Bern (evd) - Der Bundesrat hat am 09.12. einen Bericht über die Auswirkungen
der Flankierenden Massnahmen (FlaM) zum Personenfreizügigkeitsabkommen (FZA) CH-EU auf die grenzüberschreitenden
Wirtschaftsräume genehmigt. Er erfüllt damit das Postulat Müller, das den Bundesrat beauftragt hatte,
diese Fragen zu untersuchen und mögliche Verbesserungen aufzuzeigen. Angesichts der bereits geplanten Verschärfung
der flankierenden Massnahmen sieht der Bundesrat keinen weiteren gesetzlichen Handlungsbedarf im Sinne des Postulats
Müller.
Im Fokus des Berichts stehen die Auswirkungen der Personenfreizügigkeit auf die Schweizer Grenzregionen und
die Wirksamkeit der flankierenden Massnahmen. Der Bericht kommt wie vorherige Berichte zum Schluss, dass die Personenfreizügigkeit
und folglich die Zuwanderung das Wachstumspotenzial der Schweizer Wirtschaft erhöht und zu einem stabilen
Wirtschafts- und Beschäftigungswachstum der letzten Jahre beigetragen haben. Dies selbst in der Rezession
des Jahres 2009.
Seit dem Inkrafttreten des FZA im Jahr 2002 hat die Bedeutung der Zuwanderung stark zugenommen. Gerade in den Grenzregionen
machte die Wirtschaft von der zusätzlichen Möglichkeit der Personalrekrutierung im Ausland Gebrauch.
Dadurch erhöhte sich die Konkurrenzsituation auf dem Arbeitsmarkt tendenziell. Seit 2009 hat sich die Arbeitslosigkeit
in drei der fünf Grenzgängerregionen - namentlich in der Genferseeregion, der Nordwestschweiz und im
Jurabogen - relativ zu Nicht-Grenzgängerregionen etwas erhöht.
Sieben Jahre Erfahrung im Vollzug der flankierenden Massnahmen zeigen, dass sie flächendeckend einen wirksamen
Schutz gewährleisten. Aufgrund der jährlichen Untersuchungen über die Umsetzung sind die flankierenden
Massnahmen mehrfach verstärkt und der Vollzug laufend optimiert worden. Der Bundesrat ist sich bewusst, dass
in einzelnen Bereichen Verbesserungspotenzial besteht. Er hat deshalb im September 2011 die Vernehmlassung eröffnet
für eine Vorlage, mit der bestehende Lücken in der Durchsetzung der FlaM rasch geschlossen werden sollen.
Sie dauert bis am 31. Dezember 2011. Damit sollen in erster Linie die Scheinselbständigkeit verstärkt
bekämpft sowie zwingende Mindestlöhne in Normalarbeitsverträgen durchgesetzt werden. Angesichts
der Revision des Entsendegesetzes sowie des Bundesgesetzes über die Allgemeinverbindlicherklärung von
Gesamtarbeitsverträgen (AVEG) sieht der Bundesrat keinen weiteren gesetzlichen Handlungsbedarf im Sinne des
Postulats Müller (07.3901).
Bundesrat Johann N. Schneider-Ammann hat im Sommer 2011 eine Arbeitsgruppe aus Vertretern der Sozialpartner, der
Kantone und des Bundes beauftragt, dem Bundesrat Verbesserungsvorschläge für den Vollzug der FlaM vorzulegen.
Damit soll insbesondere die Zusammenarbeit zwischen den Vollzugsstellen (Paritätische Kommissionen und Tripartite
Kommissionen) verbessert werden. |