Integrations-Gesetz in Kraft   

erstellt am
23. 11. 11

Koordinierungsstelle für Einwanderung eingerichtet
Bozen (lpa) - „Das Integrations-Gesetz bildet die Grundlage dafür, dass die Einwanderung in Zukunft nicht als Problem, sondern als Entwicklungschance für die ganze Gesellschaft wahrgenommen wird“, so Landesrat Roberto Bizzo. Am 23.11., am Tag, an dem das Integrations-Gesetz in Kraft tritt, hat Bizzo die Neuerungen vorgestellt. Eine davon, die Koordinierungsstelle für Einwanderung, hat ihre Arbeit bereits aufgenommen.

Das Gesetz zur Integration ausländischer Bürgerinnen und Bürger, kurz Integrations-Gesetz, definiert den Rahmen, in dem die Integration in den verschiedensten Bereichen vorangetrieben werden soll und ist ein erster Schritt dahin, die Integration in geordnete Bahnen zu lenken, etwa bei der Aus- und Weiterbildung, der Familienzusammenführung, beim Bezug von Sozialleistungen oder beim Zugriff auf Wohnbauförderungen. Heute ist das Gesetz in Kraft getreten und diesen Anlass hat Landesrat Bizzo, der in der Landesregierung für den Bereich Integration zuständig ist, gemeinsam mit Abteilungsdirektor Helmuth Sinn genützt, um die Neuerungen, die mit dem Gesetz einhergehen, vorzustellen.

Für Landesrat Bizzo ist das Integrations-Gesetz ein ausgeglichenes und gemäßigtes Regelwerk. Es mache die Eingliederung der Einwanderer in die Südtiroler Gesellschaft möglich, so Bizzo: "Dem Phänomen Einwanderung müssen wir uns stellen. Es ist unsere Aufgabe, die Einwanderung zu steuern und eine Integration der ausländischen Mitbürger zu ermöglichen. Dafür haben wir dieses Gesetz geschaffen."

Die Landesabteilung Arbeit ist hauptverantwortlich für die verwaltungstechnische Umsetzung des Gesetzes. Der Abteilungsdirektor für Arbeit, Helmuth Sinn, hat deshalb die institutionellen Neuerungen vorgestellt. Sinn betonte dabei, dass es im neuen Gesetz um die Integration und nicht um die Immigration gehe. Außerdem sei die Umsetzung der neuen Norm in die Praxis keine einmalige Maßnahme, sondern ein Prozess, der sich über Monate und zum Teil Jahre hinziehen werde. Allerdings sei der erste konkrete Schritt bereits gesetzt worden, so Sinn: „Die Koordinierungsstelle für Einwanderung ist bereits eingerichtet worden und operativ. Sie ist in der Abteilung Arbeit angesiedelt und soll die Koordination der im Gesetz vorgesehenen Maßnahmen gewährleisten.“ Ebenfalls schon in Kürze umgesetzt werden kann die zweite institutionelle Neuerung, die Ernennung der Gemeinde- und Bezirksreferenten, die für die Integration in der Gemeinde oder Bezirksgemeinschaft zuständig sind. „Jede Gemeinde muss ein Mitglied des Gemeindeausschusses namhaft machen. Damit soll eine bessere Abstimmung der Integrationsmaßnahmen zwischen Gemeinde, Bezirk und Land erreicht werden“, erklärt Sinn.

Ebenfalls im Integrations-Gesetz vorgesehen ist die Einrichtung einer Antidiskriminierungsstelle, die wie die Koordinierungsstelle bei der Abteilung Arbeit angesiedelt wird, aber nicht nur für die Diskriminierung von ausländischen Mitbürgern, sondern für jegliche Art von Diskriminierung zuständig sein wird.

Von der Landesregierung ernannt wird hingegen der Landeseinwanderungsbeirat, der 18 Mitglieder haben wird, und zwar acht Einwanderer sowie zehn Experten aus allen Bereichen, die mit Einwanderung zu tun haben. Das neue Gesetz sieht außerdem die Erarbeitung eines mehrjährigen Programms zum Thema Einwanderung vor, das festlegt, welche Ziele des Gesetzes vorrangig umgesetzt werden. Schließlich soll ein Landesverzeichnis der interkulturellen Mediatoren eingeführt werden.

Damit die Inhalte des Gesetzes so schnell wie möglich umgesetzt werden können, wird nun eine Informationskampagne gestartet, die die Bürger, in erster Linie aber auch die Gemeinden einbeziehen soll. Die geplanten Informationsveranstaltungen finden auf Bezirksebene und in den größeren Gemeinden statt. Anfragen dazu können an die E-Mail-Adresse koordinierung-einwanderung@provinz.bz.it gerichtet werden.
     
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