Rechtliche Basis für österreichische Forschungssatelliten
Wien (pk) - Der Ausschuss für Forschung, Innovation und Technologie verabschiedete am 01.12.
ein sogenanntes Weltraumgesetz, das die Genehmigung und Überwachung nicht-staatlicher Weltraumaktivitäten
regelt. Hintergrund des einstimmigen Beschlusses ist der bevorstehende Start von zwei österreichischen Forschungssatelliten,
"TUGSAT 1" und "UniBRITE". Der Start soll zwar von Indien aus erfolgen, Österreich wird
aber damit "Startstaat" und hat daher die völkerrechtlichen Verpflichtungen aus den von der Republik
ratifizierten Weltraumverträgen umzusetzen. Mit dem Weltraumgesetz, das die Abgeordneten aller Fraktionen
ausdrücklich begrüßten, wird nun für eventuelle Schadensfälle und daraus entstehende
Haftungen durch österreichische Weltraumgegenstände Vorsorge getroffen.
Bundesministerin Doris Bures erinnerte an die steigende Bedeutung der Weltraumforschung und betonte, Österreich
sei in diesem Bereich mit 114 Firmen und Organisationen technologisch exzellent aufgestellt. Wichtig war für
die Ressortleiterin auch, dass das Gesetz die Verpflichtung zur Vermeidung von Weltraummüll sowie eine Garantie
der friedlichen Nutzung der Weltraumtechnologie festschreibt.
Netzneutralität und Open Data: Oppositionsanträge vertagt
Weiters auf der Tagesordnung stand ein Antrag der Grünen zum Thema Netzneutralität, in dem Abgeordneter
Albert Steinhauser für eine gleichberechtige und unabhängige Übertragung von Datenpaketen im Internet
eintritt. Es müsse vor allem verhindert werden, dass Infrastrukturbereitsteller darüber entscheiden,
was im Internet an Daten angeboten wird und was nicht, argumentierte er und forderte in diesem Sinn die Bundesregierung
auf, sich auf EU-Ebene für die dauerhafte Gewährleistung der Netzneutralität durch eine verbindliche
Festschreibung einzusetzen und darüber hinaus innerstaatlich das Prinzip der Netzneutralität gesetzlich
zu verankern.
Ausdrücklich unterstützt wurde die Initiative von den Abgeordneten Roman Widmann (B) und Gerhard Deimek
(F). Sympathie für das Anliegen der Grünen signalisierten aber auch die Abgeordneten Josef Auer (S) und
Johannes Schmuckenschlager (V), die allerdings eine Vertagung beantragten, um die aktuelle Entwicklung auf EU-Ebene
abzuwarten.
Ebenfalls mehrheitlich vertagt wurde ein Antrag des BZÖ auf freien Zugang zu von der Verwaltung gesammelten
öffentlichen Daten. Konkret forderte Abgeordneter Rainer Widmann die Bundesregierung auf, zur Umsetzung eines
"Open Government Data-Konzepts" öffentliche Daten, die nicht dem Datenschutz unterliegen, wie z.B.
Verkehrsdaten, Umweltdaten, Budgetdaten, der Bevölkerung unbürokratisch und kostenlos über Standard-Schnittstellen
zur Verfügung zu stellen.
Die Vertagung wurde auch in diesem Punkt seitens der Regierungsparteien mit dem Hinweis auf die noch abzuwartende
Entwicklung in der EU begründet. Auch Wissenschaftsminister Karlheinz Töchterle unterstützte die
Grundintention der Initiative, meinte aber, über allfälligen legistischen Bedarf in Österreich sollte
erst nach Vorliegen der Ergebnisse einer entsprechenden Arbeitsgruppe im Ministerium und nach Abschluss des Verhandlungsprozesses
in Brüssel entschieden werden.
Weitere Anträge der Opposition ebenfalls vertagt
"Bitte warten" hieß es auch für eine Initiative der Abgeordneten Ruperta Lichtenecker (G)
auf Evaluierung der steuerlichen Forschungsförderung. Abgeordneter Hermann Gahr (V) sprach sich zwar ebenfalls
für eine gerechtere und bessere Verteilung der steuerlichen Erleichterungen in der Forschung aus, verwies
aber auf eine derzeit laufende Evaluierung der Forschungsförderung durch das Finanzministerium.
Vertagt wurde schließlich auch ein Vorstoß des Abgeordneten Gerhard Deimek (F), der auf die Errichtung
eines Kompetenzzentrums für Luftfahrttechnik in der Region Aichfeld/Murboden drängte. Abgeordnete Sonja
Steßl-Mühlbacher (S) gab zu bedenken, dass derartige Kompetenzzentren ausgeschrieben und die eingereichten
Projekte dann von einer internationalen Jury bewertet werden müssen. In Übereinstimmung mit Bundesministerin
Doris Bures betonte sie überdies, nicht die Politik und die Regierung, sondern der Wettbewerb und die wissenschaftliche
Qualität würden über die Errichtung eines Kompetenzzentrums entscheiden. |