ORF-Gesetz-Novelle soll Schlupfloch bei Rundfunkgebühren schließen
Wien (pk) - Das Medien-Transparenzgesetz wird nun voraussichtlich doch noch vor dem Jahreswechsel
beschlossen. Der Verfassungsausschuss des Nationalrats hat sich in seiner Sitzung vom 01.12. auf einen adaptierten
Gesetzentwurf verständigt. Neben den Koalitionsparteien stimmten letztendlich auch die Grünen und das
BZÖ der abgeänderten Regierungsvorlage zu. Damit dürfte die notwendige Zweidrittelmehrheit für
das Gesetz gesichert sein.
Ziel des Medien-Transparenzgesetzes ist eine höhere Transparenz bei Regierungsinseraten und bei Inseraten
anderer öffentlicher Stellen, wobei einige Bestimmungen durch einen im Zuge der Beratungen eingebrachten Abänderungsantrag
noch präzisiert wurden. So ist nun etwa statt einer halbjährlichen Bekanntgabe aller Inseratenaufträge
eine quartalsweise Meldung vorgesehen. Außerdem werden inhaltliche Anforderungen an Inserate festgeschrieben:
sie müssen ein konkretes Informationsbedürfnis der Allgemeinheit decken, wobei beispielsweise etwa Sachinformationen,
Informationen über die Rechtslage und Verhaltensempfehlungen genannt werden. Inserate, die ausschließlich
oder teilweise der "Vermarktung der Tätigkeit des Rechtsträgers dienen, sind unzulässig.
Durch eine parallele Änderung im Mediengesetz soll darüber hinaus mehr Licht in die Beteiligungsverhältnisse
von Zeitungen gebracht werden. Ab 1. Juli 2012 sind demnach auch Treuhandverhältnisse sowie im Falle der direkten
und indirekten Beteiligung von Stiftungen auch der Stifter und die jeweiligen Begünstigten der Stiftung offenzulegen.
In der Debatte wertete Abgeordneter Josef Cap (S) die Vorlage als wichtigen Beitrag für Demokratie, Medienvielfalt
und Transparenz. Abgeordneter Karlheinz Kopf (V) begrüßte vor allem die umfangreichen Veröffentlichungspflichten
und die Sicherstellung der Kontrolle auch durch das Parlament und merkte überdies an, Inserate von Regierungsstellen
seien "demokratiepolitisch nicht ganz unbedenklich", zumal sie oft weniger der Information der Öffentlichkeit,
sondern mehr der Imagewerbung von Regierungsmitgliedern dienen.
Abgeordneter Stefan Petzner (B) sah das Gesetz als Ausdruck der staatspolitischen Verantwortung der Opposition
und hob seinerseits insbesondere die Einbindung des Rechnungshofs und des Hauptausschusses des Nationalrates in
die Kontrolle hervor. Wichtig war für ihn auch die Offenlegung der Eigentumsverhältnisse bis hin zu Stiftungs-
und Treuhandkonstruktionen der Medien. Zustimmend äußerte sich auch Abgeordneter Dieter Brosz (G), der
ebenfalls Transparenz und Kontrolle begrüßte und überdies seine Zufriedenheit über die raschen
und konstruktiven Verhandlungen mit der Opposition bekundete.
Für die FPÖ beurteilte Abgeordneter Harald Stefan das Gesetz zwar grundsätzlich als positiv, vermisste
aber ein Gesamtkonzept und kritisierte, der heikelste Punkt, nämlich die Parteienfinanzierung, sei nach wie
vor nicht erledigt.
Staatssekretär Josef Ostermayer sprach von einer Gratwanderung, bei der es darum ging, ausreichende Transparenz
herzustellen, ohne dabei überbordende Verwaltungskosten zu verursachen.
Bei der Abstimmung wurde sowohl das Medien-Transparenzgesetz – unter Berücksichtigung des Abänderungsantrags
– als auch die Änderung des Mediengesetzes mit S-V-G-B-Mehrheit beschlossen. Außerdem fassten die Abgeordneten
eine Ausschussfeststellung zur Frage der Einbindung des Rechnungshofs und des Österreichischen Werberats sowie
zum Fragerecht für Abgeordnete.
Mit dem Medien-Transparenzgesetz werden insbesondere Ministerien und andere Bundesstellen, Länder, größere
Gemeinden, Gemeindeverbände, gesetzliche Interessenvertretungen, Sozialversicherungsträger und im öffentlichen
Einflussbereich stehende Unternehmen, Stiftungen und Fonds verpflichtet, Inserate und andere Werbeaufträge
sowie Förderungen bekanntzugeben, die Zeitungen und andere periodische Druckwerke, sowie Radio- und TV-Sender
von ihnen erhalten. Die Meldung muss vierteljährlich erfolgen und die Gesamthöhe der an das jeweilige
Medium geleisteten Entgelte umfassen. Behördliche Bekanntmachungen, Ausschreibungen und Stellenangebote sind
ausdrücklich ausgenommen.
Veröffentlicht werden sollen die Daten durch die Regulierungsbehörde KommAustria, die säumigen Stellen
gegebenenfalls eine Nachfrist setzen kann. Bei einer Verletzung der Veröffentlichungspflichten oder Falschmeldungen
drohen Verwaltungsstrafen von bis zu 20.000 € bzw. bis zu 60.000 € im Wiederholungsfall. Der Rechnungshof ist angehalten,
bei seinen Prüfungen auch die korrekte Bekanntgabe von Werbeschaltungen und Medienförderungen zu prüfen.
Als miterledigt mit der Regierungsvorlage gilt ein Entschließungsantrag der Grünen, der auf ein grundsätzliches
Verbot für Regierungsinserate abzielte. Ausnahmen sollte es dem Antrag zufolge nur für "reine Informationen
in absolut notwendigem Ausmaß", etwa Wahlinfos oder Informationen über Notfälle, geben. Porträtfotos
von Regierungsmitgliedern und die unbegründete Bevorzugung einzelner Medien sollten jedenfalls unzulässig
sein.
Rundfunkgebühren: Schlupfloch wird geschlossen
Mit den Stimmen der Koalitionsparteien beschloss der Verfassungsausschuss schließlich eine Novelle zum ORF-Gesetz.
Künftig muss jeder Rundfunkteilnehmer, der an seinem Standort terrestrisch mit ORF-Programmen versorgt wird,
ORF-Gebühren zahlen, unabhängig davon, ob er ein Endgerät für den digitalen Empfang besitzt.
Die Abgeordneten Josef Cap (S) und Karlheinz Kopf (V) wollen damit verhindern, dass TV-Haushalte die Rundfunkgebühren-Pflicht
umgehen, und gleichzeitig unverhältnismäßigen Kontrollaufwand vermeiden. Man könne nicht in
jedem Einzelfall prüfen, ob seitens des Rundfunkteilnehmers tatsächlich ORF-Programme empfangen würden,
heißt es dazu in den Erläuterungen. Zudem seien der Erwerb eines DVB-T-Tuners sowie eine etwaige Modifizierung
bestehender Antennen keine unzumutbare finanzielle Belastung.
Während Abgeordneter Josef Cap (S) von einer Maßnahme im Sinne der Gerechtigkeit gegenüber den
Gebührenzahlern sprach, wandten sich die Abgeordneten Dieter Brosz (G), Stefan Petzner (B) und Harald Stefan
(F) gegen den Antrag und argumentierten im Wesentlichen, es gehe nicht an, eine Rundfunkgebühr unabhängig
von der Empfangsmöglichkeit allein schon an den Besitz des Gerätes zu knüpfen. |