entscheidungen oder pflegerische Maßnahmen hinterfragen.

Der Tätigkeitsbericht enthält auch einen Abrechnungsüberblick über den Patientenentschädigungsfonds. "Gemeinsam mit der zuständigen Buchhaltungsabteilung 14 der Stadt Wien lege ich großen Wert darauf, dass die aus PatientInnenbeiträgen stammenden Mittel korrekt abgerechnet werden."

Vielfältig sind die Fälle aus dem Bereich Pflege und Betreuung. Angefangen von der Schnittstellenproblematik bei der Entlassung aus dem Krankenhaus und notwendiger anschließender stationärer oder ambulanter Pflege oder Betreuung über die Frage, ob die angebotene Betreuung auch wirklich den konkreten Erfordernissen im Einzelfall entspricht und ob die Höhe der Kostenbeiträge richtig ist, reicht das Spektrum. Viele dieser Fragen können im kurzen Weg telefonisch geklärt werden. Bei Bedarf macht sich Fachpersonal der Pflegeanwaltschaft aber auch vor Ort im Spital oder Pflegeheim ein Bild und versucht Probleme und Missverständnisse auszuräumen oder Unzulänglichkeiten abzustellen. Manchmal sind es relative Kleinigkeiten, um die sich die Pflegeanwaltschaft vorerst zu kümmern scheint, hinter denen dann aber doch komplexe Probleme stehen. So hängt etwa die Frage, ob PatientInnen zu Hause betreut werden können, nicht selten davon ab, ob die Krankenkasse die Kosten für die notwendigen Hilfsmittel übernimmt. Im Ablehnungsfall sind PatientInnen und betreuende Angehörige manchmal mit der Anwendung von billigeren Alternativprodukten oder mit den Kosten des besser geeigneten Hilfsmittels überfordert. Die Alternative wäre mitunter die noch wesentlich teurere Aufnahme in einem Pflegeheim. Dahinter steht das Problem unterschiedlicher Finanzierungstöpfe und der manchmal fehlende Blick über den Tellerrand: Natürlich kommt die Krankenkasse im Ablehnungsfall billiger weg, doch letztlich fallen im Topf der Pflegeheimfinanzierung für die Allgemeinheit ganz erheblich höhere Kosten an, wenn PatientInnen nicht die ihrem konkreten Bedarf entsprechenden Hilfsmittel erhalten und letztlich eine Heimaufnahme unumgänglich wird. "Meine MitarbeiterInnen versuchen meist erfolgreich diesen PatientInnen im Einzelfall die Pflegeheimaufnahme zu ersparen, aber auch der Gemeinschaft die höheren Kosten einer stationären Pflege", so Brustbauer.

Nach der Kenntnisnahme durch den Wiener Landtag wird der Tätigkeitsbericht veröffentlicht und steht danach Interessierten auch auf der Webseite der Wiener Pflege- und PatientInnenanwaltschaft zum Download zur Verfügung.

Dass die Tätigkeit der Wiener Pflege- und PatientInnenanwaltschaft ein wichtiger Beitrag zur weiteren Verbesserung des im Wesentlichen sehr gut funktionierenden städtischen Gesundheits- und Pflegewesens ist, dessen ist sich Brustbauer gewiss. "Meine MitarbeiterInnen und ich werden uns jedenfalls auch in Zukunft für die PatientInnen sowie für pflege- und betreuungsbedürftigen Menschen und die Wahrung ihrer Rechte einsetzen", verspricht Brustbauer.
     
Informationen: http://www.patientenanwalt.wien.at    
     
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