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Belvedere: Kunstwerke kehren nach Tschechien zurück |
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Wien (belvedere) - Aufgrund eines Beschlusses des Wiener Landesgerichts, retourniert das Belvedere am Abend
des 22.11. drei Leihgaben der Nationalgalerie Prag sowie der Mährischen Galerie in Brno, die im Rahmen der
Ausstellung "Dynamik! Kubismus / Futurismus / Kinetismus" in Wien zu sehen waren. Das Bezirksgericht hatte die Kunstwerke im Mai 2011 als Folge eines Rechtsstreits zwischen dem tschechischen Staat und der Firma Diag Human am Ende der Ausstellung beschlagnahmen lassen und zur Verwahrung an das Belvedere übergeben. Das Wiener Landesgericht hat nun in zweiter Instanz die gesamte Beschlagnahme für nichtig erklärt und die Zuständigkeit österreichischer Gerichte für Vollstreckungsmaßnahmen verneint. Der Kläger hat zwar noch die Möglichkeit den Obersten Gerichtshof anzurufen, das Belvedere hat sich aber bereits jetzt entschlossen, seinem gegenüber den Leihgebern bestehenden Vertrag zu erfüllen, und die Kunstwerke zurück zu geben. Dazu Belvedere-Direktorin Agnes Husslein-Arco: "Da die Beschlagnahmung ungültig war, haben wir die Werke umgehend an die Leihgeber retourniert. Es ist tragisch, dass versucht wurde einen Streit um Geld, auf dem Rücken der Kunst auszutragen. Im Sinne der Kunstwerke ist es die beste Lösung, nicht nur damit sie wieder in ihre angestammte Sammlung kommen, sondern auch wieder einer breiteren Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden können." Bei den Kunstwerken handelte es sich um "Umarmung" von Otto Gutfreund (1913/14) und das Ölgemälde "Tänzerin" von Vincenc Benes (1912) aus der Nationalgalerie Prag sowie das Gemälde "Zwei Frauen" von Emil Filla (1913) aus der Mährischen Galerie in Brno. Die Firma Diag Human hatte zuvor den tschechischen Staat in einem lange andauernden Rechtsstreit für vereitelte Geschäfte mit Blut-Plasma verantwortlich gemacht, nachdem die Regierung in Prag Anfang der 90er Jahre zum Nachteil der Firma bei einem dänischen Kunden interveniert hatte. |
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Informationen: http://www.belvedere.at | ||
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