Volksanwältin Terezija Stoisits zu Gast in der Demokratiewerkstatt   

erstellt am
29. 11. 11

Jeden Tag eine gute Tat
Wien (pk) - Junge BürgerInnen aus Oberösterreich hatten am Vormittag des 29.11. im Rahmen eines Workshops der Demokratiewerkstatt die Gelegenheit, Terezija Stoisits persönlich kennenzulernen und sie zu ihrer Tätigkeit als Volksanwältin zu befragen. Dabei erfuhren die Schülerinnen und Schüler der 4C der Hauptschule 8 aus Wels nicht nur einiges über die Prüftätigkeit der Volksanwaltschaft, die Beschwerden über die österreichische Verwaltung nachgeht, sondern auch über den beruflichen Werdegang ihres Gastes.

Dass sie durch ihre Arbeit jeden Tag eine gute Tat tun könne, gefalle ihr an dieser Tätigkeit am besten, informierte Stoisits die interessierten Jugendlichen. Sie dürfe sich außerdem ständig mit Neuem auseinanderzusetzen und viele Menschen im Rahmen von Sprechtagen in allen Bundesländern und Bezirken kennenlernen. Über ein kommunikatives Wesen zu verfügen, sei deshalb eine Grundvoraussetzung, um überhaupt als Volksanwalt bzw. Volksanwältin arbeiten zu können. Eine spezifische Ausbildung müsse man für diesen Beruf nicht absolvieren, praktische Erfahrung in den Bereichen Verwaltung und Politik sei aber von großem Vorteil, erläuterte Stoisits, die selbst lange als Nationalratsabgeordnete tätig war. Auf ihre Wochenarbeitszeit angesprochen, hielt die Volksanwältin fest, dass diese variiere: Sie erreiche aber wohl ein durchschnittliches Pensum von 50 bis 60 Stunden. Da sie ihre Arbeit aber gern mache, sei es für sie auch nicht weiter schlimm, länger im Büro oder unterwegs zu sein, meinte sie.

Was der spannendste Fall gewesen ist, mit dem sie als Volksanwältin konfrontiert wurde, könne sie nicht genau sagen: Schließlich würden an sie ungemein viele verschiedene Beschwerden herangetragen, denen nachzugehen spannend sei. Es gebe aber, wie Stoisits einräumte, durchaus Fälle, die emotional bewegten und deshalb lange in Erinnerung blieben. Der jüngste Einbringer einer Beschwerde an sie sei 12 Jahre alt gewesen.

An die Volksanwaltschaft könne sich grundsätzlich jeder wenden, weshalb man sie auch als barrierefreie Einrichtung bezeichnen könne. Selbst die Abfassung eines Beschwerdebriefs in einer Fremdsprache stelle kein Hindernis dar, erklärte Stoisits: Somit könnten sich etwa auch TouristInnen an diese Institution wenden.

Als Hilfsorgan des Parlaments erstatte die Volksanwaltschaft dem Hohen Haus jährlich Bericht. Außerdem hätten die VolksanwältInnen das Recht, Anregungen betreffend die Verbesserung von Gesetzen zu geben: Dass diesen nicht immer entsprochen werde, bedauerte Stoisits.
     
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