Erste konkrete Schritte zur Umsetzung der EU-Hochwasserrichtlinie
Wien (bmlfuw) - Um europaweit einheitliche Vorgaben für den Schutz vor Hochwasser zu schaffen,
trat 2007 die EU-Hochwasserrichtlinie in Kraft. „Ziel der Richtlinie ist es, durch ein Bündel von Maßnahmen
die negativen Auswirkungen von Hochwasser auf die menschliche Gesundheit sowie auf Umwelt, Infrastrukturen und
Eigentum zu vermeiden und zu begrenzen. In einem ersten Umsetzungsschritt sind wir aufgefordert, die am stärksten
gefährdeten Einzugsgebiete zu ermitteln, danach werden für diese Gebiete Hochwassergefahren und -risikokarten
sowie Hoch-wasserrisikomanagementpläne erstellt“, erläutert Umweltminister Niki Berlakovich die aktuellen
Herausforderungen und Arbeitsschritte. Am 01.12. werden die ersten Ergebnisse der Öffentlichkeit bei einer
Veranstaltung in Wien präsentiert.
Etwa 2.650 km (7%), der insgesamt 37.350 km Fließgewässer in Österreich sind als Gebiete mit potentiellem
signifikantem Hochwasserrisiko ausgewiesen. In fast 90 % dieser Gebiete (ca. 2.350 km) besteht aber bereits heute
ein Hochwasserschutz, allerdings oft nur bis zu einem 30-jährlichen Schutz.
Die EU-Hochwasserrichtlinie (Richtlinie über die Bewertung und das Management von Hochwasserrisiken) trat
am 26. November 2007 in Kraft. Das Lebensministerium, Sektion Wasser, ist mit der fachlichen Umsetzung dieser Richtlinie
befasst. Die erste Planungsphase im Rahmen der Umsetzung betrifft die „vorläufige Bewertung des Hochwasserrisikos“,
wel-che bis spätestens 22. Dezember 2011 abzuschließen ist und deren Ergebnisse der Öffent-lichkeit
zugänglich zu machen sind. Die ersten Ergebnisse werden heute in Wien im Rahmen einer Veranstaltung der Öffentlichkeit
präsentiert und zugänglich gemacht. Mehr als 300 TeilnehmerInnen nehmen daran teil. Die Inhalte decken
sowohl die Methodik als auch die Ergebnisse der vorläufigen Bewertung des Hochwasserrisikos ab. |