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Wiederherstellung des Vertrauens in Abschlüsse |
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erstellt am
30. 11. 11
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Europäische Kommission strebt mehr Qualität, Dynamik und Offenheit auf dem Markt für
Abschlussprüfungen an
Brüssel (ec.europa) - Die Finanzkrise des Jahres 2008 hat die Schwächen des europäischen
Systems der Abschlussprüfungen deutlich zu Tage treten lassen. Einige große Finanzinstitute erhielten
bei Abschlussprüfungen unmittelbar vor und während der Krise uneingeschränkte Bestätigungsvermerke,
und das trotz der erheblichen immanenten Schwächen hinsichtlich ihrer finanziellen Solidität. Auch in
aktuellen Kontrollberichten der nationalen Aufsichtsbehörden wird die Qualität der Abschlussprüfungen
kritisiert.
Dies soll sich laut den heute verabschiedeten Vorschlägen der Europäischen Kommission ändern. Dafür
wird zum einen die Rolle der Abschlussprüfer geklärt und werden zum anderen strengere Regeln für
Wirtschaftsprüfer eingeführt, um insbesondere die Unabhängigkeit der Abschlussprüfer zu stärken
und auf dem derzeit stark konzentrierten Markt für Abschlussprüfungen für eine größere
Auswahl zu sorgen. Zudem schlägt die Kommission die Schaffung eines Binnenmarkts für Prüfungsleistungen
vor, auf dem Prüfer ihren Beruf in ganz Europa frei und problemlos ausüben können, sobald sie in
einem Mitgliedstaat zugelassen sind. Weitere Vorschläge zielen auf ein verbessertes und stärker koordiniertes
Konzept für die Beaufsichtigung von Abschlussprüfern in der EU ab. Zusammen genommen dürften diese
Maßnahmen die Qualität der Abschlussprüfungen in der EU verbessern und insbesondere im Hinblick
auf Banken, Versicherer und börsennotierte Großunternehmen das Vertrauen in die geprüften Abschlüsse
erhöhen.
Hierzu der für Binnenmarkt und Dienstleistungen zuständige Kommissar Michel Barnier: „Die Krise hat das
Vertrauen der Verbraucher in Abschlussprüfungen erschüttert, und ich denke, dass der Sektor Änderungen
braucht: Wir müssen das Vertrauen in die Abschlüsse von Unternehmen wiederherstellen. Mit den heutigen
Vorschlägen werden die derzeitigen Schwächen des EU-Markts für Abschlussprüfungen angegangen.
Interessenkonflikte werden beseitigt, die Unabhängigkeit gestärkt und eine solide Aufsicht gewährleistet;
gleichzeitig wird auf einem Markt, der insbesondere an der Spitze zu stark konzentriert ist, größere
Diversität angestrebt.“
Hintergrund:
Abschlussprüfer haben den gesetzlichen Auftrag, ein Urteil darüber abzugeben, ob die Abschlüsse
der von ihnen geprüften Gesellschaften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermitteln.
Die Finanzkrise hat insbesondere bei Banken und anderen Finanzinstituten Schwächen bei der Abschlussprüfung
ans Licht gebracht. In diesem Zusammenhang wurden auch Bedenken hinsichtlich möglicher Interessenkonflikte
sowie der Gefahr der Anhäufung von Systemrisiken geäußert, da der Markt de facto von vier großen
Gesellschaften beherrscht wird, nämlich Deloitte, Ernst & Young, KPMG und PricewaterhouseCoopers („die
großen Vier“).
Kernpunkte des Vorschlags:
Die Vorschläge für die Abschlussprüfung bei Unternehmen von öffentlichem Interesse wie Banken,
Versicherungsunternehmen und börsennotierten Gesellschaften sollen die Unabhängigkeit der Prüfer
stärken und den Markt für Abschlussprüfungen dynamischer machen. Die wichtigsten Maßnahmen
sind:
Obligatorische Rotation der Prüfungsgesellschaften: Die Prüfungsgesellschaften werden (mit einigen Ausnahmen)
nach einer Beschäftigungszeit von maximal sechs Jahren rotieren müssen. Danach soll eine Karenzzeit von
vier Jahren gelten, ehe die Prüfungsgesellschaft wieder beim gleichen Mandanten tätig werden darf. Der
Zeitraum, nach dessen Ablauf ein Wechsel erfolgen muss, kann auf neun Jahre erhöht werden, wenn gemeinsame
Abschlussprüfungen durchgeführt werden, d. h. wenn das geprüfte Unternehmen für seine Abschlussprüfung
mehr als eine Prüfungsgesellschaft bestellt, um die Qualität der Abschlussprüfung durch Anwendung
des „Vier-Augen-Prinzips“ potenziell zu erhöhen. Gemeinsame Abschlussprüfungen werden nicht verbindlich
vorgeschrieben, damit aber gefördert.
Obligatorische Ausschreibung: Unternehmen von öffentlichem Interesse sollen bei der Auswahl eines neuen Abschlussprüfers
zu einem offenen und transparenten Ausschreibungsverfahren verpflichtet werden. Der Prüfungsausschuss (des
geprüften Unternehmens) sollte eng in das Auswahlverfahren einbezogen sein.
Prüfungsfremde Leistungen: Prüfungsgesellschaften dürfen für ihre Mandanten keine prüfungsfremden
Leistungen erbringen. Zudem müssen große Prüfungsgesellschaften ihre Prüfungstätigkeiten
von den prüfungsfremden Leistungen trennen, um jede Gefahr von Interessenkonflikten auszuschließen.
Europäische Beaufsichtigung des Prüfungsgewerbes: Angesichts des globalen Umfelds von Abschlussprüfungen
sollte bei der Beaufsichtigung von Prüfungsnetzen sowohl auf europäischer als auch auf internationaler
Ebene Koordinierung und Zusammenarbeit gewährleistet sein. Deshalb schlägt die Kommission eine Koordinierung
der Prüferaufsicht im Rahmen der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtbehörde (ESMA) vor.
Ausübung des Berufs des Abschlussprüfers in ganz Europa: Die Kommission plant die Schaffung eines Binnenmarkts
für Abschlussprüfungen mittels Einführung eines Europäischen Passes für Prüfungsgesellschaften
und schlägt deshalb vor, dass Prüfungsgesellschaften ihre Leistungen in der gesamten EU anbieten dürfen
und sämtliche Abschlussprüfer und Prüfungsgesellschaften bei ihren Abschlussprüfungen die internationalen
Prüfungsstandards einhalten müssen. |
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Karas: Keine Zwangsrotation bei Wirtschaftsprüfern
EVP-Fraktionsvizepräsident kritisiert EU-Gesetzesvorschlag für neue Regeln für
die Abschlussprüfung von Unternehmen
Brüssel (övp-pd) - "Nichts spricht gegen eine Verbesserung der Qualität der Rechnungsprüfung
von Unternehmen. Der heutige Gesetzesvorschlag der Kommission ist aber zu planwirtschaftlich. Anstatt den Wettbewerb
zu stärken, soll den Unternehmen ein Wechsel der Prüfungsfirma vorgeschrieben werden", so EVP-Fraktionsvizepräsident
Othmar Karas zum Vorschlag von EU- Binnenmarkt-Kommissar Michel Barnier, der neue Regeln für die Abschlussprüfungen
und Audits von Unternehmen vorsieht. Die EU will damit die Marktdominanz der sogenannten "Big Four"-
Prüfungsgesellschaften brechen. "Ich bin gegen die externe Zwangsrotation der Prüfer. Mehr Wettbewerb
und Chancen für kleinere Prüfungsfirmen kann auf anderen Wegen sichergestellt werden", so Karas.
Voraussichtlich sieht der heutige Gesetzesvorschlag vor, dass Unternehmen beispielsweise ihren Prüfer alle
neun Jahre wechseln und Prüfungsunternehmen sollen nicht mehr demselben Kunden sowohl Beratungs- als auch
Prüfungsleistungen erbringen dürfen. Außerdem sollen große Unternehmen dazu verpflichtet
werden, sich von zwei Unternehmen prüfen zu lassen. "Dass ein externer Zwangswechsel mehr Wettbewerb
bringt, ist eine Vermutung, die wissenschaftlich nicht belegt ist. In Österreich haben wir gute Erfahrungen
mit der internen Prüferrotation innerhalb des Prüfungsunternehmens. Dies könnte eine gute Lösung
für die europäische Regelung sein", erklärt Karas. Leider habe die Kommission die Vorschläge,
die das Europäische Parlament hier gemacht habe, vollkommen ignoriert.
"Rechnungsprüfer haben eine wichtige gesellschaftliche Funktion, weil sie der Buchhaltung und Zuverlässigkeit
von Unternehmen ein Qualitätssiegel verleihen. Davon hängt die Stabilität der Märkte ab. Wir
wollen sicherstellen, dass diese Qualitätssiegel noch unabhängiger werden und ein getreues Bild der Vermögens-,
Finanz- und Ertragslage der Unternehmen vermitteln." Dazu seien aber noch Änderungen am heutigen Gesetzesvorschlag
notwendig, die er im Parlament "auf den Weg bringen" werde, so Karas. |
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Vorschlag der EU-Kommission zur Neuregelung der Abschlussprüfung
- ein falscher Weg
KWT und iwp sehen Zielsetzung einer Verbesserung der Qualität der Abschlussprüfung
nicht umgesetzt
Wien (kwt) - Die Kammer der Wirtschaftstreuhänder (KWT) und das Institut Österreichischer Wirtschaftsprüfer
(iwp) vermissen in den heute von der EU-Kommission veröffentlichten Vorschlägen zu einer Neuregelung
der gesetzlichen Rahmenbedingungen für die Abschlussprüfung wirksame Maßnahmen zur Stärkung
der Funktion der Abschlussprüfung. Die EU-Kommission hat sich im Grünbuch selbst das Ziel gesteckt, die
Abschlussprüfung zu einem wirksameren Instrument der Unternehmenskontrolle zu machen. Im Konsultationsprozess
zum Grünbuch wurde das unsystematische Sammelsurium von Maßnahmen von nahezu allen Seiten heftig kritisiert.
Das EU-Parlament hat in seiner Entschließung vom September 2011 festgehalten, dass die Ausführungen
im Grünbuch keine ausreichende Grundlage für eine abschließende Bewertung der geplanten Maßnahmen
im Bereich der Abschlussprüfung sind und die Kommission daher aufgefordert eine Folgenabschätzung der
geplanten Maßnahmen durchführen. "Die EU-Kommission hat sich über die von allen Seiten vorgebrachten
Einwendungen hinweggesetzt und es ist zu befürchten, dass die in den heute veröffentlichen Vorschlägen
zur Neuregelung der Abschlussprüfung enthaltenen Maßnahmen sogar negative Auswirkungen auf die fachliche
Expertise des Abschlussprüfers und damit auf die Prüfungsqualität haben werden." kritisiert
Helmut Maukner, Präsident des iwp. "Die nunmehr vorliegenden Vorschläge der EU-Kommission setzen
falsche Schwerpunkte. Die Kommission wollte auch Maßnahmen setzen, um die Konzentration am Prüfungsmarkt
zu vermindern, die vorgelegten Vorschläge können sogar die Konzentration am Prüfungsmarkt erhöhen.
Sie wirken damit mittelstandsfeindlich und stellen eine Bedrohung für kleine und mittlere Prüfungsbetriebe
dar." stellt Aslan Milla, Berufsgruppenobmann der Wirtschaftsprüfer in der KWT, fest.
Die vorgeschlagenen Maßnahmen sollen im Wesentlichen nur für die Abschlussprüfung von Unternehmen
von öffentlichem Interesse gelten. "Damit führt die EU-Kommission eine Spaltung des Prüfungsmarktes
herbei, der in kleinen Märkten wie Österreich wohl eher eine weitere Marktkonzentration zur Folge haben
wird. In der Folge werden aber die strengen Neuregelungen als "Best Practice" eine Ausstrahlungswirkung
auf alle Prüfungen haben und der vermeintliche Schutz kleiner und mittlerer Prüfungsbetriebe, die keine
Unternehmen von öffentlichem Interesse prüfen, wird damit nicht nachhaltig sein." meint Milla.
Erst seit drei Jahren sind die Neuregelungen der letzten Abschlussprüferrichtlinie in den EU-Mitgliedsstaaten
umgesetzt. Kernpunkt der damaligen Neuregelung war die Stärkung der Unabhängigkeit des Abschlussprüfers
sowie das Zusammenwirken des Abschlussprüfers mit dem Aufsichtsrat bzw. dem Prüfungsausschuss. Die Erfahrungen
der letzten Jahre haben gezeigt, dass eine gute Zusammenarbeit des Abschlussprüfers mit dem Aufsichtsrat einen
wichtigen Beitrag zur Erhöhung des Nutzens der Abschlussprüfung und der Qualität der Corporate Governance
hat. Abschlussprüfer und Aufsichtsrat haben im Hinblick auf die Kontrolle des Unternehmens ein gemeinsames
Interesse an einer unabhängigen Abschlussprüfung. "Die nunmehr vorgelegten Vorschläge stellen
in vielen Bereichen eine Einschränkung der Handlungsfreiheit der für die Überwachung der Unternehmensführung
zuständigen Organe dar und behindern dadurch eine enge Zusammenarbeit mit dem Abschlussprüfer. "
betont Maukner. Die EU-Kommission will als zusätzliche Maßnahme zur Sicherung der Unabhängigkeit
des Abschlussprüfers ein nahezu gänzliches Verbot von Zusatzleistungen einführen. "Solche Verbote,
die über eine Konkretisierung des Selbstprüfungsverbots weit hinausgehen erhöhen nicht die Unabhängigkeit,
aber sie belasten die Prüfungsqualität. insbesondere das Verbot jeglicher Steuerberatung durch den Abschlussprüfer
ist sachlich nicht gerechtfertigt, reduziert das vorhandene Know-how und wird die Gewinnung hoch qualifizierter
Mitarbeiter deutlich erschweren." ergänzt Milla.
Neu eingeführt werden soll nach den Vorschlägen der EU-Kommission auch die Pflicht zur externen Rotation.
Dies, obwohl das EU-Parlament in seiner Entschließung festgehalten hat, dass die bestehenden Rotationsregelungen
für Partner (d.h. die personenbezogene Rotation) die nötige Unabhängigkeit und damit die Wirksamkeit
der Prüfung gewährleisten. Alle bisherigen Studien belegen, dass die externe Rotation die Prüfungsqualität
belastet. "Es ist völlig unverständlich, dass die EU-Kommission ohne die dafür notwendige besondere
Rechtfertigung derartige staatliche Markteingriffe vorschlägt. Der Vorschlag ist auch nicht geeignet, das
von der EU angestrebte Ziel einer Reduktion der Konzentration am Prüfermarkt herbeizuführen." unterstreicht
Maukner. "Es ist zu befürchten, dass im Falle der verpflichtenden externen Rotation mehr Prüfungsaufträge
zu den großen Prüfungsbetrieben wechseln als umgekehrt." Resümiert Milla.
Die Vorschläge der EU-Kommission enthalten aber auch einige Regelungen, die KWT und iwp befürworten:
Im Zusammenhang mit der Prüfungsdurchführung wird im Verordnungsentwurf die Bedeutung der kritischen
Grundhaltung des Abschlussprüfers als wesentliches Element der Abschlussprüfung besonders hervorgehoben.
Darüber hinaus wird in der Neuregelung auch die verhältnismäßige, d.h. an der konkreten Prüfungssituation
orientierte Anwendung der internationalen Prüfungsstandards (ISAs) befürwortet.
Insgesamt erscheinen die vorgeschlagenen Maßnahmen nicht akzeptabel und sind der falsche Weg, um das Ziel
zu erreichen, die Abschlussprüfung zu einem noch wirksameren Instrument der Unternehmenskontrolle zu machen.
KWT und iwp halten daher in dem nun folgenden Prozess der europäischen Gesetzgebung deutliche Veränderungen
des vorgelegten Entwurfs für notwendig. |
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