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Europäische Bürgerinitiative: Koalition legt Gesetzentwurf vor |
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Verfassungsausschuss beschließt Einholung von Stellungnahmen Wien (pk) - Mit dem Vertrag von Lissabon wurden auch die rechtlichen Grundlagen für die Einbringung von Bürgerinitiativen auf EU-Ebene geschaffen. Für eine solche Europäische Bürgerinitiative sind zumindest eine Million Unterstützungserklärungen in mindestens sieben EU-Mitgliedstaaten nötig. Das genaue Procedere dazu ist in einer EU-Verordnung festgelegt. Um das neue direktdemokratische Instrument in Österreich zu implementieren und die korrekte Sammlung von Untersützungserklärungen zu ermöglichen, haben die Koalitionsparteien nun einen gemeinsamen Gesetzentwurf vorgelegt. Er regelt unter anderem die Überprüfung und die Bescheinigung von Unterstützungsbekundungen durch die Bundeswahlbehörde, enthält Vorgaben für Online-Sammelsysteme und sieht eine Anfechtungsmöglichkeit von Entscheidungen der Wahlbehörde beim Verfassungsgerichtshof sowie Verwaltungsstrafen für die OrganisatorInnen im Falle falscher Erklärungen vor. Im Falle des Stimmenkaufs, einer etwaigen Wahlfälschung oder ähnlicher Delikte sollen die gleichen strafrechtlichen Bestimmungen wie für innerösterreichische Volksbegehren gelten. Auch Datenmissbrauch wird dem Entwurf zufolge geahndet. Der Verfassungsausschuss des Nationalrats hat am 07.12. seine Beratungen über den Entwurf aufgenommen und einstimmig die Einholung von schriftlichen Äußerungen beschlossen. Insgesamt rund 60 Stellen, angefangen von der Volksanwaltschaft und dem Rechnungshof über die Länder und verschiedene Universitätsinstitute bis hin zu diversen Interessenvertretungen, werden ersucht, bis zum 12. Jänner ihre Meinung zum Entwurf abzugeben. Die einlangenden Stellungnahmen werden auf der Parlaments-Website veröffentlicht. Zudem sind auch engagierte Initiativen und BürgerInnen eingeladen, sich zum Gesetzentwurf zu äußern und ihre Stellungnahme an die E-Mail-Adresse Verfassungsausschussbegutachtung@parlament.gv.at zu senden. Der Verfassungsausschuss wird sich voraussichtlich am 16. Jänner erneut mit dem Gesetzentwurf befassen und ein Hearing abhalten. Unmittelbar danach ist Ausschussobmann Peter Wittmann zufolge die Beschlussfassung geplant. Da mit dem Entwurf auch einzelne Verfassungsbestimmungen geändert werden, ist die Zustimmung zumindest einer Oppositionspartei nötig. In Kraft treten soll das Gesetz am 1. März, ab 1. April 2012 ist laut EU-Verordnung die Registrierung von Europäischen Bürgerinitiativen möglich. |
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