Bund unterstützt Sprachförderung in Kindergärten
Wien (pk) - Ein vom Nationalrat mit Mehrheit angenommenes Bundeshaftungsobergrenzengesetz samt begleitenden
Änderungen in zahlreichen Gesetzen begrenzt die Summe der vom Bund übernommenen Haftungen mit 193,1 Mrd.
€. Die Festlegung einer Gesamtobergrenze erlaubt einen vollständigen Überblick und eine Überwachung
auf Basis eines Haftungsmonitorings, das der "Statistik Austria" obliegen soll. Eine Novelle zum Finanzausgleichsgesetz
entspricht der mit den Bundesländern vereinbarten Erhöhung der Ertragsanteile der Länder um jährlich
20 Mio. € in den Jahren 2012 bis 2014. Die bis Ende 2011 befristete Regelung für die Verteilung des Getränkesteuerausgleichs
auf die Gemeinden wird unbefristet verlängert. Zudem wird im Finanzausgleich eine Rechtsgrundlage für
die Gewährung von Zweckzuschüssen des Innenministeriums an die Länder für die verpflichtende
frühe sprachliche Förderung in Kinderbetreuungseinrichtungen geschaffen.
Abgeordneter Elmar PODGORSCHEK (F) meinte zwar, die Vorlagen würden grundsätzlich in die richtige Richtung
gehen, konnte darin aber keinen großen Wurf für eine Reform erkennen und drängte insbesondere auf
Regelungen, die die Doppelgleisigkeiten bei Förderungen abstellen.
Abgeordneter Martin BARTENSTEIN (V) begrüßte das Gesetz und rechnete in diesem Zusammenhang vor, dass
der Haftungsrahmen des Euro-Rettungsschirms 220 Mrd. € betrage, während die österreichischen Bundeshaftungen
insgesamt 193 Mrd. € umfassen.
Abgeordneter Werner KOGLER (G) vermisste einen Rahmen für Straßenbauinvestitionen der ASFINAG und lehnte
das Gesetz ab.
Abgeordneter Kai Jan KRAINER (S) unterstützte das Gesetz hingegen, plädierte aber für die Verankerung
einer uneingeschränkten Berichtspflicht an das Parlament.
Bundesministerin Maria FEKTER sah in dem Gesetz die Fortsetzung des Konsolidierungskurses und teilte mit, der
Gesamthaftungsrahmen des Bundes von 193 Mrd. € entspreche 64 % des BIP. Sie erwartete für 2013 eine Senkung
der Quote auf unter 60 % und hielt es im Übrigen für wichtig, dass nun auch die Länder Obergrenzen
für Landeshaftungen festlegen. Mit dem vorliegenden Gesetz und dem Bundeshaushaltsgesetz, dem Stabilitätspakt
mit den Ländern und den EU-Vorgaben verfüge Österreich nun über einen Rahmen, der erstmals
eine mittelfristige Planung der Finanzen erlaubt, resümierte sie.
Abgeordneter Erwin KAIPEL (S) zeigte sich besorgt über die finanzielle Situation der Gemeinden und forderte
eine rasche Hilfe im Rahmen des Finanzausgleichs. Zu den Konsolidierungsplänen hielt er fest, am Ende werde
es ohne Einnahmen nicht gehen.
Abgeordnete Heidrun SILHAVY (S) erwartete sich von den Haftungsobergrenzen eine bessere und konkretere Finanzplanung.
Abgeordneter Günter STUMMVOLL (V) bedauerte, dass die SPÖ die Forderung der Volkspartei nach einem strategischen
Controlling abgelehnt hatte.
Bei der Abstimmung wurden das Bundeshaftungsobergrenzengesetz und die Änderung des Finanzausgleichsgesetzes
jeweils mehrheitlich angenommen.
Internationale Finanzpolitik im Zeichen der Krise
Ein IFI-Beitragsgesetz 2011 regelt Beiträge Österreichs zu internationalen EZA-Organisationen zur Hilfe
für die ärmsten Menschen der Welt. Änderungen im Bankwesengesetz und in anderen Finanzmarktnormen
dienen der Umsetzung von EU-Richtlinien, mit denen die Union auf riskante Geschäfte von Finanzdienstleistern
reagiert, die zu den Ursachen der Finanzkrise und der Systemprobleme der letzten Jahre zählen. Vorgeschrieben
werden bessere interne Modelle zur Berechnung der Eigenkapitalanforderungen, eine bessere Erfassung von Kreditrisiken
und höhere Risikogewichte bei Wiederverbriefungen vor. Mängel bei der Zusammenarbeit nationaler Finanzmarktbehörden
sowie bei der einheitlichen Anwendung des Unionsrechts werden behoben, um Risiko und Schweregrad künftiger
Finanzkrisen zu vermindern und das Vertrauen in das Finanzsystem wiederherzustellen. Ein Investitionsschutzabkommen
mit Guatemala fand die einhellige Zustimmung des Nationalrats.
Abgeordneter Roman HAIDER (F) lehnte die Änderungen des Bankwesengesetzes ab und argumentierte, Basel III
würde sich für die Kreditvergabe an die heimischen KMU negativ auswirken. Kritisch äußerte
er sich auch zum IFI-Beitragsgesetz, wobei er zu bedenken gab, diese Form der Entwicklungshilfe sei gescheitert.
Abgeordneter Konrad STEINDL (V) unterstützte hingegen die Änderungen beim Bankwesengesetz als weiteren
Baustein für eine sicherere Finanzwelt.
Abgeordneter Rainer WIDMANN (B) lehnte das Gesetz über die Beiträge zu den Finanzfonds ab und warnte,
Österreich verliere dadurch die Kontrolle über seine Entwicklungshilfegelder. Er wandte sich auch gegen
die Änderungen des Bankwesengesetzes, sprach von einem Herumdoktern an bestehenden Bestimmungen und trat hingegen
für eine grundlegende Systemänderung ein, die unter anderem auch die Errichtung einer europäischen
Rating-Agentur beinhalten sollte .
Abgeordneter Christoph MATZNETTER (S) begrüßte die Erhöhung der Eigenkapitalerfordernisse durch
die Änderungen im Bankwesengesetz, stellte klar, Basel III habe damit nichts zu tun und zeigte im Übrigen
Verständnis für die Sorgen der FPÖ über die Kreditsituation bei den KMU.
Abgeordneter Werner KOGLER (G) warnte, Kreditklemme und Schuldenbremse würden wichtige Investitionen verhindern,
und rief dazu auf, Basel III so umzusetzen, dass der Schaden nicht noch größer werde.
Abgeordnete Petra BAYR (S) unterstützte die Wiederauffüllung des Entwicklungsfonds und meinte, damit
habe das Parlament erstmals die Möglichkeit, qualitativen Kriterien der EZA zum Durchbruch zu verhelfen.
Bei der Abstimmung wurden die Änderungen beim IFI-Beitragsgesetz und im Bankwesengesetz mehrheitlich, das
Abkommen mit Guatemala einstimmig angenommen.
Zuverdienstgrenze beim Kinderbetreuungsgeld erhöht
Mit einer Novelle zum Kinderbetreuungsgeldgesetz erhöhte der Nationalrat die Zuverdienstgrenze bei der einkommensabhängigen
Kindergeldvariante von 5.800 auf 6.100 €. Geändert wird auch die Berechnung des Zuverdienstes bei Selbständigen
und eine Frist für den Nachweis von Einkünften und Sanktionen bei Verweigerung der Mitwirkung oder bei
Verstoß gegen die Meldepflichten eingeführt. Eltern, die vor der Geburt des Kindes arbeitslos waren,
haben auch dann keinen Anspruch auf einkommensabhängiges Kindergeld, wenn sie zuvor geringfügig beschäftigt
waren. Abgelehnt wurden Oppositionsanträge: Das BZÖ verlangte die Abschaffung der Zuverdienstgrenzen
beim Kinderbetreuungsgeld.
An der Debatte beteiligten sich die Abgeordneten Anneliese KITZMÜLLER (F), Ridi STEIBL (V), Daniela MUSIOL
(G), Gabriele BINDER-MAIER (S), Ursula HAUBNER (B, Christine MAREK (V), Edith MÜHLBERGHUBER (F), Angela LUEGER
(S) und Daniela MUSIOL (G). Das Wort ergriff auch Bundesminister Reinhold MITTERLEHNER.
Die Novelle zum Kinderbetreuungsgeldgesetz wurde mit Mehrheit angenommen. Ein von Abgeordneter Daniela Musiol (G)
in der Debatte eingebrachter Entschließungsantrag für eine vierwöchige Freistellung für Väter
nach der Geburt ihres Kindes (Papa-Monat) blieb in der Minderheit und wurde abgelehnt.
In weiterer Folge traten die Grünen für eine frühere Auszahlung von Familienleistungen ein und die
Freiheitliche n forderten die Gewährung von Familienbeihilfe für die berufsbegleitende Ausbildung zum
Sozialfachbetreuer. Das BZÖ brach eine Lanze für die Umgestaltung des FLAF zu einem ausgegliederten Familienleistungszentrum.
Die Anträge erhielten bei der Abstimmung keine Mehrheit und wurden abgelehnt.
In dieser Debatte meldeten sich die Abgeordneten Anneliese KITZMÜLLER (F), Nikolaus PRINZ (V), Daniela MUSIOL
(G), Renate CSÖRGITS (S), Ursula HAUBNER (B), Adelheid Irina FÜRNTRATH-MORETTI (V), Franz RIEPL (S),
Rosemarie SCHÖNPASS (S) sowie Bundesminister Reinhold MITTERLEHNER.
Während die Abgeordneten von FPÖ, Grünen und BZÖ sich für Änderungen bei den Auszahlungen
der Familienleistungen aussprachen, betonten die Abgeordneten von ÖVP und SPÖ, das System funktioniere
zufriedenstellend. Die von der Opposition geforderten Änderungen gingen an der Realität vorbei und würden
mehr Verwaltungskosten verursachen. Bundesminister Reinhold MITTERLEHNER meinte, er unterstütze Veränderungen
dort, wo sie vernünftig seien, die Vorschläge wären in dieser Frage aber nicht durchdacht und nicht
zielführend. Eine Ausgliederung des FLAF sei rechtlich problematisch und auch keine Lösung der Probleme.
Neues Wahlrecht soll Missbräuche bei WKO-Wahlen verhindern
Wien (PK) - Die Neuregelung des Wahlrechts der Wirtschaftskammer trifft – auf Antrag von ÖVP und SPÖ
- in Anlehnung an die Nationalratswahlordnung Vorkehrungen gegen den Missbrauch von Wahlkarten. In der Debatte
meldeten sich die Abgeordneten Alois GRADAUER (F), Peter HAUBNER (V), Ruperta LICHTENECKER (G), Christoph MATZNETTER
(S), Ernest WINDHOLZ (B), Franz KIRCHGATTERER (S) sowie Bundesminister Reinhold MITTERLEHNER zu Wort. Während
die Redner von SPÖ und ÖVP ein modernes Wirtschaftskammergesetz und klare Verbesserungen des Wahlrechts
sahen, übten die RednerInnen von FPÖ, Grünen und BZÖ zahlreiche Mängel, vor allem bei
der Regelung der Briefwahl und kritisierten den bürokratischen Aufwand. Bundesminister Mitterlehner sah keine
Bedenken gegen die Gesetzesnovelle.
Die Novelle wurde mit Mehrheit angenommen. Der von Abgeordnetem Ernest WINDHOLZ (B) eingebrachte Entschließungsantrag
zur Abschaffung von Mehrfachmitgliedschaften in Berufsvertretungen blieb in der Minderheit und wurde abgelehnt.
Verlängerung des Versorgungssicherungsgesetzes
Der Empfehlung des Wirtschaftsausschusses an das Nationalratsplenum zur Verlängerung des Versorgungssicherungsgesetzes
um weitere fünf Jahre folgten die Abgeordneten einstimmig. Ein Verbot der geologischen Speicherung von CO2
wurde wegen der zu befürchtenden ökologischen Risiken von der die Mehrheit des Plenums ausgesprochen.
Ein S-V-Abänderungsantrag enthielt Klarstellungen betreffend Deponien. Abänderungsanträge der FPÖ
und der Grünen, die u.a. eine Umweltverträglichkeitsprüfung für Forschungsvorhaben sicherstellen
wollten, fanden keine Mehrheit. Der Entschließungsantrag der FPÖ betreffend Anhebung des Förderzinses
blieb ebenfalls in der Minderheit.
In der Debatte sprachen die Abgeordneten Mathias VENIER (F), der einen Entschließungsantrag zur Änderung
der Mineralrohstoffgesetzes einbrachte, Franz HÖRL (V), Ernest WINDHOLZ (B), Hannes WENINGER (S) und Ruperta
LICHTENECKER (G), Bundesminister Reinhold MITTERLEHNER sowie die Abgeordneten Josef LETTENBICHLER (V) und Hubert
KUZDAS (S).
Hilfe für Lehrlinge und Unterstützung von Lehrbetrieben
Eine Änderung des Berufsausbildungsgesetzes dient der Senkung der hohen Drop-Out-Quote bei Lehrlingen und
der Hilfe für lernschwache SchülerInnen in Lehrberufen. Unterstützung der Lehrbetriebe soll die
Ausbildungsbeteiligung der Unternehmen erhöhen und die Qualität der Ausbildung sicherstellen. Diese Novelle
wurde mit den Stimmen von SPÖ, ÖVP und Grünen angenommen.
Dazu ergriffen die Abgeordneten Mathias VENIER (F), Konrad STEINDL (V), Stefan MARKOWITZ (B), Franz RIEPL (S),
Birgit SCHATZ (G) und Bundesminister Reinhold MITTERLEHNER das Wort.
Tourismus: Mehr Schikurse und weniger Bürokratie für Familienbetriebe
Am Ende eines langen Verhandlungstages widmete sich der Nationalrat schließlich Vorlagen zum Tourismus und
zur thermischen Gebäudesanierung. Einstimmig sprachen sich die Abgeordneten in einer Entschließung für
weitere Maßnahmen zur Attraktivierung und Forcierung von Wintersportwochen in den Schulen und für regionale
Wintersportangebote für die Jugend aus, verlangten den Abbau bürokratischer Hemmnisse für Tourismusbetriebe
und sprachen sich dafür aus, die Übergabe von Tourismusbetrieben in der Familie zu erleichtern.
Für diese Entschließungen warben in der Debatte die Antragsteller Gabriel OBERNOSTERER (V), Heidrun
SILHAVY (S), Roman HAIDER (F), Gabriela MOSER (G) und Stefan MARKOWITZ (B). Weiters beteiligten sich die Abgeordneten
Johann RÄDLER (V), Elisabeth HAKEL (S), Maximilian LINDER (F), Johann HELL (S), Erwin PREINER (S), Elmar MAYER
(S) sowie Bundesminister Reinhold MITTERLEHNER an der Debatte.
Die Abgeordneten aller fünf Parteien begrüßten die konstruktive Zusammenarbeit und die konsensuale
Beschlussfassung im Tourismusausschuss zu den behandelten Entschließungen. Sie betonten die Notwendigkeit
der Maßnahmen zur Förderung des Tourismus, vor allem Erleichterungen für kleine Betriebe. Bundesminister
Reinhold MITTERLEHNER begrüßte es, dass man damit eine Reihe von Maßnahmen zur Attraktivierung
des Wintertourismus auf den Weg bringe.
Thermische Gebäudesanierung: Erfolgsgeschichte Sanierungsscheck
Ein Antrag der Grünen auf Fortsetzung des Engagements der Bundesregierung bei der thermischen Sanierung von
Gebäuden durch Weiterführung des "Sanierungs-Schecks" bot en Abgeordneten Gelegenheit über
die Vorteile der thermischen Gebäudesanierung zu debattieren. Der Antrag der Grünen aus dem Jahr 2008
betreffend die Fortführung des "Sanierungs-Scheck" wurde als unterdessen inhaltlich erledigt mit
S-V-Mehrheit abgelehnt.
In der Debatte meldeten sich die Abgeordneten Bernhard VOCK (F), Johann SINGER (V), Gabriela MOSER (G), Ruth BECHER
(S), Stefan MARKOWITZ (B), Josef MUCHITSCH (S) und Rupert DOPPLER (F) zu Wort.
Die Abgeordneten der Opposition wünschten sich eine Aufwertung des Bautenausschusses und kritisierten grundsätzlich
die Behandlung von Anträgen der Opposition von Seiten der Koalitionsparteien. Die Abgeordneten von SPÖ
und ÖVP unterstrichen das große Investitionsvolumen, welches durch den "Sanierungs-Scheck"
ausgelöst wurde. Einhelligkeit herrschte darüber, dass es sich um eine Erfolgsgeschichte in Sachen Beschäftigungspolitik,
Energieeffizienz und Erreichung der Klimaziele handle.
Schließlich setzte das Nationalratsplenum dem Gesundheitsausschuss zur Berichterstattung über den Entschließungsantrag
der Abgeordneten Dietmar Keck (S), Peter Westenthaler (B), Franz Essl (V), Bernhard Vock (F) und Wolfgang Pirklhuber
(G) betreffend Massentötungen von Hunden in der Ukraine einstimmig eine Frist bis 9.12.2011. |