Auswirkungen Flankierende Massnahmen auf grenzüberschreitende Wirtschaftsräume   

erstellt am
09. 12. 11

Bern (evd) - Der Bundesrat hat am 09.12. einen Bericht über die Auswirkungen der Flankierenden Massnahmen (FlaM) zum Personenfreizügigkeitsabkommen (FZA) CH-EU auf die grenzüberschreitenden Wirtschaftsräume genehmigt. Er erfüllt damit das Postulat Müller, das den Bundesrat beauftragt hatte, diese Fragen zu untersuchen und mögliche Verbesserungen aufzuzeigen. Angesichts der bereits geplanten Verschärfung der flankierenden Massnahmen sieht der Bundesrat keinen weiteren gesetzlichen Handlungsbedarf im Sinne des Postulats Müller.

Im Fokus des Berichts stehen die Auswirkungen der Personenfreizügigkeit auf die Schweizer Grenzregionen und die Wirksamkeit der flankierenden Massnahmen. Der Bericht kommt wie vorherige Berichte zum Schluss, dass die Personenfreizügigkeit und folglich die Zuwanderung das Wachstumspotenzial der Schweizer Wirtschaft erhöht und zu einem stabilen Wirtschafts- und Beschäftigungswachstum der letzten Jahre beigetragen haben. Dies selbst in der Rezession des Jahres 2009.

Seit dem Inkrafttreten des FZA im Jahr 2002 hat die Bedeutung der Zuwanderung stark zugenommen. Gerade in den Grenzregionen machte die Wirtschaft von der zusätzlichen Möglichkeit der Personalrekrutierung im Ausland Gebrauch. Dadurch erhöhte sich die Konkurrenzsituation auf dem Arbeitsmarkt tendenziell. Seit 2009 hat sich die Arbeitslosigkeit in drei der fünf Grenzgängerregionen - namentlich in der Genferseeregion, der Nordwestschweiz und im Jurabogen - relativ zu Nicht-Grenzgängerregionen etwas erhöht.

Sieben Jahre Erfahrung im Vollzug der flankierenden Massnahmen zeigen, dass sie flächendeckend einen wirksamen Schutz gewährleisten. Aufgrund der jährlichen Untersuchungen über die Umsetzung sind die flankierenden Massnahmen mehrfach verstärkt und der Vollzug laufend optimiert worden. Der Bundesrat ist sich bewusst, dass in einzelnen Bereichen Verbesserungspotenzial besteht. Er hat deshalb im September 2011 die Vernehmlassung eröffnet für eine Vorlage, mit der bestehende Lücken in der Durchsetzung der FlaM rasch geschlossen werden sollen. Sie dauert bis am 31. Dezember 2011. Damit sollen in erster Linie die Scheinselbständigkeit verstärkt bekämpft sowie zwingende Mindestlöhne in Normalarbeitsverträgen durchgesetzt werden. Angesichts

der Revision des Entsendegesetzes sowie des Bundesgesetzes über die Allgemeinverbindlicherklärung von Gesamtarbeitsverträgen (AVEG) sieht der Bundesrat keinen weiteren gesetzlichen Handlungsbedarf im Sinne des Postulats Müller (07.3901).

Bundesrat Johann N. Schneider-Ammann hat im Sommer 2011 eine Arbeitsgruppe aus Vertretern der Sozialpartner, der Kantone und des Bundes beauftragt, dem Bundesrat Verbesserungsvorschläge für den Vollzug der FlaM vorzulegen. Damit soll insbesondere die Zusammenarbeit zwischen den Vollzugsstellen (Paritätische Kommissionen und Tripartite Kommissionen) verbessert werden.
     
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