Brüssel (ec.europa) - Die Kommission stellte am 23.11. eine neue
Strategie vor, die sicherstellen soll, dass die EU den Bedürfnissen kleiner Unternehmen besser gerecht wird.
Von nun an wird die Kommission versuchen, Kleinstunternehmen nach Möglichkeit von EU-Rechtsvorschriften auszunehmen
oder spezielle Regelungen einzuführen, um den bürokratischen Aufwand für diese Unternehmen auf ein
Minimum zu begrenzen. In einem Bericht an den Rat und das Europäische Parlament stellt die Kommission eine
Reihe derartiger Initiativen vor, die bereits angelaufen sind oder geprüft werden. Ferner kündigt sie
an, besser dafür zu sorgen, dass Kleinstunternehmen sowie kleine und mittlere Unternehmen (KMU) Einfluss auf
die Gestaltung neuer EU-Initiativen nehmen können.
Kommissionspräsident José Manuel Barroso erklärte: „In diesen Krisenzeiten verwenden wir unsere
gesamte Energie darauf, die bestmöglichen Bedingungen für Wachstum und die Entstehung von Arbeitsplätzen
zu schaffen. Die Kleinstunternehmen spielen eine zentrale Rolle beim wirtschaftlichen Aufschwung, sind aber zugleich
am stärksten gefährdet. Die Einhaltung van Vorschriften kann sie zehnmal mehr kosten als große
Unternehmen. Deshalb möchten wir ihnen helfen und den Verwaltungsaufwand Aufwand auf ein Minimum reduzieren,
damit ihr volles Wachstumspotenzial freigesetzt wird, was wiederum der europäischen Wirtschaft zugute kommt.“
Ab Januar 2012 wird die Kommission:
- die Suche nach Ausnahmeregelungen oder weniger strengen Anforderungen für Kleinstunternehmen in bestehenden
und künftigen EU-Rechtsvorschriften intensivieren,
- die Verfahren, mit denen Kleinstunternehmen und andere KMU im Zuge der Überarbeitung bestehender EU-Rechtsvorschriften
und der Ausarbeitung neuer EU-Gesetze angehört werden, ausbauen,
- alljährlich so genannte Scoreboards ("Anzeiger") zu erstellen, um den konkreten Nutzen für
Unternehmen zu bewerten und sicherzustellen, dass ihre Bedürfnisse und Interessen auch weiterhin im Mittelpunkt
stehen.
Hintergrund
Die „Binnenmarktakte“ und der überarbeitete „Small Business Act“ mit sein em Grundsatz „Zuerst an die kleinen
Betriebe denken“ unterstreichen das Engagement der Kommission für die Entwicklung der europäischen KMU.
Die heute auf den Weg gebrachten Initiativen sind die neuesten einer ganzen Reihe von Maßnahmen im Rahmen
der Agenda für intelligente Regulierung, die die Rechtsvorschriften für europäische Unternehmen
verbessern soll. Im Zuge des fortlaufenden Vereinfachungsprogramms wurden bereits rund 200 Rechtsakte verabschiedet,
die Unternehmen erheblichen Nutzen bringen. Mit dem Aktionsplan für die Verringerung der Verwaltungslasten
hat die Kommission Vorschläge vorgelegt, durch die die Kosten für Unternehmen um 39 Milliarden Euro vermindert
werden sollen.
|