Neuer Verhaltenskodex für Abgeordnete angenommen   

erstellt am
02. 12. 11

Plenartagung Geschäftsordnung des Europäischen Parlaments
Brüssel (europarl) - Ein neuer Verhaltenskodex für Abgeordnete des europäischen Parlaments wurde von den Abgeordneten am Donnerstag verabschiedet. Der Kodex legt Vorschriften und Grundsätze fest, an die sich Parlamentarier im Umgang mit externen Kontakten zu halten haben, um Interessenkonflikte zu vermeiden.

Parlamentspräsident Jerzy Buzek erklärte nach der Abstimmung: "Der neue, erste Verhaltenskodex für Abgeordnete wird einen starken Schutz gegen unethisches Verhalten bieten und stellt eine maßgebliche Verbesserung dar. Ich schätze die breite Zustimmung für den Kodex, der in einer Rekordzeit von 10 Wochen entworfen wurde. Heute ist der zweite Jahrestag des Inkrafttretens des Lissabonner Vertrags - ein ausgezeichneter Tag für die Annahme des Kodex, denn mehr Macht bedeutet auch mehr Verantwortung."

"Die große Übereinstimmung, die die Abgeordneten beim neuen Verhaltenskodex zeigten, hat eine symbolische Bedeutung, die nicht ignoriert werden kann. Dies beweist der öffentlichen Meinung, dass das europäische Parlament ein transparentes Gremium ist, das dem Allgemeinwohl dient und ein Europa der Freiheit und Gerechtigkeit aufbaut. Zudem zeigt sich die erneuerte Verpflichtung der Abgeordneten gegenüber der Gemeinschaft, von der sie gewählt wurden", sagte Berichterstatter Carlo Casini (EVP, IT), Vorsitzender des Ausschusses für konstitutionelle Fragen.

Das Leitprinzip des Kodex ist Transparenz. Abgeordnete werden künftig ihre bezahlten Tätigkeiten und deren Vergütung außerhalb des Parlaments sowie andere Funktionen, die einen Interessenskonflikt darstellen könnten, in eindeutigen Erklärungen offenlegen müssen. Der Kodex beinhaltet zudem ein explizites Verbot, Bezahlung oder Gegenleistungen für die Einflussnahme auf parlamentarische Entscheidungen anzunehmen. Es gibt klare Vorschriften für die Annahme von Geschenken und zur Position von ehemaligen Abgeordneten, die als Lobbyisten arbeiten.

Finanzielle Erklärung
Abgeordnete müssen jede berufliche Tätigkeit, die sie in den drei Jahren vor ihrer Wahl ins Parlament ausgeführt haben, öffentlich und im Internet angeben. Ebenso müssen sie jede Vorstandsmitgliedschaft in einem Unternehmen, einer NRO, und/oder bei Interessensverbänden während derselben Zeitspanne oder zum gegenwärtigen Zeitpunkt bekanntgeben.

Jegliche vergütete Tätigkeit, die während der Amtszeit, auch auf gelegentlicher Basis, ausgeübt wird, einschließlich fachlicher Beratungstätigkeit in mündlicher oder schriftlicher Form, muss veröffentlicht werden, wenn der Verdienst 5 000 Euro im Jahr überschreitet. Finanzielle Unterstützung jeglicher Art und finanzielle Interessen, die einen Interessenkonflikt hervorrufen könnten, müssen ebenso offengelegt werden. Jede Änderung der Erklärung muss innerhalb von 30 Tagen gemeldet werden. Im Falle der Nichteinhaltung verlieren die Abgeordneten ihr Recht ein Amt im Parlament auszuüben.

Geschenke

Alle Geschenke oder Vergünstigungen im Wert von über 150 Euro, die Abgeordnete während der Ausübung ihrer Pflichten erhalten, müssen abgelehnt werden, oder falls das Parlament offiziell repräsentiert wird, an den Präsidenten des Parlament weitergeleitet werden. Die Erstattung direkter Ausgaben wird nicht als Geschenk angesehen, so der Abgeordnete die jeweilige Veranstaltung aufgrund einer offiziellen Einladung besucht.

Sanktionen
Auf Entscheidung des Präsidenten nach Konsultierung des beratenden Ausschusses können Verstöße der Mitglieder des Parlaments gegen den Kodex folgende Sanktionen nach sich ziehen: einen Verweis, die Streichung der Diäten von 2 bis zu 10 Tagen, die vorübergehende Aussetzung der parlamentarischen Aktivitäten (jedoch nicht des Abstimmungsrechtes) für maximal zehn Tage, oder den Verlust der Rolle als Berichterstatter oder anderer gewählter Posten innerhalb des EP. Für die beiden letztgenannten Sanktionen ist eine bestätigende Entscheidung des Präsidenten notwendig. Jede dieser Sanktionen würde auf der Webseite des Parlaments veröffentlicht.

Ehemalige Abgeordnete
Ehemalige Abgeordnete, die als Lobbyisten in einem Bereich zu arbeiten anfangen, der in direkter Verbindung mit EU-Angelegenheiten steht, dürfen Einrichtungen, die normalerweise ehemaligen Abgeordneten zur Verfügung stehen, während der Zeit einer solchen Lobby-Tätigkeit nicht nützen.

Beratender Ausschuss
Ein beratender Ausschuss wird Abgeordneten zur Seite stehen und den Präsidenten dabei beraten, welche Schritte im Falle eines angeblichen Verstoßes gegen den Kodex gemacht werden müssen.

Nächste Schritte
Das EP-Büro wird Maßnahmen zur Implementierung des Kodex festlegen und ein Überwachungsverfahren festlegen.

Der Verhaltenskodex wurde mit 619 Ja-Stimmen bei 2 Gegenstimmen und 6 Enthaltungen angenommen. Die neuen Regeln werden am 1. Januar 2012 in Kraft treten.
     
zurück