Entwurf für Landesvoranschlag 2012 mehrheitlich angenommen   

erstellt am
24. 11. 11

Beschlüsse der Ausschüsse des Salzburger Landtages
Salzburg (lk) - Nach rund elfstündiger Diskussion haben der Finanzausschuss sowie der Verfassungs- und Verwaltungsausschuss des Salzburger Landtages am 23.11. unter dem Vorsitz von LAbg. Ingrid Riezler (SPÖ) den Entwurf der Landesregierung für den Landesvoranschlag 2012 mit den Stimmen von SPÖ und ÖVP gegen die Stimmen der FPÖ und der Grünen angenommen. Der Budgetentwurf sieht Einnahmen und Ausgaben von je 2.358.937.600 Euro vor, wovon 2.258.069.000 Euro auf den ordentlichen und 100.868.600 Euro auf den Außerordentlichen Haushalt entfallen.

Mit dem gleichen Stimmenverhältnis wurden die Vorlagen der Landesregierung für den Haushaltsplan und das Landeshaushaltsgesetz für das Jahr 2012 angenommen Der Finanzbericht 2011 wurde einstimmig zur Kenntnis genommen.

Aus dem von Finanzreferent Landeshauptmann-Stellvertreter Mag. David Brenner vorgelegten Finanzbericht zum Stichtag 30. September 2011 geht unter anderem hervor, dass in den ersten neun Monaten an Ertragsanteile-Vorschüssen und an Landesumlage 30,4 Millionen Euro mehr eingegangen sind als veranschlagt. Diese Mehreinnahmen werden zur Reduktion der Neuverschuldung des Jahres 2011 verwendet. Damit soll das strukturelle Budget-Defizit und die im Jahr 2011 genehmigte Neuverschuldung des Landes in Höhe von 153 Millionen Euro gesenkt werden.

Im Verfassungs- und Verwaltungsausschuss wurde unter dem Vorsitz von LAbg. Arno Kosmata (SPÖ) eine Vorlage der Landesregierung für ein Gesetz zur Festlegung von Ausgabenobergrenzen für das Land Salzburg sowie zur Festlegung von allgemeinen Regelungen und Haftungsobergrenzen für das Land und die Gemeinden des Landes Salzburg (Salzburger Finanzrahmengesetz 2012 bis 2014) von SPÖ, ÖVP und FPÖ gegen die Grünen angenommen.

Das Salzburger Finanzrahmengesetz 2012 bis 2014 fixiert die Ausgabenseite der Landeshaushalte. Er bietet erhöhte Planungssicherheit unter Beibehaltung einer gewissen Flexibilität bei der Erstellung und Vollziehung des Landeshaushaltes. Auf diese Weise soll auch die Budgetdisziplin gestärkt werden. Darüber hinaus enthält es die Verpflichtung zur Erstellung einer mittelfristigen gesamtheitlichen Finanzplanung für das Land Salzburg (Stabilitätsbericht). Weitere Inhalte sind allgemeine Regelungen und Haftungsobergrenzen für das Land und die Gemeinden des Landes Salzburg. Aufgrund der Vorlage betragen die Obergrenzen für die Ausgaben des ordentlichen Haushaltes des Landes im Jahr 2013 2.295.282.100 Euro und im Jahr 2014 2.336.974.000 Euro.

Im gleichen Ausschuss wurde eine Vorlage der Landesregierung für eine Änderung des Landes-Verfassungsgesetzes 1999 mit den Stimmen von SPÖ und ÖVP gegen die FPÖ und Grünen angenommen.

Die Änderung des Landes-Verfassungsgesetzes enthält im Wesentlichen folgende Regelungen:

  • die Übernahme der Verfassungsbestimmung des Artikel I des Budgetbegleitgesetzes 2009 über die Zulässigkeit von Doppelbudgets in das L-VG;
  • eine Neuregelung des Provisorialrechts für den Fall, dass das Landeshaushaltsgesetz für das folgende Jahr nicht rechtzeitig zustande kommt in dem Sinn, dass für die Haushaltsführung im folgenden Jahr die so genannte Zwölftel-Regelung gilt;
  • die Begründung der verfassungsrechtlichen Verpflichtung zur Schaffung eines Finanzrahmengesetzes mit Ausgabenobergrenzen und allgemeinen Regelungen und Begrenzungen für Haftungsübernahmen durch das Land und Bürgschaften des Landes.


Vor der Abstimmung über den Gesamthaushalt und die damit zusammenhängenden Gesetze sowie den Finanzbericht 2011 wurden heute Abend die Ansätze der Gruppen 5 bis 9 diskutiert und abgestimmt.

Die Ansätze der Gruppe 5 (Gesundheit) sehen im ordentlichen Haushalt 324.941.600 Euro Einnahmen und 578.109.900 Euro Ausgaben sowie keine Einnahmen und Ausgaben von 42.587.600 Euro im außerordentlichen Haushalt vor. Sie wurden von SPÖ, ÖVP und FPÖ gegen die Grünen im ordentlichen und einstimmig im außerordentlichen Haushalt angenommen.

In der Gruppe 6 (Straßen und Wasserbau, Verkehr) sind im ordentlichen Haushalt Einnahmen von 7.761.300 Euro und Ausgaben von 98.687.700 Euro sowie keine Einnahmen und 25.985.000 Euro Ausgaben vorgesehen. Diese Beträge wurden mit Stimmen von SPÖ, ÖVP und FPÖ gegen jene der Grünen sowohl im ordentlichen als auch im außerordentlichen Haushalt mehrheitlich angenommen.

Für die Wirtschaftsförderung (Gruppe 7) sind 2012 im ordentlichen Haushalt 3.026.200 Euro Einnahmen und 73.940.300 Euro Ausgaben sowie im außerordentlichen Haushalt keine Einnahmen und 2.300.000 Euro Ausgaben vorgesehen. Diese Ansätze wurden von SPÖ, ÖVP und FPÖ gutgeheißen. Die Grünen waren dagegen.

In der Gruppe 8 (Dienstleistungen) sieht der Landesvoranschlags-Entwurf der Regierung Einnahmen in Höhe von 4.309.700 Euro und Ausgaben von 3.855.500 Euro im ordentlichen Haushalt sowie keine Einnahmen und Ausgaben in außerordentlichen Haushalt vor. Diese Summen fanden die Zustimmung von allen Parteien.

In der Gruppe 9 (Finanzwirtschaft) umfasst der Entwurf für das Budget 2012 im ordentlichen Haushalt Einnahmen von 1.135.519.900 Euro und Ausgaben von 283.967.000 Euro sowie 92.766.600 Euro Einnahmen und 4.350.000 Euro Ausgaben im außerordentlichen Haushalt. Die Ansätze wurden im ordentlichen Haushalt von SPÖ, ÖVP und Grüne gegen die FPÖ und jene im außerordentlichen Haushalt von SPÖ und ÖVP gegen die FPÖ und Grünen angenommen.

Finanztransaktionssteuer einführen
Bei der letzten Gruppe wurde im Ausschuss für Europa, Integration und regionale Außenpolitik unter dem Vorsitz von LAbg. Dr. Josef Schöchl (ÖVP) ein ÖVP-Antrag zur Einführung einer Finanztransaktionssteuer in der Europäischen Union beraten und einstimmig angenommen. In dem Antrag wird die Landesregierung aufgefordert,

  1. ihren Vertreter im Ausschuss der Regionen zu beauftragen, das Thema einer europa- und in der Folge weltweiten Einführung einer Finanztransaktionssteuer auf die dortige Tagesordnung zu bringen und nach Möglichkeit einen entsprechenden Beschluss an die Europäische Kommission heranzutragen;
  2. auf der Landeshautleutekonferenz eine entsprechende einheitliche Länderstellungnahme herbeizuführen;
  3. die österreichischen Abgeordneten im Europäischen Parlament um ihre Unterstützung dieses Anliegens zu bitten;
  4. an die Bundesregierung mit der Forderung heranzutreten, dass – sollte auf europäischer Ebene keine Finanztransaktionssteuer eingeführt werden – Österreich eine Vorreiterrolle einnehmen und eine Finanztransaktionssteuer einführen sollte und
  5. dem Landtag binnen Jahresfrist über die Ergebnisse dieser Bemühungen Bericht zu erstatten.
     
zurück